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Konsulat Beglaubigung Exportrechnung Türkei


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Elli3004 Geschrieben am 03 Januar 2020



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Hallo zusammen, ich habe eine Sendung in die Türkei exportiert mit Handelsrechnung ATR und UZ. Nun fordert der türkische Zoll, das ich diese Beglaubigen lassen soll vom Konsulat. Ich habe so etwas noch nie gemacht. Wie gehe ich da vor, wo muss ich die Rechnungen hinschicken und muss ich das im Voraus bezahlen. Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

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Chev Geschrieben am 04 Januar 2020



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Das wird ja immer interessanter mit der Türkei. Erst, dass überhaupt UZ's notwendig geworden sind (A.TR alleine genügt nicht mehr) und hier nun scheinbar weitere Erschwernisse auf den Weg gebracht werden. Bislang hatte ich nur davon gehört, dass eben IHK-Ursprungszeugnisse beigefügt werden müssen - aber ohne Beglaubigung vom Konsulat. Hier würde ich nochmal mit dem Kunden in Kontakt treten und darauf hinweisen, dass es ein von der Kammer beglaubigtes UZ ist. Zudem würde ich ggf. die für euch zuständige IHK kontaktieren und dort mal fragen, wie die das einschätzen.

Ergänzung:
Sehe jetzt erst, dass die Rechnung beglaubigt werden soll, nicht das UZ. Hier würde ich aber ebenfalls nachfragen, ob es nicht genügt, die Rechnungen (neben dem UZ) von der IHK beglaubigen zu lassen.

Elli3004 Geschrieben am 04 Januar 2020



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Ich habe nachgefragt und der Zoll benötigt wirklich eine vom Konsulat legalisierte Rechnung. Hab es ja vorher versucht mit der beglaubigten Rechnung von der IHK.

Chev Geschrieben am 05 Januar 2020



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1477 Beiträge
Dennoch würde ich zunächst eure IHK nochmal kontaktieren, um zu hören, was die dazu sagen. Eventuell existieren Sonderbestimmungen für bestimmte Waren, evtl. auch nochmal in den K&M zur Hilfe nachsehen - ob dort ggf. etwas erwähnt ist...
Wenn der türkische Zoll die Beglaubigung/Legalisierung tatsächlich fordert, wird man nicht umhin kommen, diese durchzuführen. Was nützt es, wenn die Ware seitens des Zolls sonst nicht freigegeben wird...

Elli3004 Geschrieben am 05 Januar 2020



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Ja, meine Frage war ja, wie läuft sowas ab. Im K und M steht es gibt ein Konsulat in Hamburg.
Schicke ich das einfach dahin oder gibt es Gebietsweise mehrere Konsulate? Bin was das angeht total unerfahren. Hab bis jetzt nur Kontakt mit der BAFA/IHK/Zoll gehabt. Für die IHK muss man ja die Ecken oben knicken und tackern. Dies hab ich in dem Fall ja schon getan. Muss ich noch etwas machen ? Wie bezahlt man das Konsulat? Per Überweisung oder muss das Geld mitgeschickt werden?
LG

Elli

Chev Geschrieben am 06 Januar 2020



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Diese Fragen ggf. ebenfalls erstmal an die IHK richten...

Manche Auslandsvertretungen haben mehrere Standorte in Deutschland, so meines Wissens auch die Türkei. Dort auch mal auf den Internetseiten nachschauen oder ggf. ebenfalls direkt erfragen, welcher Standort zuständig ist.
Dort wird auch erwähnt, was die Legalisierung kostet. Im Regelfall muss Bargeld mitgegeben werden. Und ein frankierter Rückumschlag, in welchem die legalisierten Dokumente seitens Konsulat wieder zu euch zurück gesendet werden können.

Knicken/Tackern ist korrekt, dann zur IHK und anschließend die von der IHK gestempelten Dokumente ans Konsulat.

Törti Geschrieben am 13 Januar 2020



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59 Beiträge
Ich lasse sonst nur arabische Lieferungen teilweise legalisieren.

und ich habe mir angewöhnt es über einen Servicedienst in Berlin zu machen.

Per Post hinschicken, die legen alle Kosten aus und die Docs sind ruck zuck wieder da.
Ist meiner Erfahrung nach der schnellste Weg und die Kosten für den Service halten sich in Grenzen.

ComfortVisa in Berlin. Musst mal googeln. Preise stehen da auch.
Gibt aber viele Anbieter dafür, grade in Berlin wo die Botschaften in Reihe stehen :)

Die IHK aber kurz anzurufen schadet bestimmt nicht.

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