Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 64 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.448.964 Seitenaufrufe in 2022



Präferenz Maschinenmodernisierung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Ronaldinho1980 Geschrieben am 10 August 2020



Dabei seit
01 März 2018
17 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe eine etwas speziellere Frage. Wir haben vor ca. 8 Jahren eine Maschine an einen Südkoreanischen Kunden verkauft. Diese sollte zunächst nach Mexiko oder Russland geliefert werden, ist aber letztendlich doch an einen deutschen Standort verschickt worden. Diese Maschine wird nun im Auftrag des Kunden bei uns modernisiert und im Anschluss nach Südkorea geliefert. Der Kunde hätte die Maschine gerne präferenzbegünstigt.

Die Frage die sich mir stellt - IHK wusste es nicht, Zollamt hilft nicht - ist wie die Präferenzkalkulation durchzuführen ist. Muss ich zunächst prüfen, ob die Maschine im Urzustand Europäischen Ursprungs war oder muss ich die Modernisierung prüfen oder beides kumuliert? Rechnungsbetrag ursprünglicher Verkauf ca. 500k €. Rechnungsbetrag Modernisierung ca. 120k €.

Vorab vielen Dnak für die Hilfe.

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 10 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ich denke, dass ein solcher Fall vom Präferenzrecht nicht abgedeckt wird. Das Problem liegt hier darin, dass das Prinzip der "unmittelbaren Beförderung" verletzt ist, denn die Maschine ist zum Zeitpunkt des Verkaufs vor (8 !!) Jahren nicht auf direktem Wege ins präferenzberechtigte Empfangsland (hier: Korea) gelangt. Die Präferenz ist dadurch meines Erachtens verfallen. Auch die Modernisierung, die jetzt erfolgt, ist an sich meines Erachtens nicht zu kalkulieren, da diese kein eigenständiges Erzeugnis darstellt und somit die Listenregel nicht geprüft werden kann / darf.

Anders wäre es, wenn ihr die Maschine jetzt erst verkauft und diese unmittelbar nach Korea gelangt. Dann müsste nur der EXW-Preis bekannt sein (620.000 EUR) und dagegen die Listenregel geprüft werden. Aufgrund hoher Wertschöpfung würdet ihr die Listenregel sicherlich locker ohne irgendeinen Nachweis von Vormaterialien (VmU) erfüllen. Leider ist dies aber meines Erachtens versperrt aufgrund der Vorgeschichte.

Erzi4 Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Ronaldinho,

ich denke, das Thema lässt sich "formell" lösen. Ihr habt die Maschine ja verkauft, zwar an ein koreanisches Unternehmen, aber mit Lieferort Deutschland. Wenn Du noch nachweisen kannst, dass die Maschine vor acht Jahren präferenzberechtigt war, kannst Du auch heute noch eine rückwirkende Einzellieferantenerklärung dafür ausstellen. Natürlich nicht an den koreanischen Käufer, sondern an den deutschen Abnehmer.

Ich nehme an, dass dieser in den letzten acht Jahren keine ursprungsverändernden Handlungen an der Maschne vorgenommen hat. Wenn dem so ist, kann er nun seinerseits auf Basis der erhaltenen LE für die Lieferung der Maschine an Euch von sich eine LE ausstellen. Jetzt hast Du ein Vormaterial (Maschine) mit EU-Ursprung. Wenn alle weiteren Vormaterialien, die für die Modernisierung verwendet werden ebenfalls EU-Ursprung haben, steht einer Ursprungserklärung auf der Rechnung für die Lieferung nach Südkorea nichts im Wege (EA-Bewilligung setze ich mal voraus).

Wurden bei der Modernisierung Vormaterialien ohne Ursprungsnachweis verbaut, musst Du natürlich wieder eine neue Präferenzkalkulation machen. Der zugrunde zu legende Ab-Werk-Preis darf hier natürlich um den Zeitwert der Maschine korrigiert werden.

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

was bringt dem deutschen Abnehmer jetzt noch eine LE? Die Maschine wird ja nicht durch den Abnehmer modernisiert, sondern durch den ursprünglichen Hersteller. Wenn ich es richtig verstehe, versendet dieser im Anschluss die Maschine direkt nach Südkorea. Dieser darf aber keine Präferenz mehr für die Maschine ausstellen, da er diese bereits vor 8 Jahren verkauft hat und diese nicht direkt ins Drittland gelangt ist.

Dass der Deutsche Abnehmer die Präferenz ausstellt, halte ich ebenfalls für gewagt, da die Frage ist, inwiefern dieser an dem Geschäft beteiligt ist. Präferenzen dürfen ja nicht durch irgendeinen Dritten erstellt werden - dieser sollte in dem Geschäft schon als Ausführer auftreten.

Es müsste zunächst Klarheit her, wer hier eigentlich was macht und an wen was verkauft + wie die Beteiligten jeweils zollrechtlich auftreten und wer zur Ausstellung der Präferenz generell berechtigt wäre.

Ronaldinho1980 Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
01 März 2018
17 Beiträge
Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dnak für die Antworten.
Ich habe nochmals mit dem entsprechenden Projektleiter gesprochen und möchte nochmals den Verlauf darstellen.

Maschine wurde 2014 an südkoreanischen Kunden verkauft und sollte nach Russland gehen. Dieser entschied sich die Maschinen in Deutschland einzulagern. In diesem Jahr bekamen wir den Auftrag die Maschine zu modernisieren und nach Südkorea zu exportieren. Der Kunde holt die Mashcine selbst ab, aber dies tut nichts zur Sache.

Chev Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Maschine wurde 2014 an südkoreanischen Kunden verkauft und sollte nach Russland gehen. Dieser entschied sich die Maschinen in Deutschland einzulagern. In diesem Jahr bekamen wir den Auftrag die Maschine zu modernisieren und nach Südkorea zu exportieren. Der Kunde holt die Mashcine selbst ab, aber dies tut nichts zur Sache.

Dann gibt es gar keinen "Deutschen Abnehmer", das war ja eher eine Lagerung. Verfügung hatte ja weiterhin der Koreaner.

Auch wenn die Maschine, seinerzeit nicht ausgeführt wurde, wurde sie aber dennoch damals verkauft. Das verschließt meiner Meinung nach weiterhin die Möglichkeit für den jetzigen Export eine Präferenz auszustellen - auch wenn jetzt noch Bearbeitungen an der Maschine stattfinden.

waldorf Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Warum auf die „alte“ Lieferung abstellen? Du kannst den Ursprung nachweisen, auch wenn das Jahre zurückliegt. Der Ursprung hat kein Verfallsdatum. M.E. kannst du unter Einhaltung der Ursprungsregeln für die jetzige Lieferung problemlos einen präferenznachweis ausstellen.

Ronaldinho1980 Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
01 März 2018
17 Beiträge
Genau das ist meine Frage. Zumal ich nur für den aktuellen Rechnungswert eine Präferenz nachweisen möchte. