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Reklamation nach Nachbearbeitung mit welchem Wert verschicken
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
Elli3004 |
Geschrieben am 01 April 2020
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Guten Morgen zusammen,
haben aktuell eine Reklamation auf dem Tisch die wir wieder zurück in die Schweiz verschicken möchten.
Der Kunde hat uns die reklamierten Teile aus erneute Ausfuhr zurück geschickt. Nun möchten wir diese wieder an den Kunden verschicken.
Frage 1: Der Warenwert beträgt 8.000 EUR , muss ich diese wieder so angeben oder nur den Wert der Nachbearbeitung? Wir möchten ja nicht nochmal Zölle und Steuern bezahlen (DDP).
Frage 2: Wie melde ich die Ausfuhr genau an? 22 Ersatz für zurückgesandte Waren?
Frage 3: Welches Verfahren wende ich an? 10 00 ?
LG
Elli
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