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Erfahrungen mit EUR-Med Ursprungsnachweisen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Ranger55 Geschrieben am 29 April 2019



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18 Juni 2018
18 Beiträge
Guten Tag zusammen,

Es gibt dazu schon einige Threads und trotzdem möchte ich dieses Thema nochmals aufgreifen.

Unsere Firma ist immer mehr mit Anfragen aus der Türkei, Israel, Marokko und Tunesien konfrontiert bezüglich EUR-Med Ursprungsnachweisen. Oftmals verstehen unsere Kunden nicht, wenn wir präferenzielle CH-Ursprungsware liefern können - aber für die EU-Ware keinen präferenziellen Ursprung ausstellen können und diese dafür Importzölle zahlen müssen. Es fehlt oftmals auch das Know-How für das komplexe Thema mit endlosen Diskussionen mit Verkauf und/oder Kunden.

Der Aufwand zur Umsetzung des Systems für korrekte Importnachweise von Lieferanten für EUR-Med hat uns (im Detail mich) bis jetzt davor gescheut diesen Prozess zu starten.

Hierzu hätte ich folgende Fragen.

a) Gibt es Unternehmungen, welche Erfahrungen mit EUR-Med Kumulation haben? Wenn ja, welche?

b) Wie gross ist der ungefähre Aufwand hierfür? (Einkauf, Entwicklung, Produktion, Kalkulation)?
ich weiss die grösste Herausforderung ist die Beschaffung korrekter Vordokumente im Einkauf.

c) Wie gross ist die Akzeptanz für diesen nicht einfachen Bereich im Aussenhandel innerhalb der Unternehmung?


Vielen Dank für Euer Feedback

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 29 April 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

sendet ihr also präferenzielle CH-Ware in Länder der PAN-EUR-MED-Zone mit Präferenz weiter?
Ihr wisst, dass dies nur zulässig ist, wenn der CH-Lieferant auch eine EUR-MED bzw. eine EUR-MED-Ursprungserklärung auf der Rechnung mit Angaben zur Kumulierung abgegeben hat? Hat er dies nicht getan und nur eine "normale" EUR.1 bzw. EUR.1-Ursprungserklärung abgegeben, so dürft ihr die Ware lediglich präferenzbegünstigt in die EU importieren - nicht aber präferenziell wieder ausführen.
Die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelungen der "Paneuropäischen Kumulationszone" liegen dann nicht vor.

2. Frage
Wie stellt ihr den Präferenznachweis in diese Länder aus: als EUR.1 oder EUR-MED? Als Dokument oder als Erklärung auf der Rechnung?

Es sind die wenigsten Unternehmen, welche diese Regeln anwenden. Mir sind zumindest keine bekannt. Selbst wenn, dann sieht man ja eben, dass es nicht nur um die Anwendung sondern eben auch um das Verständnis bzw. die Akzeptanz im jew. Drittland geht. Diese Frage hat den höchsten Stellenwert. Denn, was nützt es, sich mit der komplexen Anwendung zu befassen, wenn es dann im Drittland nicht verstanden bzw. akzeptiert wird bzw. Rückfragen auftreten?

Zitieren::

Der Aufwand zur Umsetzung des Systems für korrekte Importnachweise von Lieferanten für EUR-Med hat uns (im Detail mich) bis jetzt davor gescheut diesen Prozess zu starten.

Ich denke, es wird schwierig, die Lieferanten dahin zu bringen, nur noch "EUR-MED-Ursprungsnachweise" zu erstellen. Geht es hier um drittländische oder auch um EU-Lieferanten? Letztere bräuchte man "nur" erziehen, den Kumulierungsvermerk in den LE's/LLE's zu setzen. Die Voraussetzungen für die Erstellung einer EUR-MED wären damit geschaffen... Ich denke, du sprichst eher die drittländischen Lieferanten an, richtig? Ich würde nicht beginnen, von diesen "EUR-MED-Ursprungsnachweise" einzufordern und das nachzuhalten. Der Aufwand steht dem Erfolg ggf. nicht im Verhältnis.
Es lohnt sich ggf. bei stetig wiederkehrenden Geschäften, bei denen aber alle Beteiligten (Lieferant, Ihr, Kunde) das gleiche Verständnis haben und die Nachweise sich reibungslos durch diese Kette durchziehen lassen. Am Ende sollte man aber auch mal schauen, wie viele Zölle im Drittland wirklich eingespart werden. Das ist auch ein wichtiges, vielleicht sogar das wichtigste Kriterium bei dieser Sache.

