Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 54 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.734.825 Seitenaufrufe in 2022



Dreiecksgeschäft Rechnung zur Verzollung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Lerner Geschrieben am 20 November 2019



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Hallo zusammen,

ich hoffe das Thema wurde nicht schon ausführlich diskutiert, jedenfalls habe ich nichts gefunden.

Frage: Wir verkaufen aus FFM nach Bulgarien, sollen aber direkt in die Türkei liefern. Die Steuerfrage ist geklärt, was mir nicht klar ist, das wenn wir die Rechnung von uns an den Bulgaren and die Transportkiste kleben für den Zoll, wer wird dann in der Türkei eigentlich die Zölle/Steuern bezahlen? Incoterm ist "CPT Istanbul". Bezahlt diese der BG und muss sich dazu in TR registrieren, oder tatsächlich der Warenempfänger obwohl er auf der Rechnung gar nicht auftaucht?! Das die RG von uns an den BG an der Kiste ist, ist soweit mit den Beteiligten abgesprochen.

Vielen lieben dank!

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 21 November 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Es ist sehr wahrscheinlich Aufgabe des Türken, die Verzollung durchzuführen. Dass das der Bulgare in der TR macht (und rechtlich machen darf) ist eher unwahrscheinlich. Ich würde einfach gar keine Rechnung "an die Kisten kleben", sondern lediglich Packlisten etc.

Chev Geschrieben am 21 November 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Das die RG von uns an den BG an der Kiste ist, ist soweit mit den Beteiligten abgesprochen.

Normaler Weise wird hier eine Proforma-Rechnung des Bulgaren an den Türken mitgegeben. Diese muss euch der Bulgare aushändigen. Gebt ihr eure Rechnung an den Bulgaren mit, würde ich den Türken als Warenempfänger erwähnen. Das würde ich sowieso machen, denn eine Rechnung sollte grundsätzlich immer nicht nur den Rechnungsempfänger, sondern auch den (abweichenden) Warenempfänger enthalten. Negative Auswirkungen sind dann aber, dass der Türke die Preise an den Bulgaren sieht.
Wenn ihr im Auftrag des Bulgaren "CPT Istanbul" liefert, dann seid ihr aus der Importverzollung raus. Wer für die Importverzollung in der Türkei zuständig ist, ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Bulgaren und Türken. Es ist davon auszugehen, dass der Bulgare nicht DDP an den Türken liefert, denn "DDP Türkei" zu liefern, ist relativ schwierig - man benötigt einen dort ansässigen/zertifizierten Customs Broker. Zudem ist die Verzollung manchmal undurchsichtig und Problemen unterworfen. Unterm Strich bleibt am Ende dann nur noch der Empfänger, der in der Türkei seine Sendung selbst verzollt bzw. verzollen lässt und auch die Kosten dafür trägt.

Lerner Geschrieben am 25 November 2019



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Vielen lieben Dank für die Tipps und Infos!

Kurze Rückfrage noch zu einer Anmerkung:

"
Es ist sehr wahrscheinlich Aufgabe des Türken, die Verzollung durchzuführen. Dass das der Bulgare in der TR macht (und rechtlich machen darf) ist eher unwahrscheinlich. Ich würde einfach gar keine Rechnung "an die Kisten kleben", sondern lediglich Packlisten etc.
"

Braucht der deutsche Zoll nicht auch zusätzlich zu dem ABD immer eine Rechnung? Ich dachte es muss zwingend immer eine Rechnung bei Ausfuhren an den Kisten außen angebracht werden.

Allen einen guten Wochenstart!

waldorf Geschrieben am 26 November 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich kenne keine Vorschrift, die besagt, dass eine Rechnung die Sendung begleiten muss. Bei Abgabe einer Ausfuhranmeldung in DE müssen Unterlagen wie Rechnungen nur im Ausnahmefall auf besonderes Verlangen vorgelegt werden. Natürlich ist für die Zollabfertigung im Bestimmungsland eine Rechnung notwendig. Dort ist es Aufgabe des Importeurs, eine Rechnung vorzulegen.

Es werden derart viele Direktgeschäfte gemacht, bei denen der Absender die Preise, die der Empfänger bezahlt, nicht kennt. Da macht eine "Begleitpflicht" von Rechnungen gar keinen Sinn.

Lerner Geschrieben am 26 November 2019



Dabei seit
20 November 2019
39 Beiträge
Vielen Dank Waldorf. Zumindest die KEP Dienstleister verlangen aber eine Rechnung, sonst wird die Sendung wieder an den Absender zurückgeschickt. So jedenfalls meine leidvolle Erfahrung...

waldorf Geschrieben am 26 November 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ja, auch das ist logisch. Die Abfertigung muss da so schnell gehen, dass man sich nicht mit dem (eigentlich verantwortlichen) Importeur in Verbindung setzen kann.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich