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Ursprungszeugnis


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Zweifel06 Geschrieben am 23 Oktober 2018



Dabei seit
24 August 2018
4 Beiträge
Guten Tag Zusammen,

arbeite mich gerade ein und benötige Eure Hilfe.

Ich stelle eine Rechnung:

Maschine xxxx in einer Linie, Warentarifnummer 8422 30 00, Ursprungsland DE bestehend aus:
Maschine 1 stück Wert 500 EUR (Eigenfertigung), DE
Sammelpacker 1 Stück Wert 100 EUR (Eigenfertigung), DE
Waage 1 Stück Wert 50 EUR (Zukauf, Leider ohne LLE oder anderen Nachweis=NU) , kommt jedoch aus DE

Diese Komponenten sind in der Maschinenlinie verbaut, daher nur eine Warentarifnummer, weil eine Linie.

Muss ich das im UZ auch alles so aufführen oder kann ich hier nur die Linie aufführen?
Benötigt die IHK eine Kalkulation zur Maschinenlinie? Ist es richtig, dass ich die Waage ohne Nachweis unberücksichtigt lassen kann, weil aus den Komponenten eine Maschinenlinie entstanden ist, die die Waage beinhaltet, d.h. eine wesentliche Be- und Verarbeitung (im Allgemeinen) obwohl die Waage zugekauft wurde und keinen U-Nachweis hat.
Was muss ich der IHK beifügen. Freue mich auf jede Hilfe................

Wenn ich die einzelnen Komponenten als Ersatzteile/einzeln verkaufe ist mir alles klar. Dann benötige ich die einzelnen Nachweise, einzelnen Warentarifnummern etc und muss diese auch separat aufführen. Das ist klar und für mich nicht das Problem.

Danke und VG

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 23 Oktober 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Damit die Waren unter einer gemeinsamen Zolltarifnummer eingereiht werden dürfen, müssen die Voraussetzungen für Warenzusammenstellungen bestehen. Diese sind hier zu finden:

IHK Stuttgart - Warenzusammenstellungen

Dürfen die Waren hiernach unter einer gemeinsamen Zolltarifnummer eingereiht werden, so darf ihnen auch ein gemeinsamer Ursprung gegeben werden - und zwar nach dem sog. "charakterbestimmenden Bestandteil".

Auf einem Ursprungszeugnis würde dann das "Set" als eine Position angedruckt werden können. Da der Hauptteil "Eigenfertigung" ist, wird das gesamte "Set" (auf dem Papier) quasi eigengefertigt. Die im Set enthaltene Handelsware muss nicht nachgewiesen werden, erscheint ja auch nicht separat auf dem UZ.

Ob eure IHK generell bzw. für das Set noch einen Nachweis für die Eigenfertigung haben möchte, müsst ihr dort erfragen. Oftmals ist das nicht der Fall.

Zweifel06 Geschrieben am 24 Oktober 2018



Dabei seit
24 August 2018
4 Beiträge
Hallo Chev,

ganz vielen lieben Dank.

Viele Grüße
Zweifel06

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