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Trailer im Werksverkehr


DAG670 Geschrieben am 09 Januar 2020



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09 Januar 2020
2 Beiträge
Guten Abend, ich benötige eine Info: Wenn zwischen zwei Werken die wenige km auseinander liegen Materialien im Werksverkehr ausgetauscht werden ( keine Berechnungen von Gütern ); welche Dokumente muss der Fahrer dazu erhalten ?
Vielen Dank für Antworten

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motaboi Geschrieben am 10 Januar 2020



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29 Beiträge
Da seit 1998 ein CMR keine Pflicht mehr ist, reichen Lieferscheine o.ä. aus.

Ist denn der LKW eurer oder führt der Transport eine Spedition durch?

DAG670 Geschrieben am 10 Januar 2020



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09 Januar 2020
2 Beiträge
Vielen Dank. Die Fahrten werden von einer Fremdfirma gemacht

motaboi Geschrieben am 14 Januar 2020



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12 Oktober 2018
29 Beiträge
Dann stellt Ihr der Fremdfirma doch bestimmt einen CMR mit Anzahl Paletten und Gewicht aus. Wir begeben uns jetzt in gesetzliche Grauzone, aber meinen Speditionen reicht das aus. Im Falle einer Kontrolle muss ich aber jederzeit einen Lieferschein nachreichen können.

MagNet-99 Geschrieben am 16 Januar 2020



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2708 Beiträge
Moin Zusammen,

wie kommt ihr auf CMR? Handelt es sich um grenzüberschreitende Transporte?
Und eine rechtliche Grauzone sehe ich hier auch nicht....

In Deutschland gibt es keine Frachtbriefpflicht. Der Frachtführer kann jedoch einen verlangen (HGB §408) Wird ein Frachtbrief erstellt, dann gibt es für diesen Mindestinhalte, die Form ist dabei frei, anders als beim CMR, bei dem die Form eingehalten werden muss.

Trotzdem muss der Fahrer etwas dabei haben

Zu den Begleitdokumenten des Fahrers bitte mal das GüKG anschauen.

Erst einmal bitte in §1 die Begriffsdefinition anschauen, ob es sich hierbei wirklich um Werkverkehr handelt. Ich behaupte mal nein, sondern das es gewerblicher Güterkraftverkehr ist. Dann §7...

§ 7 Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass bei einer Güterbeförderung im Inland, für die eine Erlaubnis nach § 3 oder eine Berechtigung nach § 6 erforderlich ist, während der gesamten Fahrt folgende Dokumente und Nachweise mitgeführt werden:
...
3. ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis, in dem das beförderte Gut, der Be- und Entladeort und der Auftraggeber angegeben werden.

Gruss
MagNet-99

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