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Temporäre Einfuhr nach Saudi Arabien
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
Daniel1995 |
Geschrieben am 09 August 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir haben ein Großprojekt vor uns, ca. 10.000kg Luftfracht nach Riyadh.
Dort ist eine Veranstaltung und die Ware soll temporär eingeführt werden dort. Nun ist es das Problem, dass die Zeit zu knapp ist für SASO/Ursprungszeugnisse/beglaubigte Export Dokumente etc.
Carnet Sendungen sind nachwievor nicht zulässig in Saudi Arabien, richtig ?
Benötigt man bei einer temporären Einfuhr, wenn die Waren die VAE wieder verlassen auch alle diese Dokumente ?
Plan B wäre in Dubai einzuführen mit Carnet und dann weiterzutrucken nach Riyadh ?? Ist das möglich ??
Gibt es hier Tricks ? Irgendwie muss das doch möglich sein ?
Danke für Info,
LG Daniel
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 10 August 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Bei vorübergehenden Sendungen, z. B. zu Schulungs- oder Messezwecken sollte die normale Dokumentation ausreichen, ohne UZ, Beglaubigung, SASO, etc.
Einfach eine normale Ausfuhr machen und beim Import das entsprechende Verfahren mit Bezug zur Ausfuhr für die zollfreie Wieder-Einfuhr hinterlegen.
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JenniferLy |
Geschrieben am 12 August 2019
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Dabei seit 17 Juni 2016 5 Beiträge
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Daniel1995 wrote: |
Hallo zusammen,
wir haben ein Großprojekt vor uns, ca. 10.000kg Luftfracht nach Riyadh.
Dort ist eine Veranstaltung und die Ware soll temporär eingeführt werden dort. Nun ist es das Problem, dass die Zeit zu knapp ist für SASO/Ursprungszeugnisse/beglaubigte Export Dokumente etc.
Carnet Sendungen sind nachwievor nicht zulässig in Saudi Arabien, richtig ?
Benötigt man bei einer temporären Einfuhr, wenn die Waren die VAE wieder verlassen auch alle diese Dokumente ?
Plan B wäre in Dubai einzuführen mit Carnet und dann weiterzutrucken nach Riyadh ?? Ist das möglich ??
Gibt es hier Tricks ? Irgendwie muss das doch möglich sein ?
Danke für Info,
LG Daniel |
Hallo Daniel,
kannst du mittlerweile sagen, ob das auch ohne UZ klappt? Hab aktuell auch so einen Fall auf dem Tisch liegen.
Vorübergehende Verwendung von einem Werkzeugkoffer, Laptop und ein Messgerät. Ich habe hier auch die Zeit die gegen mich spielt... Ohne UZ wäre das alles viel einfacher.
LG,
Jennifer
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Daniel1995 |
Geschrieben am 12 August 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Hi Jennifer,
sind gerade in der Klärung mit dem Kunden. Dieser soll sich jetzt mit mit dem ansässigen Zollamt in Verbindung setzen zwecks Klärung. Habe ihm ein Statement mitgegeben, Pro-Forma mit jeweiligem HS-Codes + Country of Origin, Mietauftragsbestätigung mit Vermerk, dass es nur temporär eingeführt wird...
Da aber momentan noch Feiertage dort drüben sind, muss ich abwarten bis Donnerstag..
Werde mich aber melden. :)
LG Daniel
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JenniferLy |
Geschrieben am 12 August 2019
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Dabei seit 17 Juni 2016 5 Beiträge
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Super, vielen Dank!
Ich hab auch schon versucht Kontakt mit der Deutsch-Emiratischen Industrie- und Handelskammer Kontakt aufzunehmen. Sollten die mir eine Antwort liefern, hörst du natürlich auch von mir. :)
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JenniferLy |
Geschrieben am 12 August 2019
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Dabei seit 17 Juni 2016 5 Beiträge
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Ich hab jetzt gerade doch noch was gefunden. Vielleicht ganz hilfreich:
"Vorübergehende Verwendung
Waren, die man für einen begrenzten Zeitraum in den VAE benötigt, können zur vorübergehenden Verwendung (temporary admission) eingeführt werden. Hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Sicherheit in Höhe der Zollabgaben, die bei der Einfuhr zum freien Verkehr zu zahlen gewesen wären, hinterlegt. Als Sicherheit werden Bankbürgschaft oder Barsicherheit akzeptiert. Die Sicherheiten werden erstattet, wenn die Waren unverändert und fristgemäß wieder ausgeführt werden. Eine Entnahme der Waren aus der vorübergehenden Verwendung zum Verbleib im Inland ist bei Zahlung der fälligen Einfuhrabgaben möglich. In diesem Fall ist jedoch ein Ursprungszeugnis nachzureichen."
Quelle
www.gtai.de/GTAI/Navig...erwendung-
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Daniel1995 |
Geschrieben am 12 August 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Jepp, ein Customs Bond- das ist mir auch von Dubai bekannt, ein bestimmter % Wert vom CIF Wert ist das.. :)
Das kriegen wir hin, muss nur der Zoll dort mitspielen. Bin mal gespannt.
