Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 44 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.763.524 Seitenaufrufe in 2022



Langzeitlieferantenerklärung LLE für 2020 Großbritannien trotz BREXIT


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Erzi4 Geschrieben am 04 Januar 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Die Ausnahmeregelung ist schon da! Zu finden im EU-Amtsblatt L446 vom 31.12.2020 (siehe hier).

Was heißt das in der Praxis?
Wenn ich für die Ausstellung einer Erklärung zum Ursprung nach GB auf eine LE/LLE angewiesen bin, weil es sich z.B. um Handelsware handelt oder um ein Vormaterial, das ich in meiner Kalkulation gerne positiv hätte, und wenn ich mir sicher bin, dass ich diese LE/LLE von meinem Lieferanten auch bekommen werde, dann kann ich im Vertrauen darauf schon vorher meine Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung nach GB abgeben. Aber: wenn ich die LE/LLE doch nicht bekommen sollte, muss ich den GB-Einführer dieses bis spätestens 31.01.2022 mitteilen.

Diese Ausnahmeregelung, die es so vorher noch nie gegeben hat, soll im Grunde rein politisch sicherstellen, dass ohne zeitliche Verzögerungen ab dem 1.1.2021 Zollpräferenzen im Warenverkehr mit GB in Anspruch genommen werden können. Dass man dafür bei der Ausfuhr aus der EU für Sendungen über 6.000 Euro auch eine REX-Nummer braucht, hat man hier allerdings übersehen. So kann tatsächlich noch nicht jeder Ausführer sofort loslegen. Aber das ist eine andere Geschichte...

Saludos
Erzi4

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 05 Januar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Stimmt es, dass der Wortlaut der LE für UK anders ist als für andere Länder und deshalb separate LE angefordert werden müssen oder reicht es, UK lediglich das zusätzliche Land in die bisherige LE aufzunehmen?

Erzi4 Geschrieben am 05 Januar 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Für Lieferungen von Waren mit Präferenzursprung innerhalb der EU wird die bestehende LE/LLE gemäß den Anhängen 22-15 und 22-16 UZK-IA verwendet, mit GB als zusätzlichem Land. Hier ändert sich nichts!

Das TCA enthält auch einen Anhang (ORIG-3) mit einer LE/LLE, die aber ausschließlich im Rahmen der vollen Kumulierung für Waren vorgesehen ist, die die Ursprungskriterien nicht erfüllen! Dessen Wortlaut unterscheidet sich tatsächlich von dem Wortlaut der LE/LLE für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft gemäß Anhängen 22-17 und 22-18 UZK-IA. Die Unterschiede sind im Wesentlichen redaktioneller Art und es fehlt (natürlich) der Pan-EUR-MED-Kumulierungsvermerk. Der, meiner Erfahrung nach, sehr sehr kleine Kreis der Nutzer der vollen Kumulierung muss also tatsächlich aufpassen...

Saludos
Erzi4

waldorf Geschrieben am 05 Januar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Erzi: danke, sehr hilfreich.

Chev Geschrieben am 06 Januar 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich bin beim Thema "Präferenzen" im Zusammenhang mit GB noch extrem skeptisch.
Erst hieß es, es wird eine "Zollunion" geschlossen, sodass - ähnlich wie mit der Türkei - sämtliche Waren zollfrei sind - quasi eine Freiverkehrspräferenz. Wir sprechen allerdings über eine Ursprungspräferenz. Die Ware, welche präferenziell aus der EU nach GB oder von GB in die EU geht, muss also auch präferenzielle Voraussetzungen erfüllen (z. B. Listenregel laut Abkommen bzw. laut Be- & Verarbeitungsliste, etc.) - existieren bereits Listenbedingungen in dem Abkommen?
Darüber hinaus habe ich vom "REX" gelesen. Greift also der "Ermächtigte Ausführer" nicht?

Beim Thema LLE's wäre ich zudem noch sehr viel vorsichtiger. GB ist nicht mehr Teil der EU und dadurch fallen präferenzielle LLE's aus der EU nach GB und von GB in die EU seit dem 01.01.2021 meiner Meinung nach direkt unter den Tisch.
Wenn ich in 2021 Präferenzen in ein Drittland (egal welches) ausstelle und dafür eine LLE aus GB benötige, so darf ich das nur tun, wenn ich eine LLE aus GB mit Gültigkeit aus 2020 habe und auch nachweisen kann, dass der Wareneingang der Ware aus GB, die ich für präferenzielle Zwecke verwende, auch noch in 2020 erfolgte. So etwas ist im Allgemeinen schwer nachzuweisen.
Das Thema "LLE" & "GB" passt demnach für mich nicht mehr zusammen, zumindest was präferenzielle LLE's angeht.

