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Präferenzkalkulation für EUR1 nach Israel


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Sylvie Geschrieben am 06 Mai 2019



Dabei seit
06 Mai 2019
9 Beiträge
Hallo liebe Leute,

ich muss für eine Sendung nach Israel, um eine EUR 1 beantragen zu können, eine Präferenzkalkulation erstellen.

Einen recht großen Anteil macht bei dem Produkt (wertmäßig) ein Artikel den wir von einem Lieferanten aus der Schweiz beziehen. Wenn ich von diesem eine Lieferantenerklärung hätte, würde das dann als präfernzberechtigt gelten oder nicht, da Schweiz ein EFTA aber kein EU Land ist?

Der Zoll hat mich vor einiger Zeit verwirrt, da er mir bei einer Sendung nach Norwegen Materialien aus der Schweiz nicht anerkannt hat (trotz vorliegender Lieferantenerklärung) und ich die Kalkulation entsprechend ändern musste.

Viele Grüße


Sylvie

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 06 Mai 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hi,

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ich muss für eine Sendung nach Israel, um eine EUR 1 beantragen zu können, eine Präferenzkalkulation erstellen.

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Einen recht großen Anteil macht bei dem Produkt (wertmäßig) ein Artikel den wir von einem Lieferanten aus der Schweiz beziehen.

Zuerst die gute Nachricht: Die hier beschriebene Konstellation ist grundsätzlich möglich.
Die schlechte Nachricht: Das Thema ist relativ komplex.
Der Grund: Wenn Vormaterialien aus der Schweiz mit "einfließen" sollen, um ein Erzeugnis präf. begünstigt für Israel zu kalkulieren, dann reicht das "normale Abkommen" seitens der EU mit Israel nicht aus.
Auf Basis dieses Abkommens darf keine Drittlandsware (und die Schweiz ist nun mal ein Drittland) als Vormaterial (VmU) in die Kalkulation mit einbezogen werden. Entweder erreiche ich den Ursprung nur durch Wertschöpfung in der EU (ohne Nachweise erbringen zu müssen) oder kann die notwendigen LE/LLE mit präf. EU-Vormaterialien aufweisen. Dass die Schweiz Mitglied der EFTA ist, spielt hier zunächst keine Rolle, nicht zuletzt, da weder die EU noch Israel Teil der EFTA sind.

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Wenn ich von diesem eine Lieferantenerklärung hätte, würde das dann als präfernzberechtigt gelten oder nicht, da Schweiz ein EFTA aber kein EU Land ist?

Die Lösung besteht darin, auf die Regelungen der sog. PAN-EUR-MED-Zone bzw. des "Überregionalen Übereinkommens" zuzugreifen. Bestandteil dieses Abkommens sind die u. a. die EU, die EFTA sowie auch Israel. Damit wären also schon einmal die Voraussetzungen für die Nutzung des Abkommens grundsätzlich erfüllt. Allerdings ist die Nachweisführung nicht ganz einfach. Ihr müsst 1. weiterhin die Listenbedingung nach Israel für eure Ware einhalten. Durch die in diesem Abkommen zulässige "Kumulierung" dürft ihr die CH-Vormaterialien jedoch "anrechnen" - dieses jedoch nur dann, wenn ihr ihr vom CH-Lieferanten eine sog. EUR-MED als Dokument oder Ursprungserklärung auf der Rechnung habt. Habt ihr nur eine EUR.1, dürft ihr die CH-Ware nicht anrechnen/präferenzberechtigt nach Israel weitergeben.
Eine Lieferantenerklärung zwischen der CH und der EU existiert rechtlich nicht, es muss eine EUR-MED sein, welche der CH ausstellt. Würde euer Erzeugnis dadurch die Listenbedingung erfüllten, dürftet ihr - ebenfalls ausschließlich mit einer EUR-MED(-UE) nach Israel ausführen, da ihr kumuliert habt und eine EUR.1 dann nicht mehr möglich/zulässig ist. Auf der EUR-MED(-UE) wird dann angegeben: "cumulation applied with switzerland", da die CH-Ware den Kumulierungsanteil ausmacht.

