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Verfügte Lagerung
Supply Chain Management SCM: Diskussionen, Lösungen und Best Practices für eine effektive Lieferkette. Unser Forum Supply Chain Management SCM behandelt Fragen wie, wie können Unternehmen ihre Lieferkette effektiver gestalten? Welche Rolle spielt SCM bei der Verbesserung der Kundenzufriedenheit und -loyalität? Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung von SCM? Was sind die wichtigsten Best Practices für ein erfolgreiches SCM?
mike |
Geschrieben am 15 Januar 2007
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Dabei seit 10 März 2006 76 Beiträge
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Hallo,
kann mir jemand bei der genauen Definition der "VERFÜGTEN LAGERUNG" helfen ?
Danke.
mike
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CARGOFORUM PARTNER
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RD |
Geschrieben am 15 Januar 2007
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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hallo mike,
die definition ist ganz kurz:
du übergibst deine ware einem dritten, z.b. spediteur zur lagerung.
gruß, RD
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mike |
Geschrieben am 15 Januar 2007
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Dabei seit 10 März 2006 76 Beiträge
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Danke RD,
ich war mir nicht sicher, ob das mit der Dauer der LAgerung zu tun hat.
Also wann der Kunde dann die Ware zum Transport freigibt.
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michaelm |
Geschrieben am 15 Januar 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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RD |
Geschrieben am 17 Januar 2007
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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nö nö. dauer spielt da keine rolle.
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RD |
Geschrieben am 19 März 2007
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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@matthias: merci für dein posting. hier geht es wie anfangs geschrieben um verfügte lagerung.
habe ich etwa den eindruck, daß du hier kunden aquirieren möchtest???? :oops:
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Peeters |
Geschrieben am 08 Oktober 2007
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Dabei seit 08 Oktober 2007 3 Beiträge
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die definition ist ganz kurz:
du übergibst deine ware einem dritten, z.b. spediteur zur lagerung.
Gilt dieser Definition auch wenn man unter ein Werksvertrag konform ADSp ein Dritten Partei, Material zum Lagerung auf deinem eigenen Werksgelände beauftragt ? (zum Beispiel Container Lagerung auf dein eigenem Werksgelände)
Oder haftet da der z.B. Spedition für Güterschaden mit 5 E für jedes Kilogramm des Rohgewicht der Sendung ?
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michaelm |
Geschrieben am 08 Oktober 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Hallo Peeters,
leide komme ich bei Deiner Frage nicht ganz deutlich weiter.
Deine Frage ist, ob die Definition auch gilt, wenn A Ware für B bereitstellt, und diese durch C auf eigenem Gelände, also von A, lagern lässt?
Der Kunde hat die Ware noch bei sich auf dem Gelände - es hat also noch keine Übergabe stattgefunden. Oder meintest Du, wenn ein Fahrzeug von C auf dem Gelände steht?
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Peeters |
Geschrieben am 09 Oktober 2007
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Dabei seit 08 Oktober 2007 3 Beiträge
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Also, zur Erklärung ich bin ein Produzent von Bulkwaren und beauftrage eine Spedition (im Rahmen des Werksvertrags) zur Lagerung eines bestimmten Bulkmateriales in einen Container (gehört dieser Spedition) auf unser Gelände. In diesem Container ist schon Material von einer andere Charge angeladen worden(auch geladen von dieser Spedition). Der Spedition nimmt sich aber versehentlich das falsche Bulkmaterial. Damit ist es vermischt und wertlos für mich.
Ein Kunde ist in diesem Vorfall nicht betroffen.
Ist das "verfügte Lagerung" oder nicht ?
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MagNet-99 |
Geschrieben am 09 Oktober 2007
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Der Spediteur soll nicht rechnen, sondern es in voller Höhe seinem Versicherungsmakler anmelden. Die klären dann auf, in welcher Höhe sie tatsächlich und ob überhaupt haften.
Spannend ist hier auch immer die Art des Verschuldens und ob es pos. Vertragsverletzung oder grobes Organisationsverschulden gegeben hat.
Wie hoch ist denn die Schadensumme ?
Ist der Spediteur/Lagerhalter kooperativ ?
Gruss
MagNet-99
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Peeters |
Geschrieben am 09 Oktober 2007
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Dabei seit 08 Oktober 2007 3 Beiträge
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Schadensumme wäre 8627,24 €. Bei "verfügter Lagerung" aber nur 5000 €.
Noch so ein Fall.
Rohwaren werden auf unseres Gelände in Silos (gehören uns) abgeladen.
Es wird der falsche Silo angeschlossen. (es gilt hier das 4 Augen/2 Schlüssel Prinzip, wobei der LKW Fahrer und ein MA der Spedition zusammen kontrolieren ob es der richtige ist). Schaden 13907,34 € weil 18.000 kg vermischt ist. Kompletter Arbeitsablauf unter Werksvertrag geregelt.
Ich nehme mal an das sowas kein "verfügter Lagerung" ist, oder ?Haftbarhaltung laut ADSp wegen Güterschaden maximal 5 € pro kg., das wäre 90000 €, da bleiben wir in diesem Fall darunter.
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