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Export Libanon


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Elli3004 Geschrieben am 11 Februar 2020



Dabei seit
09 Oktober 2018
79 Beiträge
Hallo zusammen, wir planen ein Dreiecksgeschäft mit den VAE und dem Libanon.
Rechnungsempfänger ist VAE und Lieferanschrift Libanon.
Nun bestehen gegenüber dem Libanon Ausfuhrbeschränkungen. Wie schätzt ihr solche Konstellationen ein? Ich muss sagen, ich habe dabei ein wenig Bauchschmerzen. Bezahlen tut der VAE. Nun habe ich natürlich keine Ahnung wie der Kunde aus dem Libanon bezahlt, bzw. woher das Geld stammt. Muss ich das überhaupt wissen?

LG
Elli

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Chev Geschrieben am 11 Februar 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

da ihr scheinbar viele dieser nicht gerade - ich nenne es mal - "freundlichen" Länder bedient, würde ich ein Seminar im Bereich Exportkontrolle empfehlen, um sich mit der Materie vertraut zu machen. Das Thema "Exportkontrolle" an sich ist komplex, umfangreich und basiert auf mehreren/vielen Ebenen und Rechts-grundlagen. Einfach mal pauschal zu beantworten, ob ein Vorhaben gut oder schlecht klingt, ist (hier im Forum) nicht möglich und reicht sowieso nicht aus. Ihr müsst euer Vorhaben sowieso intern prüfen und dies ggf. gegenüber den Behörden belegen / codieren bzw. genehmigen lassen, sofern erforderlich.
In erster Linie müsste man dazu erstmal Wissen, um was für eine Ware es sich handelt. Das könnt nur ihr selbst (technisch) einordnen und gegenprüfen. Auch nur ihr kennt eure Partner, welche an diesem Geschäft beteiligt sind und ggf. den Verwendungszweck.
Von daher wird es schwierig, hier eine Aussage von jemanden zu bekommen, der "unbeteiligt" ist.

LiClaSi Geschrieben am 13 Februar 2020



Dabei seit
15 Juli 2017
7 Beiträge
Puh... schwierig!

Verbleibt die Ware in AE oder nimmt der Kunde dort die Ware dann persönlich mit nach LB?


Zunächst sollte man erst mal alles Embargo-technische prüfen:

Wer? GGfs. Endverbleib abklären
Wohin?
Was?
Wofür?

Dennoch schließe ich mich Chev an!

GGfs. würde ich hier mal das BAFA ansprechen.

Elli3004 Geschrieben am 13 Februar 2020



Dabei seit
09 Oktober 2018
79 Beiträge
Hallo zusammen, Gott sei dank besuche ich März ein zwei wöchiges Seminar für Exportkontrolle. Kann man beim BAFA einfach nachfragen oder muss man direkt eine Voranfrage online erstellen? Die Ware verbleibt im Libanon. Rechnung AE und Lieferung Libanon. Die Ware ist keine DUAL-USE.

Chev Geschrieben am 13 Februar 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Was genau möchtest du denn vom BAFA prüfen lassen? Ich bezweifele, dass das BAFA euch helfen kann. Denn erstmal müsst ihr den Vorgang selbst einschätzen können und die "Ebenen" der Exportkontrolle durchgehen. Einen Schritt habt ihr schon getan, wenn ihr DUAL-USE von selbst schon ausschließen könnt. Wenn eure Ware keiner Ausfuhrbeschränkung unterliegt (müsst ihr selbst prüfen, evtl. Quellen habe ich genannt), dann seid ihr im Prinzip warentechnisch schon mal sauber.
Wenn ihr den Empfänger oder andere Partner in dem Geschäft vom BAFA prüfen lassen wollt, dann solltet ihr dafür aber auch einen konkreten Anlass haben. Es muss nicht grundsätzlich bei Ausfuhren in solche Länder eine Prüfung z. B. des Empfängers durch das BAFA erfolgen. Nur bei konkreten Anlässen, die ihr selbst sehen müsst ("red flags"). Vielmehr seid ihr es, die die Beteiligten des Geschäftes gegen entsprechende Listen prüfen müsst. Diese Aufgabe könnt ihr nicht generell auf das BAFA übertragen. Erst bei eventuellen Treffern oder sonstigen konkreten Anlässen (z. B. militärischer Verwendungszweck) würde ich an das BAFA herantreten, vorher nicht. Auch dazu, also wie vorzugehen ist in Richtung BAFA mit Vorabanfragen, etc. stehen auf der Webseite des BAFA's zahlreiche Informationen zur Verfügung.
Ich wiederhole mich nur ungern, aber bevor ich nicht entsprechendes Wissen und Grundlagenkenntnisse habe, würde ich erstmal gar nichts tun. Man muss sich in die Materie erstmal einarbeiten / einlesen und diese verstehen, vorher wird das nix.

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