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Fiskalvertreter Ja oder Nein?


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Zanna91 Geschrieben am 21 Juli 2020



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo in das Cargo-Forum,

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ausgenommen wir importieren Waren aus China.
Was wäre jetzt die beste Option:

1- Verzollung + EUSt in Hamburg?
2- (Fiskalvertreter) Verzollung in NL Rotterdam mit anschließender "steuerfreier" innergemeinschaftlicher Lieferung nach DE?

Was hat für einen Vorteil die zweite Option und warum? Ich meine, da werden auch Umsatzsteuer bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb entrichtet.

Danke.

CARGOFORUM PARTNER

Exactor Geschrieben am 21 Juli 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Die Frage ist, wo Du denn verzollen willst. Willst Du die Waren denn in Hamburg oder in Rotterdam verzollen?

Kommen die Waren über Rotterdam, dann müsstest Du dort ja grundsätzlich Zoll + EUSt bezahlen. Damit Du aber die EUSt nicht einmal in NL und dann nochmal in DE bezahlen musst, kannst Du direkt eine "Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit anschließender unmittelbarer innergemeinschaftlicher Lieferung". Damit bezahlst Du dann in Rotterdam nur den Zoll und erst in DE wird die USt vom Empfänger bezahlt. Der Fiskalvertreter garantiert, dass der Empfänger in DE dann auch bezahlt. Somit kann in NL noch EUSt nachträglich erhoben werden, sollte der Empfänger in DE aus unerfindlichen Gründen nicht zahlen oder gar nicht existieren.

Reicht das nicht als Vorteil? 乁( ⁰͡ Ĺ̯ ⁰͡ ) ㄏ

Zanna91 Geschrieben am 24 Juli 2020



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Hallo Exactor,

Erstmal vielen Dank für dein Feedback.

Das bedeutet, das Unternehmen in DE hat keinen Vorteil, eine Verzollung über einen Fiskalvertreter abwickeln zu lassen? Korrekt?

Danke.

Exactor Geschrieben am 27 Juli 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Hallo Zanna,

Nunja, das Verfahren 4200 wurde gemacht, um Umstände zu beseitigen. Du kannst Dir ja scheinbar aussuchen, ob die Ware über Rotterdam oder über Hamburg kommt. Das ist nicht immer und überall der Fall.

Für Empfänger in AT ist das ganze zum Beispiel viel wichtiger, da Österreich selbst keinen Frachthafen hat. Also kommen viele Importe über andere Mitgliedstaaten. Da entsteht also die EUSt-Schuld mit der Zollschuld immer in einem anderen Mitgliedstaat, obwohl ja eigentlich der Empfänger in AT sitzt und dort die USt bezahlen will/muss.

(Beispiel österreichischer Importeur, Ware kommt über Hamburg Hafen)
Vor der Einführung des Verfahrens 4200 musste zuerst die EUSt in z.B. Deutschland bezahlt werden, weil dort die Waren über Hambug ins Zollgebiet gekommen sind. Von da an musste dann eine innergemeinschaftliche Lieferung gestartet werden. Dabei wurde mit Empfang der Ware die USt in Österreich gezahlt und anschliessend konnte die EUSt in DE erstattet werden.
Es wurde also Geld hin und her überwiesen, was umständlich war und einen gewissen finanziellen Aufwand bedeutet hat.
Logischerweise wünschte sich die Wirtschaft eine Erleichterung - das Verfahren 4200.

Ob Du jetzt im Detail einen Vorteil dadurch hast, weil etwa die Beförderungskosten nach Rotterdam billiger sind und der Fiskalvertreter das Risiko für lau auf sich nimmt.. Das müsstest Du Dir im Detail ansehen. Da die niederländische Umsatzsteuer mit 21% nicht billiger ist, würde ich (mit den mir bekannten Fakten zum Fall) auf jeden Fall entweder direkt in Hamburg mit Verfahren 4000 verzollen oder, wenn es nur über Rotterdam geht, mit Verfahren 4200 und Fiskalvertreter über Holland.

Auch möglich wäre ein Versandverfahren - T1 - von NL-Außengrenze nach DE.. Muss man sich aber im einzelnen Fall ansehen was mehr Sinn macht. Lieferbedingungen, Frächter, Termine,.. Alles kann eine Rolle bei der Wahl spielen.

(Ein Fiskalvertreter ist übrigens nicht notwendig, wenn ihr eine Niederlassung in NL habt und dort veranlagt seid)


Der Vorteil ist rein verwaltungstechnisch. Schlussendlich bezahlt man gleich viel Zoll und gleich viel Steuern. Nur 4200 ist eben nicht so umständlich.

Zanna91 Geschrieben am 27 Juli 2020



Dabei seit
18 November 2014
181 Beiträge
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die sehr professionelle Erledigung meiner Anfrage!

Exactor Geschrieben am 27 Juli 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Bitteschön. Diese Erledigung erfolgte mit bestem Wissen und Gewissen.

So ganz professionell war es ja nicht. Aber für professionell sollte man auch selber nachlesen meiner Meinung nach. Aber ich hoffe ich konnte verständlich machen, für was das Verfahren gut ist..

Eine schöne Woche, der Herr

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