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E-Commerce Verzollung / Anmelder CN-Briefkastenfirma in DE


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Schmidt65 Geschrieben am 19 Dezember 2019



Dabei seit
27 November 2017
3 Beiträge
Dank übereifriger Verkäufer schippern die ersten Container (Staubsaugroboter mit integr. CD Spieler und Rasenmäher) schon an:

Absender: XY Technology Enterprises Shzenhzen
Lieferadresse: Hoch(r)egallager -Alles Egal- Hamburg (nicht an der Zollanmeldung beteiligt, nur für den späteren Päckchen-Versand zuständig)
Anmelder: WanTanCommerceHyperMegaGlobal GmbH - Düsseldorf
(unter der angegeben Adresse bzw. Tel. erreicht man ein, ich würde sagen, all incl. Briefkastenfirma-komplex mit tech. Support, Messeservice usw. usf.) Hier will aber keiner eine ZV unterzeichnen, Keiner ist bei der WanTanCommerceHyperMegaGlobal GmbH angestellt.

Nach langem hin und her, erhalten ich eine Zollvollmacht bedürftig ausgefüllt und mit einem roten Stern gestempelt.
Alles klar, die WanTanCommerceHyperMegaGlobal GmbH wurde mit Hilfe eines Steuerbüros gemeldet, ist vorsteuerabzugsberechtigt und hat eine EORI Nummer.
ZV, UST-ID, EORI alles da aufm Papier nur ist die Firma nicht da. (Ist das ansässig oder nicht)

Würdet ihr hier eine Zollanmeldung als indirekter Vertreter abgeben ?
Wenn ja:
Wo findet eine evtl. Zollprüfung statt.
Wer ist für den Zoll "greifbar" bei falscher WTN/Warenbeschreibung/niedrigem Warenwert bei Beschau oder Zollprüfung ?

Mir raucht der Kopf :)
Danke für Eure Antworten !

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waldorf Geschrieben am 19 Dezember 2019



Dabei seit
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1705 Beiträge
Eine Zollanmeldung in indirekter Stellvertretung würde ich in diesem Fall nicht abgeben (warum auch, es gibt ja einen ansässigen Anmelder/Importeur?). Dann übernimmt ja der Vertreter die volle Haftung und muss ggf. zahlen, wenn der Vertretene das nicht tun.
Wenn die zur Verfügung gestellten EORI-Nrn. etc. gültig sind -und du dir sicher bist, dass die Briefkastenfirma auch deine Rechnung bezahlt- steht eine Zollanmeldung in direkter Stellvertretung mE nichts im Wege. Ich würde mir noch bestätigen lassen, dass die in den Rechnung enthaltenen Werte korrekt sind, damit kein Zöllner auf die Idee kommt, dich als Zollschuldner in Anspruch zu nehmen (Art. 77 Abs. 3 bzw. 79 Abs. 3 UZK). Könnte nur schwierig werden, wenn dort niemand erreichbar ist.

Schmidt65 Geschrieben am 19 Dezember 2019



Dabei seit
27 November 2017
3 Beiträge
@waldorf Danke für die schnelle Antwort !
Es sollte natürlich "direkter Vertreter" heißen :-), immer diese Verwechslung.

Was mich stört ist das Wort ansässig.
Ist ein CN mit UST-ID, EORI und einem Briefkasten ansässig oder nur "vertreten" ?
Kann man so eine Firma überhaupt vertretenen ?

Außerdem gehe ich stark davon aus,
dass wenn morgen oder über-übermorgen eine Nacherhebung, Produktfälschung, gefälschte CE Kennzeichnung festgestellt wird, sind die Zelte längst abgebrochen.

Bei wem klopft der Zoll dann an die Tür, bei dem Steuerberater oder Spediteur ?

Dank & liebe Grüße

waldorf Geschrieben am 19 Dezember 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Voraussetzung für eine EORI-Nr. ist nach Art. 9 (1) UZK grundsätzlich die Ansässigkeit. Ob eine Ausnahme nach Art. 9 (2) UZK und 5 DA (EORI für Nicht-Ansässige) vorliegt, kann ich auf die Schnelle nicht prüfen. Dazu müsste Dir der "Chinese" mal seine EORI-Bewilligung vorlegen. Wenn die als Regelfall erteilt wurde, kann dich der Zoll m.E. nicht in Anspruch nehmen, wenn der Chinese verschwunden ist.

voltoo Geschrieben am 30 März 2020



Dabei seit
14 Mai 2019
8 Beiträge
Hallo Schmidt,

solche Fälle habe ich schon oft gehabt.
es liegt eigentlich daran, ober der hinterlegte Anschrift unter dieser Eori nummer in EU oder außer EU liegt.

bei Internetfunktion EORI Bestätigen siehst du machmal die Anschrift aber nicht immer
ec.europa.eu/taxation_...sp?Lang=de

Hinterlegte Anschrift auf UStID nummer und Eori Nummer muss aber nicht identisch sein, also Anschrift auf UStID nummer spielt keine Rolle.

falls keine Anschrift auf der Internetfunktion EORI Bestätigen angezeigt werden, fragst du lieber vorab bei ZA.
Es kann auch sein dass dein Kunde dir eine deutsche Anschrift genannt habe aber unter der Eori nummer sieht unsere lieber Zöllner aber ein chinesische Anschrift.


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