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T2L


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Wilken Geschrieben am 06 Dezember 2019



Dabei seit
06 November 2017
5 Beiträge
Hallo,
es geht um folgende Situation: Wir exportieren direkt von unserem Lieferanten im Baltikum, Waren per Container/Schiff zu unserem Kunden nach Portugal.
Es wurde durch einen Verzollungsspediteur im Baltikum eine T2L erstellt. In dieser wurde die Rechnungsnr. genannt, die uns der Lieferant stellt. Meines Wissens muss aber gar keine Rechnungsnummer aufgeführt werden, da die T2L ja nur den Unionscharakter darstellen soll. Nun will der Zoll in Portugal die Ware nicht freigeben ohne die Rechnung zu sehen.
Diese wollen wir aber nicht Preisgeben, das dort unsere Einkaufspreise genannt sind. Eine Schriftliche Erklärung Plus unserer Handelsrechnung wird nicht akzeptiert.
Hat jemand solch einen Fall schon einmal gehabt, was haben wir hier für Möglichkeiten?
Muss hier eine neue T2L erstellt werden? Dann muss das "Ungültige" Exemplar zurück an den Zoll?

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Chev Geschrieben am 07 Dezember 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Meines Wissens muss aber gar keine Rechnungsnummer aufgeführt werden, da die T2L ja nur den Unionscharakter darstellen soll.

Ich gebe auch keine Referenzen im T2L an - zumindest keine Rechnungsnummern.

Zitieren::

Eine Schriftliche Erklärung Plus unserer Handelsrechnung wird nicht akzeptiert.

Evtl. den Spediteur beauftragen, ein neues T2L (ohne Rechnungsnummer) zu erstellen mit einer Erklärung, dass das Alte fehlerhaft war und im Empfangsland nicht akzeptiert wird. Dieses dann erneut jeweils bei den beteiligten Zollstellen einreichen.
Ob für die Neu-Ausstellung des T2L das Fehlerhafte beim ausstellenden Zollamt eingereicht werden muss, muss der Spediteur mit seinem Zollamt klären. Ich denke, dass dies nicht erforderlich ist. Fraglich ist, ob/wie/wann es aus Portugal überhaupt zurück käme.

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