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Überlieferung Kunde in Schweiz
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Bugo88 |
Geschrieben am 31 Juli 2019
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Dabei seit 01 Mai 2019 9 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir haben einem Kunden in der Schweiz 1 Palette mit einem Wert von € 3.340,- zu viel geliefert. Die Ware wurde aber nicht verzollt - sprich war nicht auf den Papieren (Zollrechnung und ABD) aufgeführt.
Wir haben die Info peinlicherweise von unserem Kunden erhalten.
Ich kenne es, dass Nachverzollungen ab einem Wert von € 5.000,- gestellt werden müssen - ist das noch so?
Wenn nicht, wie müssen wir die eine Palette nachverzollen? Auch den Import in der Schweiz?
Kann uns hier bitte jemand dringend weiterhelfen?
Vielen Dank.
Bugo
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 31 Juli 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Wenn es um die Ausfuhrverzollung aus der EU geht, muss meines Wissens das ABD nur dann "berichtigt" werden, wenn die Abweichung mehr als 5.000 EUR beträgt (statistischer Wert).
Bzgl. Importverzollung in CH kenne ich die dortigen Vorschriften nicht. Ich kann mir vorstellen, dass eine "Zollwertberichtigung" notwendig ist. Wird die Palette denn noch nachträglich berechnet? Ansonsten - wenn die Palette bislang nicht berechnet wurde, somit auch auf keinerlei Dokumenten (Rechnung, etc.) erscheint - wird wahrscheinlich nie jemand erfahren oder herausfinden, dass der Rechnungswert "zu tief" war bzw., dass mehr geliefert wurde. In dem Fall würde ich die Palette als Kunde einfach in den Bestand einbuchen und gut ist.
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Brooktor |
Geschrieben am 01 August 2019
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Dabei seit 13 August 2013 41 Beiträge
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Hallo,
bei der Palette handelt es sich um eine Mehrmenge und nicht bloß um eine unrichtige Wertangabe. Für die Mehrmenge ist eine Ausfuhranmeldung abzugeben. Hierzu ist beim Zoll ein Antrag auf Änderung der Ausfuhranmeldung nach Art. 173 Abs. 3 UZK zu stellen.
Gruß
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Bugo88 |
Geschrieben am 01 August 2019
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Dabei seit 01 Mai 2019 9 Beiträge
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Hallo Brooktor,
ja, richtig es handelt sich um eine Mehrmenge, die auch berechnet wird - nur in diesem Fall mit einem niedrigeren Preis. Kannst Du mir vielleicht noch sagen, wo ich diesen Antrag auf Änderung der Ausfuhranmeldung online finde?
Vielen Dank.
Gruß
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Chev |
Geschrieben am 01 August 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ist denn der Begriff "Mehrmenge" zollrechtlich überhaupt definiert? Konnte ich nirgends finden, auch im UZK (Art. 173) nicht. Somit ist meines Erachtens nur der Wert ausschlaggebend - alle anderen Angaben in der Ausfuhranmeldung waren ja korrekt. Und der (statistische) Wert muss wie gesagt, erst ab einer Abweichung von 5.000 EUR berichtigt werden laut Statistischem Bundesamt (siehe hier: Link).
Unterm Strich heißt das für mich, dass die Ausfuhranmeldung nicht korrigiert werden muss.
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Bugo88 |
Geschrieben am 01 August 2019
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Dabei seit 01 Mai 2019 9 Beiträge
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Hallo Chev,
der Wert und die Menge auf der Ausfuhranmeldung waren falsch, denn wir haben ja nun 2 Paletten mit gesamt 800kg und einem Wert von 6.680,00€ ausgeführt und nicht nur 1 Palette mit 400kg und Wert 3.340,00€...
Ich bin mir echt unsicher...
Danke und Grüße
Carina
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Chev |
Geschrieben am 01 August 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Die Menge (Gewicht) + Anzahl Packstücke auf dem ABD hat keinen hohen Stellenwert. Der Wert (vor allem der statistische Wert) sollte jedoch korrekt sein, auch wenn er (wie der Name schon sagt) zu statistischen Zwecken dient.
