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Exportabwicklung Katar
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Elli3004 |
Geschrieben am 11 Juli 2019
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Hallo zusammen, wir planen einen Export nach Katar. Meine Frage, da wir noch nie dorthin exportiert haben...welche Dokumente sind notwendig? Laut K und M sind diverse Legalisierungen notwendig. Für Export Irak und Iran steht aber dasselbe und dort lassen wir nur die Rechnungen und UZ's beglaubigen. Hat jemand Erfahrungen mit Export in den Katar und kann mir ggf. helfen? LG Elli
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CARGOFORUM PARTNER
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Tilman |
Geschrieben am 15 Juli 2019
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Dabei seit 15 Juli 2019 1 Beiträge
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Hallo Elli,
das hängt unter anderem davon ab, was hier genau exportiert werden soll und wer der Empfänger in Qatar ist, bzw. auch, darum ob es sich um eine Carnet-Lieferung handelt, die in Qatar in eingeschränkter Form nun seit einiger Zeit möglich sind. Grundsätzlich ist es aber so, dass alle Export-Dokumente für den Zoll in Qatar auf Arabisch vorliegen mussen und von der Botschaft in Berlin, bzw. dem Generalkonsulat in München beglaubigt sein müssen. Daher ist es auch wichtig zu wissen, wer der Empfänger in Qatar sein wird, da dieser in der Regel die richtige Übersetzung auf Arabsich vornehmen müsste.
BG
Tilman
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Chev |
Geschrieben am 15 Juli 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Grundsätzlich ist es aber so, dass alle Export-Dokumente für den Zoll in Qatar auf Arabisch vorliegen mussen und von der Botschaft in Berlin, bzw. dem Generalkonsulat in München beglaubigt sein müssen.
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Diese Aussage ist definitiv falsch.
Dokumente können auch in englischer Sprache sein - dies gilt meiner Meinung nach sowieso weltweit. Wir versenden global und ich musste noch nie Dokumente in einer Landessprache des Empfängers ausstellen - schon gar nicht auf Arabisch. Mich würde auch mal interessieren, wie ihr das abwickelt, dass eure Dokumente komplett auf Arabisch sind. Das freut wahrscheinlich die Araber, ist aber völlig unnötig.
Darüber hinaus ist es nicht korrekt, dass Dokumente immer vom Konsulat beglaubigt sein müssen. Bei uns ist es so, dass für gewisse Sendungen nach Katar zwar ein IHK-Ursprungszeugnis erstellt wird, aber weder dieses noch die anderen Dokumente (wie Rechnungen) noch zum Konsulat müssen.
Bitte also nicht verallgemeinern und auch die K+M sollten nicht zu ernst genommen werden. Der Kunde/ Empfänger sollte euch mitteilen, was er benötigt. Wie o. g. hat das ja bei Iran/Irak auch geholfen.
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Elli3004 |
Geschrieben am 23 Juli 2019
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Super, danke für die Antwort. Ja, laut K+M muss jedes zweite arabische Land konsularisch beglaubigt werden, doch die Realität sieht anders aus. Nur wenn man ein Land erstmalig beliefert und sich informiert, forscht man lieber nochmal nach, bevor man sich zu viel Mühe macht.
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n.rohr |
Geschrieben am 23 Juli 2019
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Dabei seit 23 Juli 2019 4 Beiträge
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Elli3004 wrote: |
Hallo zusammen, wir planen einen Export nach Katar. Meine Frage, da wir noch nie dorthin exportiert haben...welche Dokumente sind notwendig? Laut K und M sind diverse Legalisierungen notwendig. Für Export Irak und Iran steht aber dasselbe und dort lassen wir nur die Rechnungen und UZ's beglaubigen. Hat jemand Erfahrungen mit Export in den Katar und kann mir ggf. helfen? LG Elli |
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