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EUSt Einfuhrzoll Beförderungskosten bei verschiedenen Zolltarifnummern auf einer Rechnung


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


ms50389 Geschrieben am 04 Oktober 2019



Dabei seit
13 März 2015
27 Beiträge
Hallo zusammen,

ich soll hier ne Rechnung prüfen, und stolpere über den durch den Zoll wohl angenommenen Beförderungswert.

Folgender Sachverhalt:

Auf einer Rechnung befinden sich drei untersch. Positionen mit untersch. Tarifnummern und Zollsätzen in etwa folgendem Verhältnis:

Pos 1: Rechnungswert 150.000 Euro / Zollsatz 4%
Pos 2: Rechnungswert 500 Euro / Zollsatz 3,7%
Pos 3: Rechnungswert 20 Euro / Zollsatz 2,7%

Weiterhin gibt es eine Transportrechnung über 5.000 Euro für den Gesamttransport von Pos. 1 bis 3.

Diese Transportrechnung wurde zur Ermittlung von Zollwert und EUSt.-Wert zu 100% auf Pos. 1 aufgerechnet, was ich auch durchaus verhältnismäßig an angemessen finde.

Für die Pos. 2 und 3 wurden für die Berechnung von Zoll und EuSt wieder Bef.-Kosten hinzugerechnet, mir bisher schleierhaft wo die herkommen, das die gesamten Bef.-Kosten ja schon auf Pos. 1 und zum bzw. für den höchsten Zollsatz verwendet wurden.

Ich hab ein wenig gesuchmaschint und eine »Dienstvorschrift Zollwertrecht (Z 51 01)« gefunden, in der u.a. vermerkt ist:

»(75) Beförderungskosten unterschiedlich einzureihender Waren einer Sendung sind in der
Anmeldung auf die einzelnen Waren aufzuteilen. Mangels genauer Anhaltspunkte ist die
Aufteilung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des einzelnen Geschäfts z. B. nach
Menge (Gewicht, Stückzahl usw.) oder Wert vorzunehmen.
Aus Vereinfachungsgründen kann die Aufteilung unterbleiben,
– a) wenn alle Waren der Sendung dem gleichen Zollsatz unterliegen. In einem solchen Fall
können die gemeinsamen Kosten beliebig bei einer Ware der Sendung angemeldet
werden.
– b) in anderen Fällen, wenn die gemeinsamen Kosten bei der Ware angemeldet werden, die
der höchsten Einfuhrabgabenbelastung unterliegt.«

Das b.) ist bei Pos. 1 erfolgt, nach meinem Verständnis müsste doch damit die Beförderungskosten für Pos. 2 und 3 erledigt sein.

Oder hab ich falsch gesucht?

Danke schonmal im Voraus!

Gruß
Markus

CARGOFORUM PARTNER

Bödefeld Geschrieben am 04 Oktober 2019



Dabei seit
04 Oktober 2007
101 Beiträge
Hallo Markus

Ich sehe das genau so wie Du.
Warum hier für Pos 2+3 noch einmal Beförderungskosten angegeben wurden, obwohl dies schon komplett in Pos. hinzugerechnet wurde, wird Dir wohl nur der Zoll selber sagen können.
Frag einfach mal nach - die "beißen" nicht :-)

LG
Bödefeld

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