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Daniel1995 |
Geschrieben am 13 August 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Das habe ich noch aus Saudi Arabien vom Agenten erhalten:
As advised, let the client prepare one letter to custom manager with complete information and description of the shipment, purpose of import and the genuine reasons for the return so that custom approve the request and permit to this activity. This should be done before the arrival of the shipment to avoid any rejection.
VG Daniel
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JenniferLy |
Geschrieben am 13 August 2019
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Dabei seit 17 Juni 2016 5 Beiträge
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Daniel1995 wrote: |
Jepp, ein Customs Bond- das ist mir auch von Dubai bekannt, ein bestimmter % Wert vom CIF Wert ist das.. :)
Das kriegen wir hin, muss nur der Zoll dort mitspielen. Bin mal gespannt. |
Wollte damit eigentlich sagen, dass dort steht, dass ein Ursprungszeugnis nur bei Verbleib nachgereicht werden muss. :)
Danke für die Info, wäre super, wenn du mich auf dem Laufenden halten würdest.
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Daniel1995 |
Geschrieben am 05 September 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Guten Morgen :)
wollte nur noch ein Feedback geben - hat alles wunderbar funktioniert.
Die Genehmigung lag binnen 3 Tagen vor.
LG Daniel
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Chev |
Geschrieben am 21 September 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Zusammen,
hierzu hätte ich eine Frage:
Welcher Incoterm wurde verwendet, also wer war für die Verzollungsangelegenheiten in Saudi-Arabien verantwortlich? Also was mich interessiert: wer hat diesen ganzen Import-Verzollungsprozess vor Ort durchgeführt? War es der Empfänger selbst oder was es der Spediteur, welcher für den Empfänger oder für euch als Versender (DDP) gehandelt hat?
Ich interessiere mich deshalb, weil wir ähnliche Vorgänge haben. CARNET-ATA wenden wir nicht an, aber es geht ja scheinbar auch ohne (scheinbar noch viel besser) - wenn man die entsprechenden Verfahren kennt und anwendet. Dazu benötige ich aber jemanden kompetentes (Empfänger oder Spediteur), welcher mich vor Ort quasi unterstützt und das Verfahren sauber anwenden kann.
Danke für eine Info.
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Daniel1995 |
Geschrieben am 11 Oktober 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Hey Chev,
sorry - jetzt erst gelesen.
Die Sendung wurde als DDP Riyadh abgefertigt. Hierzu ist zu beachten, dass in Saudi Arabien bei einer temporären Einfuhr ein sogenannter Customs Bond anfällt. Dieser muss normalerweise vom Empfänger getragen werden. Da wird aber unseren Kunden ein "rundlos sorglos" Paket angeboten haben - haben wir das übernommen.
Unser Partner in Riyadh hatte eine Verzollungsvollmacht - hat den Customs Bond für uns bezahlt und dementsprechend nach Auslage zurück nach Deutschland berechnet.
Hier ist es allerdings zu beachten, dass die Erstattung nach Wiederausfuhr der Güter aus Saudi Arabien an den Importeur ausgezahlt wird, d.h unser Kunde/Empfänger.
Wir haben diesen Betrag als Vorkassen Zahlung erhalten - und dementsprechend war es eine runde Sache.
Carnet ATAs werden bis heute noch nicht von Saudi Arabien akzeptiert, sodass diese Möglichkeit nicht besteht.
Wir hatten wirklich Glück mit unserem Empfangsspediteur, welcher sogar an seinem Wochenende bemüht war, uns Fragen zu beantworten und zu helfen.
VG Daniel
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Chev |
Geschrieben am 15 November 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Daniel,
ich lese leider noch nicht 100%ig heraus, wer euch nun im Detail unterstützt hat. Du sprichst von "Partner/Empfangsspediteur". Wenn ihr DDP sendet, habt ihr ja wahrscheinlich einen lokalen Spediteur in D, z. B. in Frankfurt, an den ihr euch wendet. Das kann ein großer, der über eigene Niederlassungen im Empfangsland verfügt - oder auch ein kleiner sein, welcher über Agenten im Empfangsland arbeitet. Sicherlich habt ihr eure Anforderungen bzw. euer Vorhaben eurem Kontakt auf dt. Seite gegeben. Der wiederum hat es an seinen Kontakt im Empfangsland weitergegeben, korrekt? Der wiederum kannte sich mit den lokalen Bedingungen bestens aus, hat das entsprechende Zollverfahren ausgewählt und die gesamte Abwicklung gemacht? Hat er sich auch um die Wiederausfuhr gekümmert oder war das dann nicht mehr sein Job?
Möchte nur verstehen, wo exakt hier die Kompetenz lag.
Danke & VG
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Daniel1995 |
Geschrieben am 15 November 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Hallo Chev,
korrekt - wir haben einen Partner in DUS gehabt - welcher wiederum seinen Agenten in Riyadh sitzen hatte.
Den Re-Export hat er auch abgewickelt - alles aus einer Hand. ;)
VG Daniel
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Chev |
Geschrieben am 15 November 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Dann muss ich sagen, dass ich da doch recht begeistert bin. Entweder ist der Empfangsspediteur auf solche Sachen spezialisiert oder er hat einfach generell hohe Kompetenz/Qualität. Das ist allerdings leider viel zu selten der Fall. Sitzt der Spediteur auch in FRA oder nur in DUS?
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