Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 39 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.429.646 Seitenaufrufe in 2022



Verkehrszentralregister in Flensburg


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Mayerhofer Geschrieben am 14 Januar 2007



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Möchte jemand seinen Punktestand in Flensburg sowie die gespeicherten Daten erfahren, dann wendet euch

-mit den Personendaten (siehe Formular!) und "amtlich beglaubigter" Unterschrift oder
-mit den Personendaten (siehe Formular!) und "Ihrer persönlichen" Unterschrift (nicht "amtlich beglaubigt") und die vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses
schriftlich an das:
Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Die Auskunft ist unentgeltlich.

Das Formular gibt es unter: www.kba.de und dann weiter mit Punktesystem.

Was gibt es hierzu allgemein zu sagen?

Bei der Ansammlung von Punkten kann man zwischen:

4 - 8 Punkten an einem freiweilligen Seminar teilnehmen , bei dem 4 Punkte abgebaut werden können.

9 - 13 Punkten an einem freiwilligen Seminar teilnehmen , bei dem 2 Punkte abgebaut werden können.

14 - 17 Punkten bei freiwilliger Teilnahme an einer verkehrspsychlogischer Beratung 2 Punkte abgebaut werden können.

Hierbei ist zu sagen, dass bei einem Punktestand zw. 8 - 13 Punkten eine Verwarnung und der Hinweis auf eine freiwilliges Aufbauseminar und zwischen
14 - 17 Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird!

Bei 18 Punkten wird der Führerschein entzogen.

Odnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren getilgt, Straftaten die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, nach fünf Jahren.
Bei Alkoholfahrten oder andere Straftaten, bei denen die Erlaubnis entzogen wird, beträgt die Frist 10 Jahre!

CARGOFORUM PARTNER

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich