Möchte jemand seinen Punktestand in Flensburg sowie die gespeicherten Daten erfahren, dann wendet euch
-mit den Personendaten (siehe Formular!) und "amtlich beglaubigter" Unterschrift
oder
-mit den Personendaten (siehe Formular!) und "Ihrer persönlichen" Unterschrift (nicht "amtlich beglaubigt") und die vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses
schriftlich an das:
Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Die Auskunft ist unentgeltlich.
Das Formular gibt es unter:
www.kba.de und dann weiter mit Punktesystem.
Was gibt es hierzu allgemein zu sagen?
Bei der Ansammlung von Punkten kann man zwischen:
4 - 8 Punkten an einem freiweilligen Seminar teilnehmen , bei dem 4 Punkte abgebaut werden können.
9 - 13 Punkten an einem
freiwilligen Seminar teilnehmen , bei dem 2 Punkte abgebaut werden können.
14 - 17 Punkten bei
freiwilliger Teilnahme an einer
verkehrspsychlogischer Beratung 2 Punkte abgebaut werden können.
Hierbei ist zu sagen, dass bei einem Punktestand zw. 8 - 13 Punkten eine Verwarnung und der Hinweis auf eine freiwilliges Aufbauseminar und zwischen
14 - 17 Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird!
Bei
18 Punkten wird der Führerschein entzogen.
Odnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren getilgt, Straftaten die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, nach fünf Jahren.
Bei Alkoholfahrten oder andere Straftaten, bei denen die Erlaubnis entzogen wird, beträgt die Frist 10 Jahre!