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Nachträgliche Änderung der Handelsrechnung bei Ausfuhr unter 1000 Euro


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


DocS Geschrieben am 27 September 2019



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27 September 2019
5 Beiträge
Hallo zusammen,

bin bereits seit Jahren interessierter (+ stiller) Mitleser.
Nun aber die Anmeldung, da ich tatsächlich nichts Vergleichbares finden konnte...

Folgender Sachverhalt:
Wir hatten im August eine Ausfuhr ohne elektr. (ATLAS) Anmeldung mit einer Bestellsumme von ca. €500.
Der Vorgang bzw. die Lieferung liegt also schon eine Weile zurück.
Anfang der Woche hat sich nun der Kunde gemeldet und uns darauf hingewiesen dass hier in USD statt in EUR fakturiert wurde und er eine Änderung wünscht.

Nun zur Frage, da ich so etwas tatsächlich noch nicht handlen musste (beim Ex-Arbeitgeber mussten auch Ausfuhren unter €1.000 elektr. angemeldet werden):
Wie wird so etwas in der Praxis am besten gehandhabt? Kann hier einfach storniert und neu fakturiert werden, denn die Original-Handelsrechnung ist ja letztendlich der Zollnachweis für einen abgeschlossenen Export- (bei uns) bzw. Importvorgang (beim Kunde)...

Danke für die Tipps/Unterstützung!

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Chev Geschrieben am 27 September 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn ihr doch eh keine Ausfuhranmeldung abgegeben habt und der neue Wert auch weiterhin unter 1.000 EUR liegt, dann verstehe ich das Problem nicht. Rechnung korrigieren und fertig.

DocS Geschrieben am 28 September 2019



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27 September 2019
5 Beiträge
Ok, gute Antwort!
Ich bin einfach davon ausgegangen (warum auch immer) dass in einem solchen Fall die Rechnung nicht geändert werden darf weil sie ja quasi eine Art "Zolldokument" darstellt.

Zwei weitere Fragen zum Thema "Handeslrechnungen bei der Ausfuhr":
Wie würde dies im Falle einer ATLAS-Ausfuhr aussehen - hier darf aber (nach Erl. des Vorgangs) nicht so ohne weiteres die Rechnung geändert werden, oder?
Und wo finde ich hierzu die Grundlage - in den ATLAS Anweisungen oder im UZK?


Danke

Chev Geschrieben am 28 September 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Zwei weitere Fragen zum Thema "Handeslrechnungen bei der Ausfuhr":
Wie würde dies im Falle einer ATLAS-Ausfuhr aussehen - hier darf aber (nach Erl. des Vorgangs) nicht so ohne weiteres die Rechnung geändert werden, oder?
Und wo finde ich hierzu die Grundlage - in den ATLAS Anweisungen oder im UZK?

Siehe hier: https://www-idev.destatis.de/idev/doc/extra/hilfe4.html

bzw. hier: https://www-idev.destatis.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&statID=220&amt=00&bzr=20120101

In der ATLAS-Verfahrensanweisung heißt es:
"Der Anmelder/ Zollvertreter kann die Änderung einer angenommenen Ausfuhranmeldung unter den Voraussetzungen des Artikels 173 UZK formlos beantragen."

Liegt bereits ein Ausgangsvermerk vor, wird es allerdings schwierig. Das würde ich dann mit der Ausfuhr-zollstelle absprechen. Eventuell ist eine Stornierung, Neu-Anlage eines ABD (mit dem korrigierten Wert) in Verbindung mit "alternativer Erledigung" möglich - da das neue ABD auf normalem Wege, also physisch ja nicht mehr ausgeführt werden kann - die Ware ist dann ja schon im Ausgang oder hat die EU bereits verlassen.

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