|
|
|
Lieferant lehnt Reklamation ab
Ahnungslos |
Geschrieben am 29 April 2019
|
Dabei seit 30 Juni 2017 6 Beiträge
|
Folgendes ist passiert:
Lieferant unseres Endkunden liefert zwei Paletten Verpackungsmaterial bei mir an.
Staplerfahrer lädt ab, unterschreibt den Lieferschein und fährt die Paletten ins Lager.
Am Folgetag bemerkt Lagermitarbeiter, dass die falschen KLT auf der Palette sitzen (optisch sind diese kaum voneinander zu unterscheiden).
Ich reklamiere natürlich sofort, reiche entsprechende Fotos nach, die u.a. den falschen Schriftzug auf den KLTs zeigen und somit ganz klar als Falschlieferung ausweisen.
Weise in meiner Mail auch darauf hin, dass ich die Ware nicht verwenden kann und daher retourniere - mit der zusätzlichen Bitte um Ersatzlieferung.
Spediteur holt die Palette am Folgetag ab und alles geht seinen Weg.
Heute informiert mich der Lieferant, dass das alles ja gar nicht stimme, es nie eine Falschlieferung gegeben habe und er letzten Endes auch genau die KLT bei mir angeliefert hätte, die auf den Lieferpapieren angegeben wurden. Unser Staplerfahrer hätte ja schließlich den Lieferschein unterschrieben und somit die Richtigkeit der Ware bestätigt.
Nun soll ich die Paletten wieder auf meine Kosten abholen. Der Endkunde springt dem Lieferanten natürlich bei.
Was kann ich hier noch tun?
Ich habe binnen 24 Stunden nach Anlieferung reklamiert und eben auch die eindeutigen Fotos an der Hand, auf denen der falsche Schriftzug klar erkenntlich ist. Trotzdem wird meine Reklamation abgelehnt!?
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
jarre |
Geschrieben am 03 Mai 2019
|
Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
|
Gemäß § 434 Abs. 3 BGB liegt ein Sachmangel auch dann vor, wenn der Verkäufer eine andere Sache als die vom Käufer bestellte liefert. Liegt ein Sachmangel vor, hat der Käufer zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung, § 437 Nr. 1 BGB. Hierzu kann der Käufer nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, § 439 Abs. 1 BGB.
Die Nacherfüllung ist hier durchgeführt worden.
Zur Klärung, ob nun tatsächlich eine Falschlieferung vorlag, dürfte die Beantwortung folgender Fragen hilfreich sein:
1. Welche KLT waren bestellt?
2. Welche KLT sollten laut Lieferschein geliefert werden?
3. Welche KLT befanden sich auf den Paletten?
Nur wenn auf alle drei Fragen dieselbe Antwort gegeben werden, lag keine Falschlieferung vor.
Im übrigen dürfte die Falschlieferung auch unverzüglich i. S. v. § 377 HGB gerügt worden sein.
Wenn eine Falschlieferung vorlag, dürfte ein Anspruch des Lieferanten auf kostenfreie Abholung der Paletten nicht bestehen.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|