Man sieht: kleine Ursache, große Wirkung (oder so ähnlich :-)) Das soweit im Groben, da ich mich zurzeit mit Präferenzen beschäftige.

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Der Zoll hat mich vor einiger Zeit verwirrt, da er mir bei einer Sendung nach Norwegen Materialien aus der Schweiz nicht anerkannt hat (trotz vorliegender Lieferantenerklärung) und ich die Kalkulation entsprechend ändern musste.

Die Lieferantenerklärung aus der CH hat hier meiner Meinung nach keine Gültigkeit. Wie gesagt, zwischen CH & der EU ist keine Lieferantenerklärung vorgesehen. Präferenzen werden mittels EUR.1 bzw. EUR-MED weitergegeben. Diese können bei einem Weiterversand nach NO anerkannt werden.

Sylvie Geschrieben am 07 Mai 2019



Dabei seit
06 Mai 2019
9 Beiträge
Hallo Chev

vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Kannst Du mir bitte noch einen Tipp geben wo ich sowas im Detail auch selber rausfinden könnte? Bei uns kommen solche Exportsendungen leider recht selten vor und ich muss mich dann da jedes Mal aufs Neue durchwurschteln.


Bin schon wirklich sehr froh dass man hier so ausführliche Antworten erhält :-).

Jetzt ist mir gerade noch aufgefallen, dass wir auch noch Artikel aus Norwegen dabei haben, das hieße dann für diese würde das gleiche gelten, weil Norwegen auch ein Drittland und Teil der EFTA ist, richtig?

Viele Grüße


Sylvie

Edit: Habe mir jetzt mal die letzte Rechnung von unserem Lieferanten aus Norwegen angeschaut. Er schreibt da folgendes:

"The exporter of the products covered by this document ( customs auth. no. XXXX) declares that, except where otherwise clreary indicated, these products are of .. EEA... preferential origin."

Würde uns dies dann vor der EUR-MED Variante bewahren?

Chev Geschrieben am 07 Mai 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hi Sylvie,

das Thema „Warenursprung & Präferenzen“ ist ein komplexes und umfangreiches Thema, gerade wenn es dann auch noch wie oben beschrieben um die multilaterale Anwendung von Kumulierungsregeln geht.
Die wenigsten Unternehmen greifen auf diese Systematik zu, da entweder das Wissen nicht vorliegt und/oder der Aufwand in der Nachweisführung zu groß ist. Bei uns in der Firma ist das genauso, wir wenden nur die „normale“ also bilaterale Präferenzsystematik mit den entsprechenden Ländern an.

Möchte man sich dennoch etwas einlesen, würde ich mich hier mal etwas durchklicken: Link (zoll.de)
Darüber hinaus haben die IHK’en Infos auf ihren Websites zusammengefasst und bieten Seminare an.

Deine letzten Fragen schau ich mir später nochmal an.

Sylvie Geschrieben am 07 Mai 2019



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06 Mai 2019
9 Beiträge
Hallo Chev,

mir ist das ganze Thema auch ein echter Graus.

Ich habe zwischenzeitlich noch herausgefunden, dass der Artikel den wir über einen Lieferanten aus Norwegen beziehen, seinen Ursprung in Dänemark hat. Bisher konnten wir diesen Artikel in Deutschland kaufen und haben dann auch eine Lieferantenerklärung erhalten.

Jetzt hat sich aber die Vertriebsstruktur bei unserem Lieferanten geändert und wir müssen das Teil über Norwegen beziehen. Also im Klartext:

Wir bestellen in Norwegen, Norwegen in Dänemark und Norwegen liefert an uns.

Ich habe den Lieferanten bereits angeschrieben und um eine Lieferantenerklärung gebeten. Als Antwort habe ich bekommen, dass er nicht wisse was das sei.

Wenn ich diese eine Erklärung hätte, wäre ich wertmäßig aus dem Schneider. Deshalb müsste ich jetzt eigentlich nur noch wissen ob eine Lieferantenerklärung die von Norwegen ausgestellt wurde und den Ursprung aus Dänemark bescheinigt für eine EUR1 zulässig ist.

