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ATLAS - ABD - Codierung Ursprungsbundesland
ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?
Salchow |
Geschrieben am 14 Februar 2020
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Dabei seit 14 Februar 2020 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
Nach der Warenbezeichnung ist im ATLAS/ABD ja das Ursprungsbundesland zu codieren.
Habe ich ausländischen Ursprung gebe ich die "99" ein.
Habe ich Deutschland und z.B. Bayern gebe ich die "09" ein.
Wie verhält sich dies jedoch, wenn mir (z.B. bei Handelswaren) der Lieferant bestätigen kann, dass das Ursprungsland Deutschland ist, er mir aber das Bundesland nicht benennen kann, weil er von verschiedenen Unterlieferanten die Teile bezieht und bei sich quasi "zusammenführt" ohne zu protokollieren, ob die Schraube jetzt in Bayern, Hessen oder sonst wo her bezogen wurde.
Muss ich den Warenursprung dann "unbelegt" lassen?
Geht das überhaupt, oder bekomme ich dann eine Fehlermeldung beim ABD, wegen "Unvollständigkeit"?
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CARGOFORUM PARTNER
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konitime |
Geschrieben am 14 Februar 2020
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
ich würde das Bundesland wählen, wo der Verkäufer/Ausführer seinen Sitz hat. Andere Möglichkeit wäre die LLE/LE der Ware, die erklärt aus welchen Bundesland die Ware stammt.
Die Gewichtung auf das richtige Bundesland würde ich mir nicht so zu Herzen nehmen, anders als/wie Verfahrenscode, Unterlagencodierung oder Eintarifierung der Zolltarifnummer bei einer Ausfuhr.
Lg.
Wilfried
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waldorf |
Geschrieben am 14 Februar 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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konitime wrote: |
ich würde das Bundesland wählen, wo der Verkäufer/Ausführer seinen Sitz hat. (…)
Die Gewichtung auf das richtige Bundesland würde ich mir nicht so zu Herzen nehmen, anders als/wie Verfahrenscode, Unterlagencodierung oder Eintarifierung der Zolltarifnummer bei einer Ausfuhr.
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Genau, diese unwichtige statistische Informationen rechtfertigt keinerlei Aufwand. Man könnte das Feld getrost streichen. Dessen Aussagekraft ist gleich Null.
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Salchow |
Geschrieben am 17 Februar 2020
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Dabei seit 14 Februar 2020 2 Beiträge
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Vielen Dank Euch beiden für Eure schnelle Unterstützung.
Ihr habt mir da wirklich sehr weitergeholfen.
Liebe Grüße,
Jutta
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cargoman |
Geschrieben am 26 Februar 2020
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Dabei seit 17 März 2011 23 Beiträge
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Hallo,
unser Zollamt verlangt neuerdings, dass bei Ursprung 99 und Verfahren 1000 das Ursprungsland in der Warenbeschreibung angegeben wird, z. B. "Ursprung Polen".
Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass dies - ohne Bestehen einer Vorschrift - verlangt wird, um fehlerhafte Anmeldungen auszufiltern, mit dem Hinweis, dass ja bei 99 und Drittlandsursprung generell das Verfahren 1040 lauten muss.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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waldorf |
Geschrieben am 26 Februar 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Und was wäre die Folge, wenn man statt 1040 1000 angemeldet hat ???
Ich würde ernsthaft mal dort nachfragen, ob die nichts Wichtigeres zu tun haben. Dafür gibt es absolut keine Rechtsvorschrift. Es ist doch so was von egal, ob man 1000 oder 1040 anmeldet, solange man aus dem freien Verkehr ausführt.
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cargoman |
Geschrieben am 26 Februar 2020
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Dabei seit 17 März 2011 23 Beiträge
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Sehe ich auch so, nicht aber der Amtsleiter. Uns wurde schon eine AM abgelehnt, weil in der Warenbeschreibung nicht das EU-Ursprungsland genannt war.
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Chev |
Geschrieben am 26 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Sehe ich auch so, nicht aber der Amtsleiter. Uns wurde schon eine AM abgelehnt, weil in der Warenbeschreibung nicht das EU-Ursprungsland genannt war.
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Diese Aussage verwirrt mich. Ein "EU-Ursprungsland" kann in einer Ausfuhranmeldung nicht angegeben werden. Es kann lediglich ein Code für das jeweilige Bundesland in D abgegeben werden oder aber, insofern die Ware keinen Ursprung in D hat, dann die 99 für den Ursprung im Ausland (=Rest der Welt, inkl. EU).
Unterschieden zwischen EU- und Drittlandsware wird lediglich über das Verfahren 1000 und 1040 auf Positionsebene. Ich schließe mich aber Waldorf an und muss ebenfalls die Sinnhaftigkeit dieser beiden Verfahrenscodes hinterfragen. Denn das eigentliche Verfahren einer Ausfuhranmeldung ist das "Ausfuhrverfahren". Und mit dem normalen Ausfuhrverfahren führt man Waren aus, welche sich im freien Verkehr befinden. Von daher haben 1000 und 1040 keine Auswirkung auf dieses Verfahren, deswegen meiner Meinung nach rein statistisch.
Ich denke aber, dass die Codes wichtig werden könnten bei "Wiederausfuhr" bzw. Zolllagerverfahren etc.
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cargoman |
Geschrieben am 27 Februar 2020
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Dabei seit 17 März 2011 23 Beiträge
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Klar ist das verwirrend und eigentlich nicht nachvollziehbar. Aber unser Zollamt verlangt es, wie in meinem Beitrag vom 26.02. oben beschrieben.
