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Nacharbeit im Rahmen des passiven Lohnveredelung
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
NOH1978 |
Geschrieben am 22 November 2018
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Dabei seit 05 März 2018 11 Beiträge
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Wir haben einen Fertigungsbetrieb in Tunesien, der Bekleidung für uns im Rahmen der Passiven Lohnveredelung produziert. Ein Modell ist aus der Produktion zurückgekommen und nicht OK. Die Teile sollen jetzt zur kostenlosen Nachbesserung zurück an den tunesischen Betrieb gehen. Wie muss die Proforma-Rechnung bei der Ausfuhr aussehen und mit welchem Verfahrenscode schicke ich die Teile wieder zurück nach Tunesien?? Und was muss später auf der Proforma-Rechnung vom Fertigungsbetrieb stehen und mit welchem Verfahren führe ich die Ware dann wieder ein?? Das Modell hat keine Präferenz - der Drittlandsanteil von Oberstoff u. Zutaten überwiegt.
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waldorf |
Geschrieben am 23 November 2018
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Wenn du -wie dargestellt- keine Präferenzen nutzen kannst, musst du erneut eine PV machen. Ansonsten musst du die gelieferten Nacharbeitsteile bei der Einfuhr nach Ausbesserung wieder voll verzollen. Für kostenlose Ausbesserungen gilt Art. 260 UZK/243 UZK-DA. Falls du diese Fälle nicht in der Bewilligung hast, geht die Ausbesserung auch ohne bzw. durch die Abgabe der entsprechenden Zollanmeldung. Würde dein Zollamt kontaktieren.
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