Viele Grüße


Sylvie

Edit: Unser norwegischer Lieferant hat es jetzt geschaft eine Lieferantenerklärung zu schicken, die aussagt dass die Ware aus Dänemark kommt. Kann ich es somit mit einer EUR1 versuchen? Oder gibt es vielleicht ein Problem weil der EU Artikel ja über ein Drittland bezogen wird?

Ich würde auch mal gerne generell prüfen wie hoch der Zollsatz eigentlich ist, der in Israel anfällt. Ich habe dafür auch dieses EZT System mit unserer Zolltarifnr. 90278017 genutzt. Leider kann ich mit dem Ergebnis nicht wirklich was anfrangen.

Chev Geschrieben am 07 Mai 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
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Jetzt ist mir gerade noch aufgefallen, dass wir auch noch Artikel aus Norwegen dabei haben, das hieße dann für diese würde das gleiche gelten, weil Norwegen auch ein Drittland und Teil der EFTA ist, richtig?

Zitieren::

"The exporter of the products covered by this document ( customs auth. no. XXXX) declares that, except where otherwise clreary indicated, these products are of .. EEA... preferential origin."

Würde uns dies dann vor der EUR-MED Variante bewahren?

Für die Materialien aus NO gilt das gleiche wie für die Materialien aus der CH. Hat wie gesagt nichts mit EFTA zu tun, sondern damit, dass die EFTA-Länder sowie die EU als auch Israel und noch diverse weitere Länder Teilnehmer des "Regionalen Übereinkommens" sind, da die Ursprungs-protokolle der einzelnen Abkommen an das Ursprungsprotokoll des Reg. Übereinkommens angeglichen wurden.

Die Angabe "EEA" (=European Economic Area) bezieht sich auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Das Abkommen im EWR beinhaltet die Regelungen, welche zwischen der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein gelten. Innerhalb des EWR werden präf. Ursprünge mittels EUR.1 oder EUR.1-UE vergeben. Häufig wird durch die Beteiligten Länder dabei die Angabe "EEA preferential origin" gemacht. Vergibt ein Teilnehmer im EWR diesen Status an eines der EWR-Partnerländer, so ist der Import im Partnerland präferenzbegünstigt. Ihr dürftet also die Ware aus Norwegen zollfrei in die EU einführen.

Wollt ihr das norwegische Vormaterial als VmU für euer Erzeugnis bei einer Ausfuhr nach Israel anrechnen, so muss der Norweger (wie der Schweizer) eine EUR-MED-UE erstellen und Angaben zur Kumulierung machen. Auch ihr müsstet/dürftet dann eine EUR-MED-UE nach Israel ausstellen, da hier mit norwegischen VmU "kumuliert" wurde.
Die o. g. UE vom Norweger ist nur eine normale EUR.1-UE, dürfte dafür also nicht ausreichen.

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Wir bestellen in Norwegen, Norwegen in Dänemark und Norwegen liefert an uns.

Hier bin ich mir nicht 100% sicher, ob das möglich ist. Wir bewegen uns hier zwar quasi nur im EWR-Abkommen, aber ich kann momentan nicht sagen, ob die aus der EU (Dänemark) nach NO importierte Ware (insofern sie denn dorthin präferenzberechtigt war), nochmals präferenzberechtigt ist, wenn diese unbearbeitet aus NO wieder zurück in die EU (Deutschland) exportiert wird. Bei einer solchen "bilateralen" Kumulierung muss normaler Weise eine Bearbeitung im Ausfuhrstaat (hier: NO) stattgefunden haben, die über eine Minimalbehandlung hinausgeht. Nur dann dürfte das dänische Material bei einer anschließenden Wiederausfuhr in die EU als VmU durch den Norweger "angerechnet" werden.
Da die Präferenz hier verloren geht, kann diese dann letzten Endes auch nicht nach Israel weitergegeben werden. Das Regionale Übereinkommen kann hier nicht angewendet werden, da für die Ware aus NO kein präf. Vornachweis ausgestellt werden kann (EUR-MED / EUR-MED-UE).

