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Ursprungsangabe Rechnungswert unter 6000 Eur für Waren nach Serbien
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Wildgans |
Geschrieben am 15 Februar 2019
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Dabei seit 22 März 2016 53 Beiträge
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Hallo zusammen,
diese Woche hatten wir folgende Situation:
Wir exportieren regelmäßig Waren nach Serbien. Wenn der Sendungswert über 6000 Euro liegt, was meistens der Fall ist, erstellen wir für die präferenzberechtigten Artikel aus der EU und Türkei ein EUR.1 (wir sind nicht ermächtigter Ausführer).
Nun hatten wir eine Sendung mir nur 5000 Euro Rechnungswert. Auf dieser Rechnung haben wir die Ursprungsangabe auf für die präferenzberechtigten Artikel (EU und TR) auf der Rechnung angegeben.
Unser Kunde informierte uns, dass der serbische Zoll die Ursprungsangabe der EU-Artikel auf der Rechnung akzeptiert, jedoch für die TR-Artikel ein EUR.1 benötigt.
Damit unser Kunde die Sendung abwickeln kann haben wir ein EUR.1 für die TR-Artikel erstellt.
Wir baten unseren Kunden den Zoll zu fragen warum das so ist.
Antwort: "Serbien hat ein bilaterales Abkommen mit der Türkei unterzeichnet, damit keine Einfuhrzölle für Waren aus der Türkei gezahlt werden müssen. Dies gilt jedoch nur, wenn Waren direkt von der Türkei nach Serbien geliefert werden. Wenn die Waren, wie in unserem Fall, erst nach Deutschland geliefert werden, dann muss ein EUR.1 ausgestellt werden, damit keine Einfuhrzölle entstehen. Die Ursprungsangabe auf der Rechnung reicht in diesem Fall nicht aus."
Jetzt zu meinen Fragen:
Ist das so? Ich habe versucht etwas dazu im Internet zu lesen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wenn wir zukünftig die Bewilligung zum ermächtigen Ausführer erhalten, dürfen die die Ursprungsangabe für TR-Waren dann auch nicht auf der Rechnung angeben?
Vielen Dank für eure Antworten
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