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D - USA - AUS
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Wessi2018 |
Geschrieben am 01 März 2019
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Dabei seit 31 Oktober 2018 43 Beiträge
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Frage an die erfahrenden Export-Profis:
Wie kann man dieses Konstrukt am Besten gestalten?
Wir liefern an unsere Tochter in den USA.
Diese verkauft an einen Kunden in Australien.
Wie verhält sich die Abgabe der Zölle? Ist es korrekt,
dass theoretisch zweimal Zölle gezahlt werden?
1. auf dem Weg zwischen D und den USA
2. auf dem Weg von den USA und AUS
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waldorf |
Geschrieben am 01 März 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Wenn man in USA nichts gegen die Zollvermeidung unternimmt, wird doppelt gezahlt. Es bietet sich z.B. ein Bonded Warehouse oder eine Free Trade Zone an. M.W. kann man in den USA auch für den einfachen Re-Exportfall -anders als bei uns- eine Zollerstattung ("drawback") bei der Ausfuhr beantragen
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McElrond |
Geschrieben am 01 März 2019
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Moin,
wäre es denkbar, die Ware direkt von DE nach AUS zu verschicken, während USA an AUS verkauft?
Cheers
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waldorf |
Geschrieben am 01 März 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Natürlich. Man muss nur sicherstellen, dass die Verzollung mit der US Rechnung erfolgt. Transportmässig ist das wahrscheinlich auch billiger
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Wessi2018 |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 31 Oktober 2018 43 Beiträge
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Ok- Danke schonmal für die Anhaltspunkte.
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Wessi2018 |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 31 Oktober 2018 43 Beiträge
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waldorf wrote: |
Wenn man in USA nichts gegen die Zollvermeidung unternimmt, wird doppelt gezahlt. Es bietet sich z.B. ein Bonded Warehouse oder eine Free Trade Zone an. M.W. kann man in den USA auch für den einfachen Re-Exportfall -anders als bei uns- eine Zollerstattung ("drawback") bei der Ausfuhr beantragen |
das bedeutet:
Es fallen, wie beschrieben 2x Zölle an.
1. auf dem Weg zwischen D und den USA
2. auf dem Weg von den USA und AUS
Nur die Zölle aus 1. kann ich mir mit dem drawback Verfahren wiederholen?
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waldorf |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ja, aber das Drawback-Verfahren ist mit bürokratischem Aufwand verbunden.
Die Zölle in AUS wirst du nicht vermeiden können, denn die Ware bleibt ja wohl dort.
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McElrond |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Moin,
wenn die Sendung direkt von DE nach AUS geschickt wird mit einer Rechnung von USA nach AUS sparst du die Zeit, den Weg und die Zölle über die USA.
Frage an die Exporter unter uns: Könnte man in dem Fall die AE Basis Lager / Versand ex DE, Rechnungssteller USA, Rechnungsempfänger AUS erstellen?
Cheers
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Chev |
Geschrieben am 04 März 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Frage an die Exporter unter uns: Könnte man in dem Fall die AE Basis Lager / Versand ex DE, Rechnungssteller USA, Rechnungsempfänger AUS erstellen?
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In der Ausfuhranmeldung wird der Australier als Warenempfänger hinterlegt (Thema: "letzter bekannter Warenempfänger"). Warenwerte, Incoterm, Rechnungsnummern, Art des Geschäftes, etc. werden auf der Grundlage der Rechnung, welche an die USA gestellt wird, hinterlegt - damit intern eine Verknüpfung vom ABD zum Geschäftsvorgang, der ja vertragstechnisch mit den USA geführt wird, existiert.
Der Sendung mitgegeben wird jedoch die (Proforma-)Rechnung des US-Amerikaners an den Australier. Auf der Basis dieser Rechnung erfolgt die Importverzollung in AU.
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