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UN 3164 (Gasdruckfedern) - Verpackungsvorschrift 208 im IATA-DGR


Chev Geschrieben am 30 Januar 2019



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Hallo,

bzgl. der o. g. UN 3164 (hier: Gasdruckfedern) habe ich von der Verpackungsvorschrift 208 gehört, welche nach den IATA-DGR umzusetzen ist. Kann jemand, der sich hiermit auskennt, diese Verpackungsvorschrift erläutern? Oder anders gefragt: kann ich diese irgendwo im Internet einsehen? (Link zu den IATA-DGR, ggf. deutschsprachig?)

Danke vorab.

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airliner Geschrieben am 30 Januar 2019



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Hallo Chev,

dazu kann ich dir morgen mehr sagen wenn ich wieder im Büro bin.

airliner Geschrieben am 31 Januar 2019



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590 Beiträge
Hallo Chev,

die UN3164 mit der Gefahrgutklasse 2.2 gibt es in zwei Varianten und zwar als....

UN3164 mit dem Proper Shipping Name "Articles, pressurized, hydraulic" und
UN3164 mit dem Proper Shipping Name "Articles, pressurized, pneumatic"

Beide müssen mit dem Label "Non-flammable gas" gekennzeichnet werden.

Bei beiden ist die Packing Instruction 208 anzuwenden. Das gilt für Passagierflugzeuge, als auch für Cargo Aircraft Only. Für beide Varianten gilt dann auch keine Gewichtsbeschränkung pro Packstück.

Die Packing Instruction PI208 besagt: Foto der PI208 folgt gleich ;-)

airliner Geschrieben am 31 Januar 2019



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24 Januar 2005
590 Beiträge
Packing Instruction 208:


Chev Geschrieben am 31 Januar 2019



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Hallo Airliner,

ich danke vielmals!

Ein paar Fragen hätte ich noch:

Unter "a)":
- sind dies die Bedingungen dafür, wenn die Gasdruckfedern fest in Geräten usw. verbaut sind?

Unter "b)" und "c)":
- ist mit "tightly packed in strong outer packagings" eine "bauartgeprüfte" Umverpackung gemeint?
- wie werden die "Tests" belegt, die unter "2." vorgeschrieben sind? Das kann ja nur der Hersteller tun.

Unter "c)":
- wie ist Punkt 3 zu verstehen?

Chev Geschrieben am 14 April 2019



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1477 Beiträge
Hat hierzu jemand nochmal genauere Infos zu meinen o. g. Fragen?

Danke vorab.

hazmat82 Geschrieben am 14 Mai 2019



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Hallo Chev,

zu a):
Ja, wenn eingebaut

zu b) und c):
Nein, keine bauartgeprüfte Verpackung erforderlich

zu c):
Dies solltest du beim Hersteller anfragen. Die Gasdruckfeder hat einen definierten Speicherdruck und wenn dieser höher als 1380 kPa ist, muss sie auch dem fünffachen Speicherdruck standhalten können. Wie gesagt, beim Hersteller anfragen.

Gruß
Stefan

Chev Geschrieben am 16 Mai 2019



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Hallo Hazmat,

Danke für die Antwort.

Hierzu noch eine Frage:
Zitieren::

zu b) und c):
Nein, keine bauartgeprüfte Verpackung erforderlich

Dann frage ich mich allerdings, wie "tightly packed in strong outer packagings" definiert ist. Wir befinden uns hier ja in einer Verpackungsvorschrift. Heißt für mich, dass für das Produkt spezielle Anforderungen an die Verpackung bestehen. Ein normaler Pappkarton scheint nicht zu genügen. Unser externer Verpacker verwendet daher eine spezielle, stabile Innenverpackung (ich glaube, Kunststoff) und verpackt diese wiederum in einem Pappkarton (Ergänzung: es kann auch sein, dass es einfach nur ein stärkerer / dickerer Pappkarton ist, der sehr stabil ist). Wonach richtet er sich hier? Erfahrung bzw. Abschätzung? Wer sagt ihm und mir als Versender, dass diese Verpackung die richtige ist?

Ich bin bislang immer davon ausgegangen, dass - sobald eine Verpackungsvorschrift im jew. Gesetz (wie hier) existiert - es sich um eine sog. "bauartgeprüfte" Verpackung handeln muss.

hazmat82 Geschrieben am 20 Mai 2019



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15 Beiträge
Hallo Chev,
ich habe mich hier tatsächlich etwas verrannt. Hatte bei dieser UN-Nummer zu sehr das ADR im Kopf.

Die Vepackung muss 5.0.2 entsprechen, was auch die Prüfanforderungen von 5.0.2.3 einschließt. Sobald 5.0.2.3 explizit ausgeschlossen oder die Verpackung nur bestimmte Punkte unter 5.0.2 erfüllen muss, wäre keine bauartgeprüfte Verpackung erforderlich.

Entschuldige die Konfusion

Gruß

Chev Geschrieben am 20 Mai 2019



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Hallo Hazmat,

den Punkt 5.0 kann ich leider nicht einsehen, da mir die IATA-DGR nicht vorliegen. Ich bin auch bei Weitem kein IATA-DGR-Experte, daher benötige ich eine möglichst einfache, verständliche Antwort. Ich beziehe mich auf die o. g. Verpackungsvorschrift 208. Meine Frage ist: Kann bzw. muss ich aufgrund dieser Verpackungsvorschrift für meine UN-Nummer davon ausgehen, dass mit "tightly packed in strong outer packagings" eine baurtgeprüfte Verpackung erforderlich ist? Falls nicht, wie ist "tightly packed in strong outer packagings" definiert bzw. was bedeutet es dann?

Danke vorab.

hazmat82 Geschrieben am 21 Mai 2019



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