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falscher Kundenname MRN - Container gestoppt
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Julia_1612 |
Geschrieben am 09 November 2018
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Dabei seit 09 November 2018 1 Beiträge
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Guten Morgen zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir mit folgendem Sachverhalt helfen:
Wir haben einen Kunden in Mexico, für den wir Stückgut über eine Seefracht abwickeln. (EXW)
Es hat sich so etabliert, dass wir auch das Zolldokument, sprich die MRN erstellen.
Nun ist leider der Fehler passiert, dass der falsche Kundenname in der MRN gelandet ist.
Es wurde sich leider auf die Rechnungsadresse (USA) bezogen und nicht auf die Anlieferadresse. (MX)
Leider ist es auch nicht aufgefallen, weder uns noch der Spedition, die uns vom Kunden vorgegeben wurde, noch dem Kunden.
Die Anmeldung der Abholung erfolgt immer an die Spedition + Kunde in Kopie.
Da der Kunde immer einen ganzen Container (40') sammelt, also auch von anderen Lieferanten, ist die falsche MRN nun der Grund dafür, dass der Container 1 Woche zu spät eintrifft.
Der Kunde möchte uns nun 13.000 Dollar in Rechnung stellen für Sondertransporte vom Hafen in Mexico zu seinem Produktionsbetrieb. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um unsere Ware sondern von einem anderen Lieferanten.
Meine Frage ist, ob diese Forderung vom Kunden berechtigt ist oder wir uns darauf beziehen können, dass es sich um eine EXW Sendung handelt und die Spedition die Papiere prüfen muss.
Kann ich prüfen lassen, ob wir wirklich Schuld sind an dieser Verzögerung oder es hätte vermieden werden können, wenn die Spedition uns eher kontaktiert hätte wegen einer berichtigten MRN?
Ich danke Euch sehr für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Julia
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waldorf |
Geschrieben am 09 November 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Das ist m.E. eher eine transportrechtliche als eine Zollfrage. Bei EXW bist du ja lt. Incoterm-Regelungen eigentlich gar nicht zur Erstellung des ABD verpflichtet. Mir ist klar, dass es dennoch gängige Praxis ist, das quasi als kostenlosen Service zu erledigen. Aber auch dann muss sie inhaltlich richtig sein. Inwieweit aus diesem Fehler ein Schadensersatzanspruch entsteht, kann ich nicht beurteilen.
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Chev |
Geschrieben am 09 November 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das sehe ich genauso. Das fehlerhafte ABD ist zwar der Ursprung, aber am Ende habt ihr so gesehen 1 Woche später geliefert als vereinbart/geplant. Und hier muss man ansetzen: War der Liefertermin tatsächlich vereinbart?
Also man muss sich die Frage so stellen: Was wäre, wenn ihr aus anderen Gründen, z. B. Lieferengpässen, die Ware eine Woche später fertig/verladebereit gehabt hättet? Es ist also eine Angelegenheit zwischen euch und dem Kunden.
Zollrechtliche Fragen und evtl. auch transportrechtliche Fragen sind hier eigentlich nicht zu stellen. Denn ich sehe den Spediteur nicht in der Pflicht, ein ABD zu prüfen, welches er selbst nicht erstellt hat.
Erstellt der Spediteur das ABD (in indirekter Vertretung des drittländischen Kunden), sieht das anders aus und das Problem fiele dann in seine Verantwortung.
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konitime |
Geschrieben am 12 November 2018
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
Wie kann den ein falscher Empfänger in einer ABD eine Verzögerung in MX auslösen?
Die MRN wird in APCS, Portbase, BHT oder Zapp angemeldet und bei der eigentlichen Ausfuhr erledigt. Ist die Verzögerung in der EU entstanden?
Wilfried
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Chev |
Geschrieben am 12 November 2018
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Wie kann den ein falscher Empfänger in einer ABD eine Verzögerung in MX auslösen?
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Weil durch den Fehler im ABD und die daraus entstandene Verzögerung sicherlich die Schiffsabfahrt im Verschiffungsseehafen nicht mehr erreicht werden konnte und der Container auf ein späteres Schiff umgebucht werden musste, welches dann natürlich auch später in MX ankommt...
(so würde ich es mir herleiten)
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