Wegen fehlender anderer Möglichkeit, soll das EU-Ursprungsland bei Angabe der 99 in Verbindung mit Verfahren 1000 in der Warenbeschreibung angegeben werden. Bei Drittlandsursprung wäre dies nicht erforderlich, da das Verfahren dann auf 1040 auszustellen ist.
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waldorf |
Geschrieben am 27 Februar 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der Zoll beruft sich ja bei dem Thema "Warenbeschreibung" gerne auf das "Merkblatt zu Zollanmeldungen"/Feld 31.
@Cargoman: frag mal dein Zollamt, 1. ob dort an irgendeiner Stelle das Ursprungsland erwähnt ist - Antwort: NEIN
2. ob es irgendwo ein anderes Feld gibt, das diese Information verlangt - Antwort: NEIN
-> logische Konsequenz: der Gesetzgeber hält diese Information nicht für notwendig !!!
Das o.g. Merkblatt sowie die Verfahrenscodes gibt es seit 1988. Ich bin seitdem schon im Zollgeschäft. Diese dämliche Anforderung höre ich zum ersten Mal. Warum macht dieses Zollamt jetzt nach 32 Jahren ein Fass auf ?
Wenn deshalb Warenausfuhren verzögert werden, ist das nicht akzeptabel. Ich würde das notfalls eskalieren. Am besten über die lokale IHK. Dann ist das neutral und ihr braucht keine Angst vor der Rache des/der Zollsekretärs/in haben.
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Chev |
Geschrieben am 29 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Generell heißt es:
"Die ein- bzw. auszuführende Ware muss u. a. mit der handelsüblichen Warenbezeichnung angemeldet werden."
Dort lese ich ebenfalls nichts vom (EU-)Ursprungsland und wir haben das in unzähligen Ausfuhranmeldungen bei uns auch noch nie angegeben bzw. angeben müssen.
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konitime |
Geschrieben am 03 März 2020
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Leider schließe ich mich Cargomann an. Bestimmte Zollämter verlangen die Angabe des Ursprungsland in der Warenumschreibung.
FR/BE/NL Verfahren 1000 Ursprungsbundesland 99
US/CN/CL Verfahren 1040 Ursprungsbundesland 99
Aufgrund der Angabe 99 wollen die Beamten wissen ob das Verfahren richtig gewählt wurde.
Ob das eigentlich Sinn macht, sei dahin gestellt.
Wilfried
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Chev |
Geschrieben am 03 März 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Wie stellt denn die Ausfuhrzollstelle das "Fehlen" evtl. Ursprungsländer in der Warenbezeichnung fest?
Denn die Warenbezeichnung ist ja ein Freitext. Ein IT-System kann da ja schlecht den Inhalt prüfen, ob ein Ursprungsland als Text - zusätzlich zur Warenbezeichnung - hinterlegt ist. Dies wiederum im Umkehr-schluss bedeutet ja, dass ein Zöllner explizit die Ausfuhranmeldung ansehen muss.
Bei uns als Zugelassener Ausführer werden bis auf wenige Ausnahmen sämtliche ABD's innerhalb weniger Minuten vom Zollsystem automatisch überlassen. Somit kann da gar nicht groß manuell noch irgendwas geprüft werden - sonst würde ja das Konzept des Zugelassenen Ausführers (heute: SDE) auch keinen Sinn ergeben.
Diese Verfahrenscodes beim normalen Ausfuhrverfahren sind nach wie vor immer ein Diskussionspunkt.
Mir erschließt sich der Sinn nicht, warum Waren, welche sich im sog. "freien Verkehr" befinden, bei der (normalen) Ausfuhr noch in die jew. Verfahren separiert werden müssen. Das kann ja eigentlich nur statistische Zwecke haben, behaupte ich mal:
- Mit 1000 wertet man alle Exporte für Waren aus, welche in der EU ihren Ursprung haben.
- Mit 1040 wertet man Exporte für Waren aus, welche ihren Ursprung im Drittland haben und in der EU nur "umgeschlagen" wurden.
Damit diese Statistik nicht verfälscht wird, scheint der Zoll Gegenprüfungen zu machen, ob die Verfahren korrekt angewendet wurden.
Demnach müsste man die hier gestellten Fragen eher an das Statistische Bundesamt richten.
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quack |
Geschrieben am 03 März 2020
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Die Antwort vom Stat Bundesamt würde in Etwa so lauten: die geforderte Angaben waren irgendwann, wieso weiß keiner, mal sinnvoll. Eine Änderung ist aber so aufwändig zu bewerkstelligen, so daß, um die Bürokratie zu vermindern, darauf verzichtet wurde.
Quack
Regierung: wir sehen das Licht am Ende des Tunnels !
Opposition: Nonsens, das Licht ist vom entgegenkommenden Zug !
Regierng (drei Wochen später): Das Licht am Ende des Tunnels wurde um Energie zu sparen abgeschaltet.
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konitime |
Geschrieben am 04 März 2020
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Chev wrote: |
Wie stellt denn die Ausfuhrzollstelle das "Fehlen" evtl. Ursprungsländer in der Warenbezeichnung fest? |
Dem Beamten fiel auf das wir in der Warenumschreibung FR und CZ vermerkt haben anstatt DK.
Ware: Sets aus Bausteinchen. Laut Beamten können die nur aus DK kommen, woher sonst! ;-)
Danach haben wir den armen aufgeklärt, das seine Kindheitsträume lange vorbei sind.
Wilfried
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