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Zollanmeldung in anderem EU-Land (nicht DE), EUST als Vorsteuer geltend machen


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Jassy Geschrieben am 02 April 2019



Dabei seit
02 April 2019
2 Beiträge
Hallo in das Cargo-Forum,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Schon häufiger bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Als deutsches Unternehmen importieren wir Ware aus Asien. In der Regel werden diese dann in DE verzollt und anschließend
an unsere Kunden ausgeliefert.
Teilweise wäre es allerdings sinnvoller die Ware in einem anderen europäischen Land zu empfangen und von dort zu unseren Kunden zu versenden. Das würde allerdings bedeuten, dass die Ware nicht mehr die deutsche Grenze überquert bzw. nicht nach DE befördert wird.

Zwecks der reinen Verzollung ist es wohl möglich diese in einem anderen europäischen Land durchzuführen, da EU-weit die gleichen Zollsätze gelten. Problematisch wird es allerdings mit der Einfuhrumsatzsteuer. Wir machen diese als Vorsteuer geltend, sodass diese abzugsfähig ist.

Bisher bin ich auf dem Stand, dass es nicht möglich ist die EUST, die in einem anderen EU-Land (nicht DE) abgeführt wurde, als Vorsteuer abzugsfähig geltend zu machen.
Da ich jedoch denke, dass diese Situation doch mehrere Unternehmen betreffen sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass es dafür keine Lösung gibt.

Hat jemand bereits Erfahrung bzw. kennt sich damit aus, wie Waren aus einem Drittland in einem anderen EU-Land verzollt werden und noch dazu die gezahlte EUST als Vorsteuer geltend gemacht werden kann?
Da wir an unsere Kunden DDP zustellen, sollen diese nicht in die Verzollung mit verwickelt werden. Momentan karren wir die Ware unnötig durch die Gegend, da das leider noch günstiger ist, als auf den Abzug der EUST zu verzichten.

Freue mich über Beiträge zu dem Thema.
Danke und Grüße
Jassy

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 03 April 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Du hast m.E. nichts übersehen. Du kannst die Einfuhrumsatzsteuer, die du in einem anderen Mitgliedstaat zahlst, nicht in DE zum Vorsteuerabzug geltend machen. Du benötigst eine VAT-Registrierung inkl. der Meldepflichten im jeweiligen MS. Das ist lästig und teuer. Wahrscheinlich muss der an die Einfuhr anschl. Verkauf an den Kunden im anderen MS grundsätzlich auch mit der nationaler Umsatzsteuer erfolgen - da bin ich aber nicht 100% sicher.

McElrond Geschrieben am 03 April 2019



Dabei seit
20 Februar 2018
73 Beiträge
Moin,

einige Länder bieten die Fiskalverzollung (Einfuhr und Verzollung in einem anderen EU-Land als deinem Firmensitz) ohne anfallende EUST an. Meines Wissens ist das in den Niederlanden und Belgien der Fall. Die EUST fallen natürlich an, werden allerdings nur gemeldet und nicht in Rechnung gestellt. Du zahlst lediglich die Zollabgaben.

Welche europäischen Länder würden in euren Augen denn Sinn machen?

Cheers

waldorf Geschrieben am 03 April 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
„Ohne anfallende EUSt“ ist nicht ganz richtig. Sie wird bei der Einfuhr lediglich nicht erhoben und kann in der Umsatzsteueranmeldung sofort verrechnet werden (postponed Accounting). Aber auch das bedingt eine entsprechende VAT-Registrierung im anderen Mitgliedstaat.

Jassy Geschrieben am 03 April 2019



Dabei seit
02 April 2019
2 Beiträge
Hallo,

vielen Dank für die Rückmeldungen.
Momentan ist das Thema tatsächlich bei einer möglichen Verzollung in den Niederlanden aufgekommen. Grundsätzlich hatten wir das Thema aich schon bei anderen EU-Ländern, bspw. Frankreich oder Schweden.

Ich werde mich nochmal über die Fiskalverzollung schlau machen. Bisher sind wir meines Wissens in keinem andreren EU-Staat für die VAT registriert.
Nun habe ich schon mal ein paar Anhaltspunkt, um weiter zu rechachieren. Ich werde informieren, falls sich doch noch irgendein Weg findet, wie wir die Waren nicht mehr umsonst über die DE-Grenze fahren müssen.

Danke und Grüße
Jassy

Erzi4 Geschrieben am 04 April 2019



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Jassy,

bei einer Verzollung in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem des Unternehmenssitzes muss man zwei Varianten unterscheiden:

1. Die Sendung ist für den Verbleib in dem Mitgliedstaat bestimmt, in dem sie eingeführt wurde.
Beispiel: Das Unternehmen hat seinen Sitz in DE. Die Sendung wird in NL eingeführt und soll auch in NL verbleiben.
In diesem Fall kommt man um eine VAT-Registrierung des deutschen Unternehmens in NL eigentlich nicht herum. In NL gibt es dann tatsächlich ein vereinfachtes Verfahren, bei dem die EUSt nicht gezahlt werden muss, weil sie gleich mit der Vorsteuer in einer Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet werden darf. Das bedingt aber, dass der anschließende Weiterverkauf in NL mit niederländischer Mehrwertsteuer erfolgen muss.

2. Die Sendung ist für einen anderen Mitgliedstaat bestimmt, als dem, in dem die Waren eingeführt werden
Beispiel: Einfuhrland ist NL, Bestimmungsland ist FR
In diesem Fall spricht man von der Möglichkeit einer sog. "Fiskalverzollung". Hierfür muss der Einführer im Einfuhrland nicht selbst VAT-registriert sein. Die Zollanmeldung wird stattdessen von einem sog. Fiskalvertreter abgegeben, der hier seine eigene (Vertreter-)VAT-ID angibt. An die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr schließt sich dann unmittelbar eine innergemeinschaftliche Lieferung an. Es entsteht erst gar keine EUSt und die ig-Lieferung ist umsatzsteuerfrei. Die mit diesem Prozess verbundenen Meldepflichten (z.B. Zusammenfassende Meldung, IntraStat) werden von dem Fiskalvertreter wahrgenommen.

Beide Varianten haben eins gemeinsam: Der Einführer aus dem anderen Mitgliedstaat braucht lokale Unterstützung, z.B. den Fiskalvertreter. Und die gibt es natürlich nie umsonst. Selber machen funktioniert hier nur in der Theorie, es sei denn, man wäre z.B. aus Deutschland heraus in der Lage, Daten mit dem niederländischen Zoll auf Niederländisch im niederländischen Zollsystem auszutauschen und darüber hinaus auf Niederländisch mit dem niederländischen Finanzamt... (ist klar, gell?).

Saludos
Erzi4

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