Ranger55 Geschrieben am 30 April 2019



Dabei seit
18 Juni 2018
18 Beiträge
Hallo Chev,

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und sorry, falls es nicht ganz klar rüber kam.

Wir sind ein CH-Hersteller und Exporteur und rund 20% aller Verkaufsprodukte enthalten Vormaterialien aus der EU, welche auch nach der Weiterverarbeitung aufgrund des Wertkriteriums der Vormaterialien den EU-Ursprung behält. Für eine zollfreie Einfuhr in Marokko würde somit EUR-Med Kumulation nötig, aber nur wenn die ganze Lieferkette auf EUR-Med umgestellt ist. Das ist mir absolut bewusst. Wir sind Ermächtigter Ausführer und haben bis jetzt nur die UE auf der Rechnung (EUR.1) für die CH-Ware verwendet.

Auf unsere Produkte mit EU-Ursprung zahlen unsere Kunden Zoll und genau deswegen häufen sich nun die Anfragen bezüglich EUR-Med. Der Zollansatz für Drittlandware ist nicht unerheblich, beträgt er doch je nach Land zwischen 12 - 30% des Rechnungswertes und somit wäre eine funktionierende EUR-Med Kumulation ein wirkliches Argument. Die Knacknüsse sind das allgemeine Verständnis für das Thema plus Einkauf / Lieferanten auf dieses Thema zu trimmen. Auf der anderen Seite könnte dem Kunden einen echten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem hohe Importzölle vermieden werden könnten.

Chev Geschrieben am 30 April 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ah OK, bin davon ausgegangen, dass ihr in der EU sitzt. Darauf war auch meine Antwort ausgerichtet.

Vom Prinzip her gilt aber denke ich das gleiche, wie ich oben geschrieben habe. Wenn ihr die EUR-MED-Thematik bzw. Kumulierung aus der CH heraus anwendet, kommt am Ende das gleiche dabei heraus. Sprich: ihr benötigt in den Vornachweisen der EU-Lieferanten Angaben zur Kumulierung, also in Form einer EUR-MED bzw. einer EUR-MED-Ursprungserklärung. So gesehen ist das eigentlich gar kein großes Problem an Stelle einer EUR.1 eine EUR-MED zu erstellen. Aber die meisten Unternehmen gehen an dieses Thema gar nicht heran.

Wie gesagt, ist auch die Frage, ob ein EUR-MED-Ursprungsnachweis, den ihr dann entsprechend ins Drittland erstellt, zum gewünschten Erfolgt führen würde. Ich denke, eure Kunden zielen eher auf eine EUR.1 ab, da sie evtl. davon ausgehen, dass die Schweiz zur EU gehört und somit auch alle präferenziellen EU-Ursprungswaren ebenfalls aus der Schweiz als EU-präferenziell ausgeführt werden dürfen. Dass dieses jedoch nur unter den o. g. Kriterien der PAN-EUR-MED-Zone möglich ist, ist evtl. nicht jedem bekannt.

So zumindest meine Denkweise.

waldorf Geschrieben am 02 Mai 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Kumulierungsregeln sind materiell und formell sehr komplex und damit fehleranfällig. Wir (eigentlich ich) haben uns auch entschieden, sie nicht zu nutzen. Wir haben allerdings Lieferanten in der TR, Nordafrika, Osteuropa etc., die vom Präferenzrecht überhaupt keinen Dunst haben (gilt wohl auch für die dortigen Zollbehörden). Wenn du dt. Lieferanten hast, kann es sein, dass der ein oder andere in der Lage ist, dir die richtigen Vorpapiere mit den Kumulationsvermerken zu liefern. Wenn du das dann noch in Präferenzkalkulationssystemen hinterlegen willst, viel Spaß dabei.

