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Länderangabe in Langzeitlieferantenerklärungen


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


zoll2019 Geschrieben am 11 Februar 2019



Dabei seit
11 Februar 2019
1 Beiträge
Hallo zusammen, da ich bisher nie für die LE bzw. LLE zuständig war, möchte ich mich gern bei euch rückversichern bezüglich der Länderangabe und Punkt 5 bei eingehenden LLE / LE. Ich muss doch je Zolltarifnummer bei "Warenursprung und Präferenzen online" die Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten prüfen und es dürfen nur die Länder in der LLE stehen, welche dort erwähnt sind? Ist das so korrekt? Und wenn z. B. 15 verschiedene ZTN erwähnt werden, dann wird auch automatisch für die anderen ZTN die Länderanzahl ggf. eingegrenzt? Vielen Dank für eure Hilfe - ich steh gerade auf der Leitung.

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Chev Geschrieben am 11 Februar 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

die Frage ist etwas undurchsichtig formuliert. Es wird nicht mal deutlich, was überhaupt das Vorhaben ist. Ich gehe davon aus, dass eine LLE mit mehreren Artikeln und unterschiedlichen ZTN erstellt werden soll.

So gesehen muss für jedes Land, welches ich in der LLE als "präferenzberechtigt" angebe, das jeweilige Abkommen geprüft werden =Listenprüfung. Und dieses je Artikel. Habt ihr Artikel, welche sich innerhalb der ersten 4 Stellen der ZTN nicht unterscheiden, könnt ihr die natürlich mit einer einzigen Prüfung "erschlagen". Macht ja wenig Sinn etwas zu prüfen, wo man das Ergebnis schon kennt :-)

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