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Aktive Veredelung - Zolleinsparung?


Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.


Zanna91 Geschrieben am 26 Februar 2020



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
"...sie können Nicht-Unionswaren zur Einsparung von Einfuhrabgaben unter zollamtlicher Überwachung in Waren umgewandelt werden, für die eine günstigere Zollbelastung vorgesehen ist."

Kann mir jemand bitte den Text erklären?

Vielen Dank im Voraus

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Erzi4 Geschrieben am 27 Februar 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Nimm mal folgendes an:
Du importierst eine Ware A. Der Zollwert ist 1000 €. Der Reguläre Zollsatz ist 5%. D.h., du zahlst Zoll i.H.v. 50 €. Die Ware A benutzt Du in Deinem produzierenden Unternehmen, um daraus eine andere Ware B herzustellen. Ware B wird anschließend in der EU für 10.000 € verkauft. Du hättest hier also eine Zollbelastung von 5% auf den Zollwert von Ware A.

Wenn jetzt aber die hergestellte Ware B bei einer fiktiven Einfuhr den Zollsatz 0% hätte, wäre die Einfuhr der fertigen Ware B unterm Strich aus Zollsicht günstiger (10.000 € x 0% = 0 €) als die Herstellung in der EU. Um diesen Nachteil auszugleichen, darf man im Verfahren der aktiven Veredelung auch entscheiden, dass man anstelle der Einfuhrware (A) das Veredelungserzeugnis (B) in den freien Verkehr überführt (verzollt). Auf diese Weise zahlt der Hersteller in meinem Beispiel letztlich keinen Zoll, verlagert dafür aber auch nicht die Produktion ins Ausland.

Praktische Anwendungsfälle gibt es z.B. bei Herstellern von IT-Hardware oder bei Herstellern von Arzneimitteln.

Ein weiteres Beispiel: Du importierst eine hochwertige Ware, z.B. einen PKW, mit einem hohen Zollsatz (PKW = 10% Zoll). Der PKW soll in der EU (warum auch immer) verschrottet werden. Der Schrott hat sowohl einen niedrigeren Wert als der PKW als auch einen günstigeren Zollsatz. Statt also 10% Zoll auf den Wert des PKW zu zahlen, zahlt man bei einer bewilligten Aktiven Veredelung den Zoll für den niedrigen Wert und den Zollsatz des Schrotts.

Alles klar?
Saludos
Erzi4

PS: "Vorübergehende Ausfuhr" war für die Frage eigentlich das falsche Forum...

waldorf Geschrieben am 27 Februar 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
@Zanna: dein Zitat bezieht sich m.E. auf einen Sonderfall der AV, die "Endverwendung". Die hieß früher "Umwandlung" und war ein eigenes Zollverfahren. Mit dem UZK wurde sie ein Teil der AV. Dazu passt das PKW-Beispiel von Erzi4.

Beim Normalfall der AV kann man Drittlandsware hier zollfrei einführen, um sie hier zu verarbeiten. Wird das hergestellte Produkt wieder ausgeführt, fällt kein Zoll für die verwendete DL-Ware an. Wird das hergestellte Produkt doch in der EU verkauft, fällt der Zoll auf die eingesetzte DL-Ware an. Man spart also keinen Zoll, hat ggf. einen Zahlungsaufschub. Der Aufwand für Einrichtung und lfd. Abwicklung/Kontrolle einer solchen "echten" AV ist allerdings sehr hoch.

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