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Zwei Ausfuhren zum selben Kunden am selben Tag


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


DocS Geschrieben am 24 Oktober 2019



Dabei seit
27 September 2019
5 Beiträge
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt verbunden mit der Frage wie dies am besten abgewickelt werden kann:
-Auftrag 1: Kunde aus China bestellt bei uns (in DE) in €, Warenlieferung erfolgt "normal" von DE nach China, Fakturierung dann in €
-Auftrag 2: identischer Kunde aus China platziert Auftrag in USD bei unserer chinesischen Niederlassung, die Warenlieferung erfolgt aber von DE direkt zum Kunden, Fakturierung zum Kunde dann in USD durch chinesische Niederlassung (wir stellen wiederum eine Rechnung mit Intercompany-Preisen an unsere Niederlassung)

Zur Frage:
Kann ich beide Aufträge zusammen am selben Tag zu einer Ausfuhr anmelden und falls ja, wie?
Bzw. darf ich zwei getrennte Ausfuhren zum selben Empfänger am selben Tag machen?

Mein Problem:
Die Proforma für Auftrag 2 ist systembedingt nur in USD möglich und unsere ATLAS-Software erlaubt nur eine Währung.

Vielleicht denke ich aber auch zu kompliziert? Hatte so einen Fall aber noch nie...
Vielen lieben Dank für Eure Tipps/Hilfe/Unterstützung

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Chev Geschrieben am 24 Oktober 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ich würde daraus 2 ABD's machen - somit 2 Sendungen bilden (welche der Spediteur ggf. zusammenführt). Dann ist es sauber getrennt, denn bei der 1. Sendung gebt ihr ja eure eigene Rechnung an den Kunden mit, bei der 2. Sendung hingegen die (Proforma-)Rechnung eurer Niederlassung.

Sicherlich kann man auch beide Vorgänge zusammenführen, dann muss aber das ABD einen Bezug zu beiden Rechnungen haben und du hättest die Währungsproblematik.

Rechnet ihr selbst an eure Niederlassung denn auch in USD ab? Wir haben auch solche Fälle, allerdings berechnen wir an unsere Niederlassung in EUR. Dieser Preis / diese Währung ist bei uns die Grundlage für das ABD - auch, wenn die Niederlassung letztendlich in USD und zu einem anderen Preis an den Kunden verkauft. Wir nehmen im ABD also nur Bezug auf unsere eigene Rechnung an die Niederlassung - die Proforma-Rechnung der Niederlassung wird lediglich der Ware mitgegeben.

DocS Geschrieben am 25 Oktober 2019



Dabei seit
27 September 2019
5 Beiträge
Danke für die Rückmeldung.

1. Für Sendung 2 erstellen wir eine Proforma mit den Endpreisen aus nachfolgendem Punkt 3
2. In der Folge schreiben wir unserer Niederlassung eine Rechnung in USD
3. Niederlassung (selbständig) rechnet dann in USD an Empfänger ab.

Würde ja bedeuten ihr bezieht euch mit dem ABD auf die Rechnung aus 2. (an die Niederlassung)
Darf man das bei einer Ausfuhr: Bezug auf eine Rechnung (ohne Warenfluss-Bezug) nehmen?
(Dazu sind die Preise in der Proforma aus 1. üblicherweise ja höher als in der firmeninternen Rechnungstellung aus 2.)

Chev Geschrieben am 25 Oktober 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Das verstehe ich nicht genau. Wenn die Niederlassung eigenständig an den Kunden berechnet, dann habt ihr ja mit diesem Geschäft eigentlich nichts zu tun, außer dem direkten Versand zum Endkunden.
Die Rechnung, welche die Niederlassung an den Kunden erstellt, muss sie euch aushändigen, damit ihr diese wiederum der Ware beilegt.

Davon abzugrenzen ist euer Geschäft mit der Niederlassung. Hierfür erstellt ihr in eurem System eine Rechnung. Diese Rechnung ist Grundlage und Bezug für das ABD, da ihr euch auf die Rechnung der Niederlassung ja schlecht beziehen könnt.

Zitieren::

Würde ja bedeuten ihr bezieht euch mit dem ABD auf die Rechnung aus 2. (an die Niederlassung)

Korrekt.

Zitieren::

Darf man das bei einer Ausfuhr: Bezug auf eine Rechnung (ohne Warenfluss-Bezug) nehmen?