Es geht bei den 5.000 EUR nicht um den Gesamtbetrag, sondern um die Abweichung. Wenn statt 3.340,00 EUR nun 6.680,00 EUR geliefert wurden, dann beträgt die Abweichung 3.340,00 EUR - ist somit unterhalb 5.000,00 EUR. Eventuell kommen bei den 3.340,00 EUR noch innerdeutsche Frachtkosten hinzu, um den statistischen Wert zu ermitteln, aber die sind ja wahrscheinlich nicht höher als 1.660,00 EUR. Somit bliebe die Abweichung des statistischen Wertes unterhalb von 5.000 EUR, weswegen eine Korrektur nicht erforderlich ist.
Ausfuhranmeldungen (bzw. viele Inhalte/Felder daraus) dienen zu einem sehr großen Anteil auch statistischen Zwecken. Nur, wenn sich z. B. das Land, die Zolltarifnummer oder der Empfänger ändert, hätte das größere Auswirkungen für das ABD (relevant für die Risikoprüfung der Ausfuhrzollstelle). Dann sollten die Änderungen auf jeden Fall erfolgen, sodass vor allem bei einer Nachprüfung keine Unstimmigkeiten auftreten...
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Chev |
Geschrieben am 01 August 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich habe an meinem letzten Beitrag noch etwas umgeschrieben.
Wenn ihr die Ausfuhranmeldung unbedingt korrigieren bzw. eher ergänzen wollt:
Ich gehe davon aus, dass ihr die zu viel gelieferte Palette an den Kunden berechnen werdet. Somit hättet ihr eine weitere Rechnung über 3.340,00 EUR im System, welches eine sehr gute Voraussetzung für eine 2. Ausfuhranmeldung ist. Der Knackpunkt ist jedoch, dass ihr die Ware/Palette nicht mehr physisch gestellen könnt. In dem Fall könnte man mit der Ausfuhrzollstelle jedoch abstimmen, auf Basis der 2. Rechnung eine nachträgliche Zollanmeldung für die bereits ausgeführte und zu viel gelieferte Palette abzugeben. Dann hättet ihr auch die 2. Palette abgedeckt. Dann bleibt die 2. Rechnung im System auch zollrechtlich nicht "offen", da dieser dann eine Ausfuhranmeldung zugeordnet werden kann, falls das mal geprüft wird.
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Bugo88 |
Geschrieben am 05 August 2019
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Dabei seit 01 Mai 2019 9 Beiträge
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Hallo und guten Morgen Chev,
vielen Dank für Deine Antwort. Wir müssen hier erstmal den Eingang in der Schweiz mit einer Selbstanzeige korrigieren lassen - dann können wir mit diesen Dokumenten die Ausfuhr beim deutschen Zoll berichtigen lassen.
Frage: ich hatte so etwas Gott sei Dank noch nie. Bekommt da arg eins auf den "Deckel" - hast Du da Erfahrung?
Im Endeffekt handelt es sich hier "einfach" um einen krassen Arbeitsfehler im Lager...
Danke und Grüße
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Chev |
Geschrieben am 05 August 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Wenn ihr das eurem Zollamt so erklärt, dann wird man euch helfen. Man darf nicht immer so eine Panik haben, am Ende arbeiten dort auch nur Menschen. Ihr habt zudem nicht verfahrenswidrig o. ä. gehandelt, den Fehler selbst bemerkt und seid bemüht, diesen zu beheben. Am Ende kann das sogar auch einen positiven Eindruck hervorbringen.
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Bugo88 |
Geschrieben am 07 August 2019
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Dabei seit 01 Mai 2019 9 Beiträge
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Guten Morgen Chev,
vielen Dank für Deine Hilfe.
Gruß
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Daniel1995 |
Geschrieben am 13 August 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Hallo,
hatten wir auch mal. Mehr geliefert, als in den Papieren angegeben.
Ich habe dann eine nachträgliche Korrektur der Ausfuhranmeldung erstellt um später mit dem Finanzamt zwecks den 19% keinen Ärger zu bekommen.
LG Daniel
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