Ranger55 Geschrieben am 02 Mai 2019



Dabei seit
18 Juni 2018
18 Beiträge
Hallo,

Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare. Hier ein aktueller Fall aus einem dieser besagten Länder.

Anmerkung: Wir machen nur UE mit Bewilligungs-Nr. EUR.1 auf der Rechnung als EA .Ich habe lange versucht an Verkauf / Importeur zu erklären, dass ich keinen präferenziellen Ursprungsnachweis für die "EU-Ware" aufgrund der fehlenden Vorpapiere ausstellen kann und ich somit nicht helfen kann. Er muss auf diese Ware Import-Zoll zahlen. Darauf kommt vom Kunden folgender Kommentar:

Quote
However , we are focused to decrease the clearance charges for all products , especially when the local authortities recently approved that importers can now benefit from both EFTA & EUR-Med agreement if goods were mixed together like our case.
Unquote


Fazit: Aufgrund der Komplexität und des fehlenden Know-How auf vielen Seiten werde ich vorderhand auf eine mögliche Initiative zur Einführung von EUR-Med verzichten. Der Aufwand und das Risiko sind mir schlichtweg zu gross. Wohlweislich auch daher, dass wir in den letzten 5 Jahren 15 Überprüfungen hatten im Bereich Ursprung. 2/3 davon waren angestrengt durch die Ausländische Zollbehörde und bis jetzt waren wir soweit erfolgreich und dies soll auch so bleiben.

Chev Geschrieben am 02 Mai 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Euer Kunde scheint hier ganz explizit auf das Regionale Übereinkommen bzw. auf die Bedingungen der PAN-EUR-MED-Zone abzuzielen. Daraus schließe ich, dass der sich mit der Thematik auseinandergesetzt hat und zumindest die ungefähren Zusammenhänge kennt. Letztendlich ist seine Anfrage nicht unbe-gründet, denn - wenn es schon ein solches Abkommen gibt - fragt er sich, warum es nicht genutzt wird.

Zitieren::

Wir sind ein CH-Hersteller und Exporteur und rund 20% aller Verkaufsprodukte enthalten Vormaterialien aus der EU, welche auch nach der Weiterverarbeitung aufgrund des Wertkriteriums der Vormaterialien den EU-Ursprung behält.

Hierzu hätte ich noch Fragen: Handelt es sich hierbei nur um eine "Minimalbehandlung" in der CH?
Bzw. welchen nicht-präferenziellen (also handelsrechtlichen) Ursprung haben denn diese 20%? Ihr stellt die Waren doch in der CH her, somit findet dort die letzte wesentliche Bearbeitung statt. Das wiederum würde bedeuten, dass auch diese Erzeugnisse den nicht-präferenziellen CH-Ursprung bekommen, unabhängig davon, wo die Vorprodukte herkommen. Diese könnten auch aus China kommen, dennoch bleibt der Ursprung CH, wenn dort die Waren "hergestellt" bzw. "wesentlich verarbeitet werden".
Dann würde der Kunde auch den EU-Ursprung nicht mehr "sehen". Wenn ihr aber nicht-präferenziellen EU-Ursprung angebt, geht der Kunde davon aus, dass es Handelsware ist, die nicht mehr in der CH bearbeitet wird. Daraus folgt wiederum, dass der Kunde von eurem Lieferanten eine EUR-MED bzw. eine EUR-MED-UE voraussetzt, welche ihr (als Handelsware) für den Weiterexport nach Marokko weitergeben könnt.
Da es aber scheinbar gar keine Handelsware ist und ihr die Ware selbst fertigt, wird die Nachweisführung schon komplexer, gerade dann, wenn es auch noch um "Kumulierung" geht. Die Komplexität ist da sehr groß. Das wäre dann der Grund in Richtung Kunde, warum es nicht geht, hier Präferenzen auszustellen.

