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Zwei verschiedene Rechnungen für den Zoll
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Elli3004 |
Geschrieben am 06 Februar 2020
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Guten Morgen zusammen,
wir haben einen Kunden in der USA der uns immer für seine Sendungen FedEx Label zukommen lässt.
Er bittet uns immer eine Packliste und eine Rechnung von ihm mit an die Sendung zu kleben. Bis jetzt hab ich das immer abgeblockt, da wir bei einem chinesischen Kunden das gleiche gemacht haben und es ein riesen Theater mit dem Zoll gab. Unser Kunde aus den USA ist immer richtig wütend, wenn wir dies abblocken. Er sagt es würde keine Probleme geben bei der Abwicklung und für ihn wäre es dadurch einfacher. Auf seiner Rechnung steht eine andere Warentarifnummer als auf unserer. Ich habe die Vermutung er will damit bezwecken, das er weniger Zölle zahlen muss. Liege ich mit meiner Annahme richtig? Wie handhabt ihr so etwas mit euren Kunden?
LG
Elli
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Chev |
Geschrieben am 06 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Verstehe ich nicht. Wenn der Kunde = Warenempfänger ist, gebt ihr eure Rechnung mit. Was soll das für eine Rechnung sein, die der Kunde da erstellt? Seit wann erstellen Kunden sich selbst Rechnungen??
Ist der Kunde allerdings nur Händler und die Sendung wird (durch euch) an einen abweichenden Warenempfänger gesendet (=Kunde des Kunden), so ist es durchaus üblich, dass euer Kunde euch seine (Proforma-)Rechnung an seinen Kunden gibt, welche ihr dann der Sendung beilegen müsst. Denn auf dieser Basis erfolgt die Importabwicklung.
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Elli3004 |
Geschrieben am 06 Februar 2020
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Sorry falsch ausgedrückt.
Ja, in dem Fall soll die Lieferung an den Endkunden erfolgen.
Die Rechnung stimmt vom HS Code und vom Rechnungswert nicht mit unserer Rechnung überein. Muss ich mir keine Sorgen machen, das der Zoll Schwierigkeiten bereitet, da zwei verschiedene Rechnungen der Sendung beiligen? Die Exportrechnung und die Ausfuhranmeldung erstellen ja wir und ich hab halt Sorge, das vielleicht schon bei der Ausfuhr Komplikationen entstehen.
LG
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Chev |
Geschrieben am 06 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ihr gebt lediglich die Proforma-Rechnung eures Kunden der Sendung in solchen Fällen (Dreiecksgeschäft) mit. Auf Basis der von euch erstellten Rechnung erfolgt die Ausfuhranmeldung. Die Inhalte der Proforma-Rechnung könnt ihr so gesehen nicht beeinflussen. Wenn die ZTN nicht stimmen sollte, könnt ihr aber euren Kunden darauf hinweisen. Für die Ausfuhr ist lediglich die Ausfuhranmeldung relevant. Für die Ausfuhr wird keine Rechnung benötigt.
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Elli3004 |
Geschrieben am 06 Februar 2020
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Das wundert mich jetzt aber...wir hatten schon ein paar mal das Problem das Rechnungen auf dem Weg zur Zollabfertigung verschwunden sind und diese dann nachgereicht werden mussten. Da hat die Ausfuhranmeldung alleine nicht ausgereicht.
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Chev |
Geschrieben am 06 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das liegt wahrscheinlich eher daran, dass es Paketversendungen waren. KEP-Dienste achten da sehr genau drauf, dass Rechnungen beiliegen und am Paket kommen Unterlagen auch mal schnell weg. Sie achten deshalb darauf, damit beim Import alles vollständig ist und die Ware vor Ort möglichst reibungslos verzollt werden kann.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass bei Ausfuhren für den Zoll in D grundsätzlich keine Rechnung benötigt wird. Der Zoll bekommt in den meisten Fällen die Ware auch nicht zu Gesicht. Ein ABD sollte trotzdem an der Ware sein. Nur bei einer Beschau könnte ggf. eine Rechnung herangezogen werden.
Das ändert zudem nichts an der Tatsache, dass intern die Ausfuhranmeldung mit einem Geschäftsvorgang, idealerweise mit der Handelsrechnung verknüpft sein muss.
Ausfuhren aus D wären zollseitig theoretisch ohne Beilage/Vorlage einer Rechnung möglich.
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