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Aus- und Einfuhr von Paletten als Lademittel, Miet-Paletten?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Arnd Geschrieben am 06 März 2019



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Moin zusammen.

Es taucht gerade folgende Frage auf:

Wir exportieren und importieren unsere Waren meist auf Paletten. Auf den Zollanmeldungen tauchen diese Paletten nicht extra auf und werden mithin nicht ausdrücklich angemeldet. Und doch sind sie z. B. nach der Einfuhr Unionswaren, die nicht überwacht werden. Ich vermute, das ist richtig so, weil die Paletten ja mit den Waren den Eigentümer wechseln.
Was bildet dafür die gesetzliche Grundlage?

Würde man dies mit Miet-Paletten tun, die im Eigentum des Paletten-Vermieters sind und bleiben, geht das nicht so einfach, oder?

Schönen Tag euch!

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Arnd Geschrieben am 13 März 2019



Dabei seit
22 Juni 2011
175 Beiträge
Da sich niemand äußern mag, scheint ja entweder ein heikles oder ein unbekanntes Thema zu sein.
;-)

NAVARA Geschrieben am 13 März 2019



Dabei seit
10 Februar 2010
46 Beiträge
Tach allerseits

Einwegpaletten, die in den Hand des Kunden übergehen, werden als "Verpackung" genauso eingereiht, wie die Ware die importiert wird (AV 5 b zur Kombinierten Nomenklatur plus Fussnote). Sofern die Kosten für diese Paletten nicht schon im tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, müssen sie hinzugerechnet werden (Artikel 71 Abs. 1 Buchstabe a) ii) UZK.

Mehrwegpaletten dagegen gelten als "Beförderungsmittel" (auch Container und Paletten) und werden beim Import formlos zur vorübergehenden Verwendung abgefertigt (Artikel 136, 139 und 141 UZK), die Einfuhr ist einfuhrabgabenfrei (Artikel 208 UZK-DA).

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