Und das Thema "Kumulierung" jetzt zu diskutieren (5 Tage nachdem erstmalig ein EU-Mitgliedstaat die EU erstmalig "verlässt"), halte ich für sehr gewagt...

Any comments? :-)

waldorf Geschrieben am 06 Januar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
1. eine Zollunion stand nie zur Diskussion. Das hat UK von Beginn an abgelehnt, weil damit keine autonome Handelspolitik wäre. Das jetzt erreichte Präferenzabkommen war die bestmögliche Lösung.
2. die jetzigen Regelungen des Abkommens sind mE relativ klar, verstehe deshalb die Unsicherheit nicht; Listenregeln etc sind veröffentlicht;
3. Kumulation gibt es nur zwischen EU und UK; alle anderen Ländern sind raus.

Chev Geschrieben am 06 Januar 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

1. eine Zollunion stand nie zur Diskussion. Das hat UK von Beginn an abgelehnt, weil damit keine autonome Handelspolitik wäre. Das jetzt erreichte Präferenzabkommen war die bestmögliche Lösung.

Das mag sein, jedoch wurde das z. T. fehlinterpretiert und durch diverse Quellen falsch gemeldet. Es wurde von "freiem Warenhandel", "Zollfreiheit" und sehr selten nur von einem Präferenzabkommen gesprochen. "Zollfreiheit" deutet nur bedingt auf ein Präferenzabkommen hin. In einem Präferenzabkommen wird Zollfreiheit nur bewirkt, wenn die Ware die präf. Voraussetzungen erfüllt. Generelle Zollfreiheit (z. B. Zollunion) ist etwas komplett Anderes und diverse Quellen haben dies so kommuniziert.
Auch hier wurde das thematisiert in einer aktuellen Meldung: https://www.awa-seminare.com/artikel/der-zollfreie-brexit-202101040837/

Zitieren::

2. die jetzigen Regelungen des Abkommens sind mE relativ klar, verstehe deshalb die Unsicherheit nicht; Listenregeln etc sind veröffentlicht;

Wenn es die gibt, dann alles gut. Wenn ich es richtig sehe, darf man jedoch nur als REX unterschreiben mit entsprechendem Wortlaut. Einfach die EA-Ursprungserklärung ansetzen, wird somit nicht funktionieren.

Zitieren::

3. Kumulation gibt es nur zwischen EU und UK; alle anderen Ländern sind raus.

Wenn hier von bilateraler Kumulierung die Rede war, dann OK. Die existiert ja in anderen Abkommen auch (z. B. CH).

Erzi4 Geschrieben am 06 Januar 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Na ja, dass ein normaler Wirtschaftsjournalist den Unterschied zwischen Zollunion und Freihandelsabkommen nicht kennt, ist an sich ja auch nichts Neues. Ebenso wenig, dass die Politik die beiden Instrumente auf ihrer Flughöhe ebenfalls undifferenziert darstellt. Und diejenigen, die schon seit Jahren beharrlich darauf hinweisen, dass das Wort Frei in Freihandel nicht grenzenlos bedeutet, wurden und werden solange überhört, bis man selbst betroffen ist.

Ansonsten bin ich schon ein wenig verwundert über den Bohei, der gerade in den sozialen Netzen, besonders Linkedin, gemacht wird. Die Unternehmen, die schon vorher Präferenzabkommen genutzt haben, müssten eigentlich wissen, wie der Hase läuft. Die Ursprungsregeln des TCA entsprechen im Wesentlichen denen, die wir schon von den jüngeren Abkommen mit Kanada und Japan kennen. Dass die EU in neuen Abkommen auf den REX setzt und nicht mehr auf den Ermächtigten Ausführer, ist auch keine Neuigkeit. Wer also Freihandelsabkommen schon unternehmensintern umgesetzt hat, sollte sich mit dem TCA eigentlich nicht schwertun, denn die Ursprungsregeln enthalten tatsächlich nichts, was wir nicht schon aus anderen Abkommen kennen.