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Ich habe den Lieferanten bereits angeschrieben und um eine Lieferantenerklärung gebeten. Als Antwort habe ich bekommen, dass er nicht wisse was das sei.

Wie erwähnt, ist das mittels Lieferantenerklärung nicht möglich (analog zu CH).
Die Standard-Lieferantenerklärungen nach dem UZK haben nur innerhalb der EU Gültigkeit und können nur zwischen EU-Beteiligten genutzt werden.

Ich würde sagen, dass wir das Thema an dieser Stelle abschließen sollten. Es ist gewaltig und komplex, schwer zu verstehen und noch schwerer zu vermitteln. Ich kann auch nicht 100% sagen, ob ich mit den Ausführungen immer richtig lag. Eventuell macht eine Präferenzschulung Sinn, um letztendlich entscheiden zu können, wie weit ihr bei dem Thema gehen wollt und könnt.


Zuletzt bearbeitet von Chev am 08 Mai 2019 - 08:45, insgesamt einmal bearbeitet

Sylvie Geschrieben am 08 Mai 2019



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06 Mai 2019
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Hallo Chev,

vielen Dank noch mal für Deine Antworten.

Ich sehe schon, dass dieses Thema ein heißes Eisen ist und wir müssen wahrscheinlich tatsächlich für uns die Entscheidung treffen ob der Aufwand den Nutzen nicht ggf. übersteigt, wenn wir in diese Thematik tiefer eintauchen.

Das Problem ist halt auch, dass wir aufgrund unserer Firmengröße kein richtiges Warenwirtschaftssystem haben, welches wir zur Unterstützung nutzen können. Ich kann also gar nicht auf systemgenerierte Stücklisten o.ä. zugreifen, sondern alles läuft über manuell erstellte Excel Listen.

Dir auf jeden Fall noch mal herzlichen Dank.

Viele Grüße


Sylvie

waldorf Geschrieben am 08 Mai 2019



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Sylvie wrote:

Ich würde auch mal gerne generell prüfen wie hoch der Zollsatz eigentlich ist, der in Israel anfällt. Ich habe dafür auch dieses EZT System mit unserer Zolltarifnr. 90278017 genutzt. Leider kann ich mit dem Ergebnis nicht wirklich was anfrangen.


Wie hoch der Zoll in deinem Zielland ist, muss immer der erste Schritt sein, bevor du dich mit dem komplizierten Präferenzregelungen auseinandersetzt. Die Zollsätze des Auslandes findest du nicht im EZT (da ist nur der Importzoll in die EU genannt), sondern relativ einfach in der Market Access Database der EU unter: madb.europa.eu/madb/da...from=publi

Und bei deiner Codenummer 9027 8017 steht da: 0%. Also zollfrei auch ohne Präferenz. Du kannst dir in diesem Fall die ganze Arbeit und Diskussion sparen.

Chev Geschrieben am 08 Mai 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Dem stimme ich voll zu. Habe es gestern zeitlich nicht mehr geschafft, das zu prüfen und wollte erstmal die generellen Zusammenhänge klarstellen. Denke, es ist trotzdem wichtig, das mal durchgegangen zu sein. Aber die Info von Waldorf zeigt doch sehr gut, dass die ohnehin schon hohe Komplexität im Bereich Warenursprung & Präferenzen es den Aufwand nicht Wert ist, wenn der Zollsatz im Empfangsland auch ohne Präferenzen 0% beträgt. Das zeigt in der Tat auf, dass dies eigentlich der erste Schritt sein muss, bevor ich Präferenzen erstellen/kalkulieren möchte.

waldorf Geschrieben am 08 Mai 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der Aufwand lohnt sich m.E. nicht nur bei einem Zollsatz von 0% nicht. Ich würde mal als Faustregel einen Mindestzoll von 4% in den Ring werfen, unter dem sich der administrative Aufwand des Präferenzrechts, der Einfluss auf Einkaufs- und Produktionsentscheidungen und das Risiko bei Fehlern nicht lohnt. Aber nicht jedes Unternehmen kann das selbst entscheiden, wenn der große Kunde Präferenzen verlangt.

