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Falschanmeldung des Zollvertreters | temporärer Export
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
Eichi |
Geschrieben am 15 November 2018
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Dabei seit 11 Juni 2018 10 Beiträge
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
folgender Problemfall liegt gerade auf meinem Schreibtisch:
für ein 2 Monatiges Experiment in der USA mussten wir 300 kg Forschungsequipment in die USA fliegen lassen.
Der Auftrag ging an eine internationale Spedition welche den Transport sowie Export und re-Importverzollung durchführen sollte. Meine klare Vorgabe war, das die Sendung als temporärer Export angemeldet werden soll und nach 2 Monaten im ganzen wieder Abgabenfrei re-Importiert werden muss.
Die Sendung ist heute Importverzollt wurden und noch auf dem Weg zu uns.
Recht Zeitnah habe ich den Steuerbescheid von der Spedition erhalten und wundere mich das Zölle im 4-stelligen und EUSt im 6-stelligen Euro Bereich aufgeführt sind.
Ich vermute die Spedition hat meine Anweisungen einfach ignoriert und nun habe ich die Kosten vor der Brust.
Ich habe daraufhin den AV angefordert und erfragt was hier schief gelaufen ist bzw ob überhaupt ein INF3 erstellt wurde- Antwort steht noch aus.
Wie stehen die Chancen das im Nachgang Zolltechnisch zu bereinigen? Ich hatte mich damals beim Export schon gewundert warum der Zoll die Ware nicht beschauen wollte. Aus meiner Erfahrung war das immer gefordert um Seriennummern abzugleichen und die spätere Rückwarenidentität zu dokumentieren.
Habt ihr eventuell empfehlungen wie ich weiter vorgehen kann?
Vielen Dank!
Eichi
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betterorange |
Geschrieben am 16 November 2018
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Wenn Du den Auftrag schriftlich erteilt hast und der bestätigt wurde, bleibt Dir nur noch den entstandenen Schaden ggü. dem Dienstleister geltend zu machen.
Gleichzeitig gegen den Zollbescheid Einspruch erheben und ausführliche Begründung nachliefern. Hauptsache Fristen gewahrt.
Good Luck, BO
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