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Verbrauchsteuer / EMCS


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


spw77 Geschrieben am 15 April 2019



Dabei seit
07 April 2018
3 Beiträge
Hallo zusammen,

da wir bei uns im Unternehmen bislang noch nichts mit Verbrauchsteuern bzw. dem Steueraussetzungsverfahren EMCS zu tun hatten, habe ich hier zum Verständnis ein paar Fragen und hoffe mir kann hier im Forum jemand weiterhelfen.

Mein hoffentlich korrekter und aktueller Kenntnisstand wäre:

Verbrauchsteuerpflichtige Waren können sowohl Waren sein, die innerhalb der Union hergestellt oder die über ein Drittland importiert wurden.

Bei der Einfuhr kann eine verbrauchsteuerpflichtige Ware nach der Entrichtung des Zolls und der EUSt. unter Aussetzung der Verbrauchsteuer unter bestimmten Voraussetzungen im EMCS Verfahren befördert werden.

Jetzt meine Frage, die sich auf die Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren bezieht.

1. Muss die Einfuhrzollanmeldung im Verfahren 45.. zwingend an der ersten EU-Eingangszollstelle erfolgen (z.B. Hamburg im Seeverkehr), oder kann die Ware erst per Unionsversandverfahren zu einem Binnenzollamt transportiert werden?

2. Warum ist zwingend eine Einfuhranmeldung abzugeben, damit man im Steueraussetzungsverfahren transportieren darf? Ich stelle mir die Frage, wenn der Steuerlagerinhaber bzw. registrierter Versender die Waren im EMCS Verfahren transportiert, möchte er doch wahrscheinlich neben der Verbrauchsteuer auch nicht den evtl. anfallenden Drittlandszoll bei der Einfuhr bezahlen, oder denke ich hier gerade falsch?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

CARGOFORUM PARTNER

konitime Geschrieben am 17 April 2019



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Hallo,

ich versuchs mal.

1. Man kann die Ware in Verfahren 4000 normal oder 4500 Steuerlager zum freien Verkehr abfertigen. Man darf auch mit einem Versandverfahren die Ware zum Bestimmungs/Binnenzollamt verbringen.

2. Verbrauchsteuer wird im Steuerlager erstmal ausgesetzt. Zoll und EUSt. fallen bei Verbrauchsteuerpflichtigen Waren trotzdem an (wenn laut EZT die Ware Zollpflichtig ist) wenn die Ware ins Steuerlager geht. Dies EMCS Verfahren ist dafür gedacht, meines Wissens nach, für den Weitertransport in andere EU Länder.

Hoffe das ist korrekt so, den ich habe mit EMCS leider nichts zu tun.

Lg.

Wilfried

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