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Fragenkatalog zur Selbstbewertung / Frage 1.1.2 a) / Anteilseigner
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
OleZimmer |
Geschrieben am 10 Oktober 2018
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Dabei seit 13 April 2017 2 Beiträge
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Hallo,
im Fragenkatalog zur Selbstbewertung Teil I, Frage 1.1.2 a) wird nach Daten der Anteilseigner gefragt. Im Fall einer GmbH mit mehreren juristischen Personen als Anteilseigner verlangt der Zoll nun das wir zu jeder juristischen Person die Daten der Geschäftsführer (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Finanzamt) nennen.
Hat jemand bereits Erfahrung hiermit?
- Bei mehreren teils internationalen Anteilseignern stellt sich diese Anforderung als doch recht schwierig heraus.
Danke euch.
vg
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Shiphappens |
Geschrieben am 10 Oktober 2018
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Dabei seit 10 Oktober 2018 1 Beiträge
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Moin,
zumindest den Punkt Finanzamt solltest du streichen können, der ist auch in Punkt 1.1.6 nicht anzugeben, da aktuell unter rechtlicher Prüfung!
Ob diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt nochmal nachgereicht werden müssen steht wohl noch nicht fest.
Ich würde bei eurem zuständigen Zollamt einmal nachfragen, ob nicht die beteiligten Firmen mit Name und Hauptsitz, wenn nicht in DE, ausreichen.
Zumindest unser Zollamt hat mir schon einige Erleichterungen bei einigen dieser Angaben gewährt.
LG
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OleZimmer |
Geschrieben am 10 Oktober 2018
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Dabei seit 13 April 2017 2 Beiträge
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Hi,
danke für die Rückmeldung.
Glaube das ganze müsste sich ja argumentieren lassen, dass eben die Gesellschafter keine natürlichen Personen sind, also auch kein Geburtsdatum haben.
Wider rum von den juristischen Anteilseignern dort die Geschäftsführer als natürliche Person mit den Informationen anzufragen finde ich geht einen Schritt zu tief... (?)
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waldorf |
Geschrieben am 11 Oktober 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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In der Frage heißt es "soweit für Ihre Gesellschaftsform relevant". D.h. man muss Namen von Hauptanteilseignern nur angeben, wenn es diese Personen auch direkt als Eigner in Person gibt. Bei Gesellschaftsformen mit Gesellschaften als Eigner ist das m.E. eben nicht relevant. Wen soll denn da eine AG melden, die von mehreren Pensionsfonds gehalten wird ?
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