Prüfen würde ich auch nochmal, ob selbst dort, wo ihr EU-Vorlieferanten habt, nicht doch die Wertregel (Wertschöpfung) anhand der Listenregel ausreicht. Sprich: Wenn der Verkaufspreis (EXW-Preis) hoch genug ist, müssen keine weiteren Vormaterialien nachgewiesen werden. Sollten doch welche nachgewiesen werden müssen, habt ihr evtl. präf. Vormaterialien von CH-Lieferanten im Erzeugnis, zu denen Nachweise vorliegen und ihr somit die Listenregel erfüllt. Ihr könntet dann auch für diese Produkte präf. CH-Ursprung vergeben und die Kumulierung müsste nicht angewendet werden. Die Vormaterialien, die aus der EU stammen, sind in diesen beiden Fällen dann nicht mehr relevant. Die Ware hat handelsrechtlichen und präferenziellen CH-Ursprung (vorausgesetzt aber, dass eine über eine Minimalbehandlung hinausgehende Bearbeitung in der CH erfolgt).

Ranger55 Geschrieben am 03 Mai 2019



Dabei seit
18 Juni 2018
18 Beiträge
Hallo Chev,

Deine Argumentation ist absolut korrekt und für mich auch klar und verständlich.

Zu Deinen Fragen:
Bei den 20% unseres Produkteportfolios geht es um Konsumgüter, bei welchem das grösste Vormaterial aus Deutschland kommt. Für diese 20% haben wir die Infrastruktur nicht zur Herstellung.
Die restlichen 80% des Portfolios sind in der CH hergestellt und erfüllen alle Auflagen von EUR.1 / EUR-Med problemlos, nur brauche ich hier für den Export kein EUR-Med, da EUR.1 völlig ausreicht.

Die Weiterverarbeitung / Finishing in der CH geht klar über die Minimalbehandlung hinaus, aber erlaubt keinen Wechsel im präferenziellen Ursprung. Es behält daher den Status der EU. Aus diesem Grund benötige ich für diese Vormaterialien die EUR-Med Ursprungserklärung von den Lieferanten in der EU, damit ich den präferenziellen Ursprung für die EU-Ware weitergeben kann und genau diesen habe ich nicht. Dies wurde alles mit dem CH-Zollbehörden diskutiert und geklärt. Bis jetzt haben wir uns nur auf EUR.1 festgelegt und dies wurde vor Jahren (vor meiner Zeit) durch die GL bestätigt und unser Sourcing beruft sich nun seither darauf.

Die Zeiten ändern sich und man muss sich den neuen Herausforderungen anpassen und ich bin überzeugt, dass wir für die Kunden in dieser Hinsicht einen echten Mehrwert bieten könnten. Nur müssen die Voraussetzungen und Kenntnisse in der Unternehmung, aber auch bei den Importeuren / Kunden gelebt werden. Meine Überlegungen waren einen Anstoss zu geben und die Entscheidung neu zu überdenken.

Chev Geschrieben am 03 Mai 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Die Weiterverarbeitung / Finishing in der CH geht klar über die Minimalbehandlung hinaus, aber erlaubt keinen Wechsel im präferenziellen Ursprung. Es behält daher den Status der EU. Aus diesem Grund benötige ich für diese Vormaterialien die EUR-Med Ursprungserklärung von den Lieferanten in der EU, damit ich den präferenziellen Ursprung für die EU-Ware weitergeben kann und genau diesen habe ich nicht.

Habt ihr denn geprüft, ob ihr auf die EU-Ursprungsware überhaupt angewiesen seid? Wenn die Bearbeitung bei euch über eine Minimalbehandlung hinausgeht, dürft ihr ja die Listenregel prüfen. Vielleicht könnt ihr diese auch ohne Nachweis der EU-Vormaterialien oder nur mit CH-Vormaterialien (wenn vorh.) erfüllen? Letztendlich ist es möglich, die Listenregel sogar völlig ohne präf. Vormaterialien (VmU) zu erfüllen. Dazu muss aber die Wertschöpfung bei euch im Betrieb hoch genug sein. Als Beispiel (aus Abkommen EU-CH):

