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Wiederausfuhr nach Reperatur
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Wessi |
Geschrieben am 03 Dezember 2019
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir haben vor einiger Zeit Produkte aus den USA zurück geholt, die nicht die Qualitätskriterien erfüllt haben. Bei der Einfuhr nach DE wurden diese als Rückware deklariert und Zollfrei eingeführt.
Jetzt soll ein Teil der Ware wieder zurück in die USA. Hat man da die Chance, wieder zollfrei einzuführen? Was muss beachtet werden?
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Chev |
Geschrieben am 04 Dezember 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Auch in den USA wird es sicherlich so etwas wie einen Re-Import geben. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie dies abläuft, muss derjenige klären, welcher vor Ort die Importverzollung durchführt.
Von diesen Verfahren habe ich u. a. mal gehört:
"Reimported US-goods (Rückwaren)"
"Duty Drawback (Zollrückvergütung)"
Somit bestehen durchaus generelle Chancen, denke ich.
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waldorf |
Geschrieben am 05 Dezember 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ohne die US-Regeln im Detail zu kennen: die zollfreie Wiedereinfuhr einer Rückware setzt idR voraus, dass die Ware unverändert zurückkommt, was bei einer Reparatur nicht zutrifft. "Drawback" ist die Möglichkeit in den USA, mal bei der Einfuhr gezahlte Zölle bei der Ausfuhr erstattet zu bekommen. Die USA sind da großzügiger als die EU, das Verfahren hat aber auch nichts mit der Möglichkeit einer zollfreien Wiedereinfuhr zu tun.
Wenn ich Ware zur Reparatur ausführe und eine Wiedereinfuhr erwarte, muss ich das idR bei der Ausfuhr irgendwie kundtun, z.B. durch Eröffnung einer passiven Veredelung. Ich schätzte die Chance einer zollfreien Einfuhr in US in diesem Fall eher gering ein. Genaue Auskunft kann da wohl nur ein US-Importspezialist geben (von denen es hier nicht so viele gibt). Ob sich das lohnt, hängt von der Zollersparnis ab.
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Wessi |
Geschrieben am 05 Dezember 2019
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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OK - Danke erstmal.
Ich schiebe das Thema mal Richtung USA.
Ich werde berichten!
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Chev |
Geschrieben am 05 Dezember 2019
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Waldorf,
hierzu hätte ich eine Frage:
Zitieren:: |
die zollfreie Wiedereinfuhr einer Rückware setzt idR voraus, dass die Ware unverändert zurückkommt,
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Sind hier nicht normaler Weise sog. Erhaltungsmaßnahmen zugelassen, zu welchen auch die "Reparatur" zählt? Eine Reparatur ist ja so gesehen keine Be-/Verarbeitung - es bleibt ja am Ende der gleiche Artikel, halt nur repariert/funktionstüchtig gemacht. Oder ist das eine spezielle Vorschrift im US-Recht?
Für Wiedereinfuhren in die EU nach Reparaturen im Drittland bin ich bislang immer davon ausgegangen, dass Rückwarenabfertigung zugelassen ist...
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waldorf |
Geschrieben am 06 Dezember 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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