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D - USA - AUS


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Wessi2018 Geschrieben am 01 März 2019



Dabei seit
31 Oktober 2018
43 Beiträge
Frage an die erfahrenden Export-Profis:

Wie kann man dieses Konstrukt am Besten gestalten?

Wir liefern an unsere Tochter in den USA.
Diese verkauft an einen Kunden in Australien.

Wie verhält sich die Abgabe der Zölle? Ist es korrekt,
dass theoretisch zweimal Zölle gezahlt werden?
1. auf dem Weg zwischen D und den USA
2. auf dem Weg von den USA und AUS

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waldorf Geschrieben am 01 März 2019



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Wenn man in USA nichts gegen die Zollvermeidung unternimmt, wird doppelt gezahlt. Es bietet sich z.B. ein Bonded Warehouse oder eine Free Trade Zone an. M.W. kann man in den USA auch für den einfachen Re-Exportfall -anders als bei uns- eine Zollerstattung ("drawback") bei der Ausfuhr beantragen

McElrond Geschrieben am 01 März 2019



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20 Februar 2018
73 Beiträge
Moin,

wäre es denkbar, die Ware direkt von DE nach AUS zu verschicken, während USA an AUS verkauft?

Cheers

waldorf Geschrieben am 01 März 2019



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Natürlich. Man muss nur sicherstellen, dass die Verzollung mit der US Rechnung erfolgt. Transportmässig ist das wahrscheinlich auch billiger

Wessi2018 Geschrieben am 04 März 2019



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43 Beiträge
Ok- Danke schonmal für die Anhaltspunkte.

Wessi2018 Geschrieben am 04 März 2019



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43 Beiträge
waldorf wrote:
Wenn man in USA nichts gegen die Zollvermeidung unternimmt, wird doppelt gezahlt. Es bietet sich z.B. ein Bonded Warehouse oder eine Free Trade Zone an. M.W. kann man in den USA auch für den einfachen Re-Exportfall -anders als bei uns- eine Zollerstattung ("drawback") bei der Ausfuhr beantragen

das bedeutet:
Es fallen, wie beschrieben 2x Zölle an.
1. auf dem Weg zwischen D und den USA
2. auf dem Weg von den USA und AUS

Nur die Zölle aus 1. kann ich mir mit dem drawback Verfahren wiederholen?

waldorf Geschrieben am 04 März 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ja, aber das Drawback-Verfahren ist mit bürokratischem Aufwand verbunden.
Die Zölle in AUS wirst du nicht vermeiden können, denn die Ware bleibt ja wohl dort.

McElrond Geschrieben am 04 März 2019



Dabei seit
20 Februar 2018
73 Beiträge
Moin,

wenn die Sendung direkt von DE nach AUS geschickt wird mit einer Rechnung von USA nach AUS sparst du die Zeit, den Weg und die Zölle über die USA.
Frage an die Exporter unter uns: Könnte man in dem Fall die AE Basis Lager / Versand ex DE, Rechnungssteller USA, Rechnungsempfänger AUS erstellen?

Cheers

Chev Geschrieben am 04 März 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Frage an die Exporter unter uns: Könnte man in dem Fall die AE Basis Lager / Versand ex DE, Rechnungssteller USA, Rechnungsempfänger AUS erstellen?

In der Ausfuhranmeldung wird der Australier als Warenempfänger hinterlegt (Thema: "letzter bekannter Warenempfänger"). Warenwerte, Incoterm, Rechnungsnummern, Art des Geschäftes, etc. werden auf der Grundlage der Rechnung, welche an die USA gestellt wird, hinterlegt - damit intern eine Verknüpfung vom ABD zum Geschäftsvorgang, der ja vertragstechnisch mit den USA geführt wird, existiert.
Der Sendung mitgegeben wird jedoch die (Proforma-)Rechnung des US-Amerikaners an den Australier. Auf der Basis dieser Rechnung erfolgt die Importverzollung in AU.

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