Und wer sich jetzt zum ersten Mal mit Ursprungsregeln beschäftigen muss, sollte m.E. ohnehin über eine Grundlagenschulung nachdenken...

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 06 Januar 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Die Ursprungsregeln des TCA entsprechen im Wesentlichen denen, die wir schon von den jüngeren Abkommen mit Kanada und Japan kennen. Dass die EU in neuen Abkommen auf den REX setzt und nicht mehr auf den Ermächtigten Ausführer, ist auch keine Neuigkeit. Wer also Freihandelsabkommen schon unternehmensintern umgesetzt hat, sollte sich mit dem TCA eigentlich nicht schwertun, denn die Ursprungsregeln enthalten tatsächlich nichts, was wir nicht schon aus anderen Abkommen kennen.

Hallo Erzi,

was Listenregeln sowie Kriterien für die Ausstellung von Präferenzen in Abkommen wie Japan und Kanada angeht, so bin ich komplett anderer Meinung. Japan ist meines Erachtens eines der komplexesten Abkommen hinsichtlich Regeln für Präferenzen. Wir sind Ermächtigter Ausführer und REX, unser Präferenzverantwortliche hat jedoch entschieden, Präferenzen für Japan vorerst nicht anzuwenden. Das ist fernab der Regelungen aus anderen Abkommen, sorry!

Und zu Kanada, dort hat man Listenregeln gefunden, die ich auch so noch nicht gesehen habe.
Dazu mein Beitrag hier, worauf leider bislang niemand hier im Forum antwortete: https://cargoforum.de/Forums/viewtopic/t=14098.html

Wenn also GB mit Japan/Kanada verglichen werden kann/muss, dann sehe ich Schwarz. Auch hierfür werden wir vorerst bei uns im Unternehmen keine Präferenzen ausstellen, zumal die Listenregeln bei WUP-Online auch noch nicht hochgeladen sind. Das prüfen wir erstmal genauer, bevor wir hier einfach loslegen als wäre es z. B. die Schweiz.

waldorf Geschrieben am 06 Januar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Chev, da bist du mE zu vorsichtig. Das UK-Abkommen unterscheidet sich strukturell nicht von anderen, etablierten Abkommen. Ggf gibt es bei den Wertregeln andere Prozentsätze. Was das Japan- Abkommen einzigartig und deshalb so schwierig in der Umsetzung macht, sind die Ursprungskriterien/-Kürzel, die in LE und EzU angegeben werden müssen. Die gibt es bei UK nicht.
Und du kannst ziemlich sicher sein, dass auf absehbare Zeit kein Nachprüfungsersuchen aus UK kommen wird. Der Zoll hat momentan sicher andere Prioritäten.

Chev Geschrieben am 16 Februar 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wendet denn schon jemand Präferenzen für UK an und hat ggf. positive Resonanz erhalten?

WuP-Online auf Zoll.de wurde aktualisiert.

Die für uns relevante HS-Position wäre die: 8421
Dafür habe ich mir soeben mal die Listenregel auf WuP/Zoll.de herausgesucht:

Spalte 4 ist frei.
Spalte 3 besagt:

=======
CTSH

oder

MaxNOM 50 % (EXW)

=================

Jetzt bin ich gespannt, wer das erklären kann.

Bei uns wird weiterhin erstmal nix kalkuliert/ausgestellt für UK - so haut das definitiv nicht hin.

Stuttgarter Geschrieben am 17 Februar 2021



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Hallo,

CTSH:
Herstellen aus Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft jeder Unterposition, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Unterposition wie das Erzeugnis; das bedeutet, dass alle bei der Herstellung des Erzeugnisses verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft in eine andere Unterposition (6-stellige Ebene des Harmonisierten Systems) als die des Erzeugnisses einzureihen sind (d. h. eine Änderung der Unterposition)
Bemerkung 2

MaxNOM:
als Prozentsatz ausgedrückten Höchstwert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, der nach folgender Formel zu berechnen ist:
MaxNOM(%) = (VNM/EXW)*100
Bemerkung 4
VG

Chev Geschrieben am 17 Februar 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Stuttgarter,

Danke für die Info - werde ich mir nochmal in Ruhe anschauen.
Die Anhänge (Bemerkungen) zur Be-/Verarbeitungsliste waren mir bislang neu.

VG

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich