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ABD kurz vor Ablauffrist
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Elli3004 |
Geschrieben am 23 April 2020
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Morgen zusammen,
habe folgendes Problem:
Ein Kunde in Ägypten wartet immer noch auf die Genehmigung seines Gesundheitsamtes.
Wir mussten die kompletten Exportdokumente schon vor Monaten für ihn erstellen, das er diese für die Genehmigung einreichen konnte. Nun endet die Frist des ABD's am 26.04.2020 (90 Tage+45 Tage Verlängerung) und er hat immer noch keine Genehmigung.
Er wollte die Ware am Montag trotzdem abholen lassen und versuchen ins Land zu bekommen.
Was mache ich denn, wenn die Ware die EU nicht verlässt bis zum 26.4. und er die Ware auch in kein Freilager einlagert?
Bleiben wir dann auf den 19 % MWST sitzen?
Ich habe ja dann lediglich den Abholschein des Spediteurs.
LG
Elli
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Chev |
Geschrieben am 23 April 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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War das ABD denn unbedingt erforderlich? Denn mein Vorschlag wäre, das ABD erst dann zu erstellen, wenn ein Abholtermin zumindest in Aussicht steht und Genehmigungsprozesse abgeschlossen sind.
Wenn ich es richtig verstehe, befindet sich das ABD bereits in der "Nachforschung" (45 Tage), dessen Frist bald abläuft. Wird das ABD in dieser Frist nicht beendet, wird es ungültig. Dann kann es nicht mehr beendet werden.
Es gibt nun folgende Möglichkeiten:
1. Der Kunde / Spediteur versichert den Ausgang innerhalb der Nachforschungsfrist - dann einfach das vorh. ABD verwenden.
Falls dies aber nicht versichert werden kann:
2. Das ABD vor Ablauf der Nachforschungsfrist selbst stornieren und direkt im Anschluss ein Neues erstellen und dem Spediteur überreichen.
3. Das ABD ablaufen lassen, warten, und erst dann ein Neues erstellen, wenn ein Abholtermin in Aussicht steht (falls der Prozess sich noch hinzieht).
Blöd wäre, wenn der Spediteur das aktuelle ABD noch mitnimmt, aber den Ausgang nicht rechtzeitig schafft. Dann steht die Ware am Ausgang, da das ABD nicht beendet werden kann. Dann wird es schwierig, denn die Ware ist nicht mehr bei euch und ein neues ABD muss dann am Ausgang erneut gestellt werden.
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Elli3004 |
Geschrieben am 24 April 2020
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Das ABD war aufgrund des Wertes notwendig und der Kunde musste die EUR.1 beim Gesundheitsamt einreichen. Meine Sorge ist nun, wenn ich das ABD jetzt storniere und ein neues erstelle (Sendung soll am Montag abgeholt werden, aber das ABD ist nur noch bis Sonntag gültig) verfällt doch auch die EUR.1 und ich müsste bei Neuanmeldung auch wieder eine neue EUR.1 erstellen oder nicht?
LG
Elli
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Chev |
Geschrieben am 25 April 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ägypten ist eines der schwierigsten Länder, was Export angeht. Da kommt alles mögliche zusammen, was man bei anderen Ländern nicht ansatzweise an Schwierigkeiten bzw. nur zum Teil hat.
Fakt ist: Dokumente wie ABD und EUR.1 sollten generell immer erst kurz vor Versand ausgestellt werden. Das ABD ist zudem kein Importdokument sondern dient der Ausfuhr aus D bzw. aus der Europäischen Union.
Die EUR.1 mehr als 4 Monate vor dem Export auszustellen, ist zwecklos. Denn die Gültigkeit einer EUR.1 im Ägypten-Abkommen beträgt 4 Monate. Danach wird sie ungültig und kann beim Import nicht mehr verwendet werden = keine Zollvergünstigung.
Wenn der Kunde diese Dokumente unbedingt im Vorfeld zwecks Genehmigung benötigt hat, dann hatte er quasi 3 Monate Zeit für das Genehmigungsverfahren. Anschließend wären noch 4 Wochen Zeit gewesen, den Export/Import durchzuführen, damit ABD und EUR.1 ihre Gültigkeit nicht verlieren.
Im Prinzip ist es nun das Problem des Kunden, wenn er sich so lange Zeit lässt.
Denn: Die Dokumente jetzt neu auszustellen, wird auch wenig zielführend sein. Was bringt es, die Dokumente neu auszustellen, wenn damit aber der Import nicht erfolgen kann - weil mit anderen Dokumenten der Genehmigungsprozess erfolgte.
Meine Empfehlung: komplett von Vorne anfangen. Sprich: alle Dokumente zurückziehen und das Genehmigungsverfahren in Ägypten stoppen/zurückziehen. Dann neue Dokumente erstellen und dem Kunden für einen neuen Genehmigungsprozess max. 3 Monate Zeit geben, um die anschließende Ausfuhr/Einfuhr mit den gleichen Dokumenten durchführen zu können.
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Elli3004 |
Geschrieben am 25 April 2020
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Dabei seit 09 Oktober 2018 79 Beiträge
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Wir haben gestern mit unserem Zollamt gesprochen und ihnen den AWB vorgelegt, auf dem steht, das die Sendung am Mittwoch die EU verlässt. Sie meinten das ist aufgrund der aktuellen Situation in Ordnung. Sämtliche Firmen stellen nämlich momentan Anträge auf Fristenverlängerung. Bis zwei Wochen über Frist, ist das momentan im in Ordnung sagten sie.
Lg Elli und ein schönes Wochenende und danke für die Hilfe.
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