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Anmeldung von Ausfuhren in ausschließliche Wirtschaftszonen
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
_Stefanie_ |
Geschrieben am 14 April 2020
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Dabei seit 14 April 2020 4 Beiträge
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Guten Morgen zusammen!
Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen. Ich recherchiere hierzu nun schon seit einer Ewigkeit, komme aber auf kein klares Ergebnis.
Also es geht um Ausfuhren (meistens Bojen) in ausschließliche Wirtschaftszonen.
Erste Fragestellung: Was ist mit Werkzeug von Monteuren? Wie meldet ihr das an? Ich führe die Bojen mit einer vorübergehenden Ausfuhr aus. Kann ich da das Werkzeug einfach mit aufführen? Ich habe Sorge, dass das systemtechnisch nicht funktioniert, wenn ich beide Pos. Auf einer (vorübergehenden) Ausfuhr habe und die Werkzeuge eine Woche später zur Wiedereinfuhr anmelde und die Boje dann zwei Jahre später. Macht man dann lieber zwei Ausfuhren? Wie löst ihr das? Und mit welcher Warennummer? Ich habe gehört, dass man sich eine Genehmigung vom Statistischen Bundesamt einholen kann, z.B. die 99 90 99 22 zu verwenden. Hat das schon mal jemand gemacht und kann mir sagen wie das läuft? Ist das ein formloser Antrag?
Mein zweites Problem sind Ersatzteile… Wie melde ich die an, bzw. muss ich die überhaupt anmelden? Bei einer vorübergehenden Ausfuhr muss die Ware genauso zurückkommen, wie sie die EU verlasen hat. Lege ich mir das zu streng aus? Weil die Boje ja konstruktionsmäßig und zwecktechnisch genau so bleibt. Es werden nur z.B. defekte Teile ausgetauscht. Stichworte: „Äquivalenzprinzip/Standardaustausch“ wie bei der PV möglich…
Über eure Erfahrungen/Meinungen freue ich mich wirklich sehr. Ich bin wirklich sehr dankbar, dass es so ein Forum gibt, in dem man sich mal austauschen kann.
Vielen Dank und LG
Steffi
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waldorf |
Geschrieben am 14 April 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Was sind „ausschließliche Wirtschaftszonen“ ???
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_Stefanie_ |
Geschrieben am 14 April 2020
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Dabei seit 14 April 2020 4 Beiträge
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Hallo!
Ja das habe ich mich auch zu Anfang gefragt :-D
Bei Wikipedia wird es ganz gut erklärt, was/ab wo eine AWZ ist.
Es geht zollrechtlich um die evtl. Anwendung von Antidumping-/Ausgleichszöllen als Handelsschutzmaßnahmen durch die EU.
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_Stefanie_ |
Geschrieben am 14 April 2020
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Dabei seit 14 April 2020 4 Beiträge
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Wir können auch einfach statt AWZ einfach „Drittland“ sagen.
Nur dass ich die defekten Teile wieder zurück nach DE mitnehmen muss. Ich kann die ja nicht einfach ins Meer werfen :>
Als Einfuhr zum Schrottwert vielleicht? Wie wird dann der Schrottwert bemessen? Wer würde das machen und welches Verfahren wäre es dann? :-/ Ich bin ratlos und freue mich über jeden Vorschlag.
VG
Steffi
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