Zolltarifnummer: 8421

Listenbedingung (in Spalte 4):
30% des EXW-Preises ohne Ursprung (VoU) sind zugelassen / Positionswechsel nicht erforderlich

EXW-Preis: 100 EUR

Materialkosten (=Kosten aller Vormaterialien im Erzeugnis): 28 EUR

Durch diese relativ hohe Wertschöpfung wäre die Listenbedingung bereits erfüllt, da die Vormaterialien wertmäßig lediglich zu 28% im Erzeugnis enthalten sind. Es dürfen aber bis zu 30% ohne Nachweis sein.
Es müssen somit keinerlei VmU nachgewiesen werden. Ob die Vormaterialien aus China oder sonst woher kommen, ist egal. Die Ware hätte nur durch die Wertschöpfung präf. CH-Ursprung.

Betragen die Materialkosten in diesem Beispiel z. B. 40 EUR, müssten 10 EUR als VmU nachgewiesen werden, um wieder die 30% zu erfüllen. Falls ihr für diese 10 EUR keine VmU aus der CH habt, dann tritt genau jetzt das Problem auf. Die Listenregel wird nicht erfüllt, es sei denn, man besorgt sich über mindestens 10 EUR als VmU einen EUR-MED-Nachweis vom EU-Lieferanten. Dann hättet ihr durch die Kumulierung die Listenregel erfüllt und dürftet Präferenzen in die beteiligten Länder der PAN-EUR-MED-Zone mittels EUR-MED(-UE) ausstellen.

Zitieren::

Es behält daher den Status der EU.

Hierzu noch meine Sichtweise:

1. Lässt man das Thema Präferenzen mal außen vor, habt ihr hier meiner Meinung nach (wie oben schon erwähnt) ein Erzeugnis mit handelsrechtlichem Schweizer Ursprung. Ich würde hier somit nicht von EU-Ware oder EU-Status sprechen. Das wäre lediglich der Fall, wenn ihr die Ware in der Schweiz nicht mehr oder nur minimal behandelt. Euer Produkt wurde aber in der CH hergestellt bzw. dort zuletzt wesentlich bearbeitet. Ob die Vormaterialien aus der EU stammen, spielt keine Rolle.

2. Solltet ihr den präferenziellen Ursprung auch mittels Kumulierung der EU-Vormaterialien erreichen, so handelt es sich zudem meiner Meinung nach beim Erzeugnis um CH-präferenziellen Ursprung. Denn in CH wurde die Ware zuletzt bearbeitet. Auch bei Kumulierung bekommt die Ware den Ursprung, wo sie zuletzt oberhalb einer Minimalbehandlung bearbeitet wurde. Und das ist hier bei euch im Betrieb. Die kumulierten EU-Vormaterialien gelten so gesehen (per Abkommen) für euch als präf. CH-Vormaterialien, haben quasi denselben Status. Auf der Rechnung wäre euer Erzeugnis somit eine schweizerische präf. Ursprungsware.
Der Unterschied liegt nur darin, dass ihr zusätzlich mit Hilfe der EUR-MED-Ursprungserklärung angeben müsst, mit welchen Ländern die Ware letztendlich kumuliert wurde ("Cumulation applied with: ....."), um die Präferenz zu erreichen.
Der weitere Unterschied liegt darin, dass ihr diese schweizerische präf. Ursprungsware lediglich in Länder der PAN-EUR-MED-Zone präferenziell vergeben dürft, da es für eine EUR.1 nicht gereicht hat.
Nur bei Handelsware, die ihr nicht mehr bearbeitet, würde der präf. EU-Ursprung bestehen bleiben. Nur dann würde ich von EU-Ware hinsichtlich des Erzeugnisses sprechen. Rein rechtlich ist euer Erzeugnis aber wie gesagt CH-Ware, unabhängig davon, dass hier mit EU-Vormaterialien kumuliert wurde.

Der Thread muss noch in die Rubrik: "Warenursprung, Präferenzen, Lieferantenerklärungen" verschoben werden.

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