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Lieferung nach Russland - Frage 1 Umkarton beinhaltend 2 Kartons


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Zweifel06 Geschrieben am 23 Oktober 2018



Dabei seit
24 August 2018
4 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich habe noch eine Frage, jetzt zum MRN.

Wir haben einen Vertreter M in RU. Dieser verteilt unsere Ware an unsere Kunden.
MRN wird generell auf Vertreter M aufgemacht, auch Rechnung.

Jetzt Fragt der Vertreter ob wir einen Karton senden können, der 2 Kartons beinhaltet.
Karton AA und Karton BB
Der Vertreter möchte hierzu 2 Rechnungen und auch 2 separate MRN's (für jeden Karton alles separat)

Frage:
Kann ich separate Rechnungen mit separaten MRN's erstellen und in einen Karton überhaupt packen?
Was gebe ich denn im MRN an bei Verpackung in beiden MRN's ? Ich habe doch nur einen Umkarton?
Oder gebe ich jeweils einen Karton im MRN an, obwohl die beiden Kartons noch in einem Umkarton sind?

Freue mich auf Eure Hilfe.

VG
Zweifel

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Chev Geschrieben am 24 Oktober 2018



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Generell sind mehrere ABD's innerhalb einer Sendung möglich. Aber dann sauber aufgeteilt nach den jeweiligen Packstücken.
Man könnte auch für ein einziges Packstück beliebig viele Ausfuhranmeldungen erstellen - wäre aber fernab jeglicher Logik. Somit ist es eher umgedreht - man versucht immer so viel wie möglich Packstücke / Lieferungen / Rechnungen in ein ABD zu bekommen, um für eine Sendung auch nur 1 ABD und demnach auch nur 1 Ausgangsvermerk zu haben (wo man ggf. noch hinterher rennen muss).

Ich würde es bei Russland so einfach wie möglich halten. Entweder 2 Kartons einzeln verpackt lassen oder den 1 Umkarton auf nur ein ABD setzen. Beides gleichzeitig - also 1 Packstück, aber 2 ABD's - bildet die Sendung nicht sauber ab und kann beim Import evtl. zu Rückfragen oder Problemen führen - in Russland wird z. T. auf Grundlage des ABD's importverzollt, darum würde ich hier keine Experimente wagen.

Soweit meine Einschätzung :-)

waldorf Geschrieben am 25 Oktober 2018



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Stimme Chev zu. Wir haben das Thema "2 ABD für 1 Colli" auch intensiv geprüft. Rechtlich ist das nicht verboten, aber praktisch tritt das Problem auf, das häufig nur 1 ABD erledigt wird und für ABD Nr. 2 dann der Ausgangsvermerk fehlt.

Normalerweise spielt das ABD bei der Einfuhr im Zielland keine Rolle. Dort habe ich ja dann 2 Rechnungen für 1 Packstück. Das ist nichts Besonderes und sollte normalerweise funktionieren. Aber wie Chev schon sagt, ist RU da sehr besonders und jegliches Importproblem kann die Einfuhrabfertigung erheblich verzögern. Würde da auch kein Risiko eingehen.

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