Sylvie Geschrieben am 08 Mai 2019



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06 Mai 2019
9 Beiträge
Das der Zollsatz bei 0% liegt, dachte ich nämlich auch gesehen zu haben.

Ich habe aber an der Richtigkeit gezweifelt, weil hier bei uns vor 5 Jahren (vor meiner Zeit) eine EUR1 für eine Sendung nach Israel für die gleiche Zolltarifnr. ausgestellt wurde. Da ging es um einen recht hohen Warenwert und es wurde eine sehr aufwendige Präferenzkalkulation erstellt.

Sehe ich das dann richtig, dass der Zoll den Zollsatz bei der Bewilligung gar nicht prüft, sondern im Prinzip auch "sinnlose" EUR1 bewilligt?

Die andere Variante wäre ja nur dass sich der Zollsatz innerhalb der letzten 5 Jahre vielleicht geändert hat...

waldorf Geschrieben am 08 Mai 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der deutsche Zoll prüft bei Bestätigung einer EUR.1 garantiert nicht, wie hoch der Zollsatz im Zielland ist.

Sylvie Geschrieben am 08 Mai 2019



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06 Mai 2019
9 Beiträge
Ich habe jetzt auch rausgefunden warum 2014 die EUR 1 überhaupt gemacht wurde: Sie wurde im Rahmen eines Akkreditivis vom Kunden verlangt. Damit schließt sich für mich jetzt zumindest der Kreis und mir ist klar warum der Aufwand betrieben wurde. Die Frage der Sinnhaftigkeit hat sich somit damals offenbar nicht gestellt.

Chev Geschrieben am 08 Mai 2019



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10 April 2009
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Generell würde ich die Ausstellung von Präferenzen nicht als "Aufwand" beschreiben. Es kommt darauf an, wie komplex die Kalkulation ist und ob es sich um eine Ausstellung in bilateralen Abkommen, welche die EU mit vielen Ländern geschlossen hat (Ausstellung mit EUR.1) oder um die oben durchgekaute multilaterale Abwicklung im Regionalen Übereinkommen / PAN-EUR-MED-Zone handelt, welche noch zusätzlich komplex ist (Ausstellung meist mit EUR-MED).

Generell bieten Präferenzen die Chance, im Drittland vergünstigt aufzutreten. Sprich: durch entsprechende Vermeidung von Zöllen wird die Ware letztendlich günstiger, wenn der Zollsatz über 0% liegt. Je nach Warenwert, kann sich das sehr lohnen. Es gibt Zollsätze, die im Empfangsland auch bei 30% liegen können. Bei hohen Warenwerten kann sich jeder selbst ausrechnen, welch hohe Summen hier zusammen kommen können.

Und noch ein letzter Zusatz:
Wenn ihr das Akkreditiv heute hättet und drittländische Vormaterialien aus Norwegen oder der Schweiz nach Israel präferenziell mit einbeziehen wollt, dann darf für das Erzeugnis wie oben umfangreich beschrieben keine EUR.1 ausgestellt werden. Wenn eine solche Kumulierung durchgeführt wird, darf es nur eine EUR-MED sein mit Angaben zur Kumulierung und Erfüllung der oben beschriebenen Voraussetzungen (entsprechende EUR-MED-Vornachweise der Lieferanten), um diese drittländischen Vormaterialien überhaupt verwenden zu dürfen. Der Lieferant muss ebenso die präf. Voraussetzungen erfüllen, um solche Nachweise an euch ausstellen zu dürfen.

Sylvie Geschrieben am 09 Mai 2019



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06 Mai 2019
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Das mit EUR-MED schreibe ich mir jetzt noch mal hinter die Ohren. Wir werden das Thema mit der Schweiz und Norwegen in der Tat häufgier haben.

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