Die Ware fließt ja. Ausführen können wir die Sendung jedoch ausschließlich mit unserer Rechnung, wir haben ja mit der Rechnung zwischen Niederlassung und Kunde nichts zu tun. Letztere wird lediglich der Sendung mitgegeben, damit auf dieser Basis die Importabwicklung in CN erfolgt.

Zitieren::

(Dazu sind die Preise in der Proforma aus 1. üblicherweise ja höher als in der firmeninternen Rechnungstellung aus 2.)

Richtig. Dennoch wie gesagt - Grundlage ist die interne Rechnung, weil es anders nicht geht / systemisch nicht möglich ist.

DocS Geschrieben am 25 Oktober 2019



Dabei seit
27 September 2019
5 Beiträge
Ok, interessant.
Kann das nicht zu Problemen/Irritationen an der Ausgangszollstelle führen wenn eine chinesische Rechnung eine deutsche Ausfuhr begleitet? Noch dazu hat diese ja einen höheren Warenwert...
Bin immer davon ausgegangen dass die Rechnung der die Ausfuhr zugrunde liegt die Ware begleiten muss.

Wäre es denn auch denkbar dies folgendermaßen abzuwickeln:
Der Auftrag wird auf unsere chines. Niederlassung angelegt (somit Rechnungsempfänger) mit abweichender Lieferanschrift (Endkunde).
Dann haben wir einen geringeren Aufwand und müssten nur bei der Proforma darauf achten die höheren Preise zu nutzen.

Andere Frage:
Nach unserem aktuellem Vorgehen muss die Rechnung innerhalb von China steuerfrei sein, oder?

Chev Geschrieben am 25 Oktober 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ich verstehe deine Bedenken. Aber wir drehen uns ein bisschen im Kreis.

Zitieren::

Kann das nicht zu Problemen/Irritationen an der Ausgangszollstelle führen wenn eine chinesische Rechnung eine deutsche Ausfuhr begleitet?

Nein, denn ausgangsseitig hat die Exportrechnung - egal ob deine eigene oder die der Niederlassung - keine Bewandtnis. Für das Ausfuhrverfahren aus DE / aus der EU ist lediglich das ABD maßgebend. Ausfuhrseitig könnte theoretisch die Rechnung weg gelassen werden, dann würde sie jedoch beim Import fehlen, wo sie umso mehr benötigt wird.

Dennoch muss euer ABD sich innerbetrieblich auf einen Geschäftsvorgang zurückführen lassen, das kann z. B. auch später noch geprüft werden. Darum ist es dennoch wichtig, dass das ABD auf Grundlage eurer Rechnung ausgestellt ist.

Zitieren::

Bin immer davon ausgegangen dass die Rechnung der die Ausfuhr zugrunde liegt die Ware begleiten muss.

Ihr "dürft" natürlich auch eure eigene Rechnung mitgeben. Das macht aber wenig Sinn, da der Empfänger bei solchen Dreiecksgeschäften dann mit dieser Rechnung ggf. nichts anfangen kann oder gar eure internen Preise sieht.

Zitieren::

Der Auftrag wird auf unsere chines. Niederlassung angelegt (somit Rechnungsempfänger) mit abweichender Lieferanschrift (Endkunde).

Aber das ist doch das, worüber wir hier die ganze Zeit reden? Dies ist ein Dreiecksgeschäft. Ihr benötigt hierfür die Proforma-Rechnung der chin. Niederlassung an den Endkunden für die Sendung. Die Ausfuhr wird hingegen auf Basis eurer Rechnung an den chin. Rechnungsempfänger abgewickelt. Siehe alle meine bisherigen Ausführungen. Wie soll ich es noch formulieren?

Zitieren::

Andere Frage:
Nach unserem aktuellem Vorgehen muss die Rechnung innerhalb von China steuerfrei sein, oder?

Jetzt wird es komplex, da bin ich dann raus. Eure Ausfuhr nach China, egal ob chin. Niederlassung zwischengeschaltet ist oder nicht, ist steuerfrei. Welche Steuern innerhalb von China zwischen eurer Niederlassung und den Kunden anfallen, entzieht sich meiner Kenntnis. Das kann am Ende nur die chin. Niederlassung beantworten, welche die dortigen Gesetzmäßigkeiten, etc. kennen sollte.

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