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Schulung Ladungssicherung gem. BkrFQG und BKrFQV


hurgler0815 Geschrieben am 28 November 2019



Dabei seit
04 Januar 2007
12 Beiträge
Ich beziehe mich auf den Beitrag von trailerman in diesem Thread
cargoforum.de/Forums/v...13432.html

Da ich jedes Jahr eine zweistellige Anzahl von LaSi-Schulungen in Theorie und Praxis zur Erlangung der Module bzw. in der Grundqualifikation als Dozent durchführe, möchte ich mich zu der Qualität dieser Schulungen äußern.

Der Dozent muss kompetent und berufserfahren sein - nur 'Abarbeiten' von PPT-Folien reicht nicht. Auch bei Dozenten besteht mittlerweile persönliche Fortbildungspflicht. Man ist manchmal schon erstaunt, welche Basic-Fragen da von Dozentenkollegen gestellt werden.


Zu den Schulungen für die Fahrzeugführer gem. BKrFQG:

Manko Nr. 1: Billig muss die Schulung sein - Qualität der Infos ist vielen egal.

Manko Nr. 2: mangelnde Deutschkenntnisse der Teilnehmer! Hatte bereits mehrfach Schulungen, bei denen die Mehrzahl der Teilnehmer nichts oder wenig verstanden hat. Wir können bei Modulschulungen zwar einen freiwilligen Test am Ende des Tages machen (machen wir auch ab und zu); das Zertifikat muss jedem Teilnehmer unabhängig vom Wissensstand ausgehändigt werden.

Manko Nr. 3: vielfach persönliches Desinteresse der Fahrzeugführer - so nach dem Motto: ich fahre seit vielen Jahren und da will der mir davorne etwas erzählen?

Manko Nr. 4: die Teilnehmer begreifen vielfach die physikalischen Grundsätze nicht (oder wollen sie nicht begreifen). So wie in diesem Fall kann es auch mit anderen Ladungen passieren.

Manko Nr. 5: Ladungssicherung interessiert viele Verlader nicht, weil sie alles auf den Fahrer abwälzen - und der weiß oftmals nicht mehr wie die Verlader.

Manko Nr. 6: Die Pflicht zur persönlichen Qualifizierung gem. BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV gibt es seit 2009. Es gibt leider davon viele Ausnahmen (z.B. Handwerker), obwohl die Fahrzeugführer mit denselben Fahrzeugen unterwegs sind und oftmals mit denselben Problemen konfrontiert sind.
Es hat sich nur marginal etwas bei den Kenntnissen der Menschen geändert. Die Beanstandungsquote der Kontrollorgane untermauert meine Erfahrungen.

Das Problem geht schon bei den Verladern los.
Vielfach keine Ahnung von Haftung und Verantwortlichkeiten
VDI 2700 und EN 12195 sind meist Fremdwörter bei den Verantwortlichen und im Lagerbereich.
StVO § 22 und HGB § 412....kennen wir vielleicht und übertragen das mal 1:1 an den Fahrer.
CTU Packrichtlinien, VDI 3968 (Stretchen).....noch nie davon gehört

Meine weiteren Erfahrungen:
Verantwortliche bei Verladern begreifen vielfach in letzter Zeit, dass sie sich und ihr Personal schulen lassen müssen. In manchen Fällen erst, nachdem es einen Vorfall gegeben hat. Immerhin schon mal ein Anfang.

Betriebe des Werkverkehrs sind aufgeschlossen gegenüber den Problemen zur Ladungssicherung und sind oftmals dankbar über qualifizierte und praxisorientierte Unterweisungen ihrer Mitarbeiter aus Lager und Fuhrpark.

Betriebe des gewerblichen Güterkraftverkehrs interessiert die Ladungssicherung als Zusatzkurs meist nicht - die Fahrer absolvieren doch die Schulungen gem. BKrFQG. Im Zweifelsfall hat der Dozent 'versagt'.

Betriebe, die der Ausnahmeregelung unterliegen (z.B. Handwerker), reagieren völlig unterschiedlich. Viele komplett ablehnend, manche aber auch dankbar, dass ihnen mit unserer Unterstützung bei ihren Problemen geholfen wird.

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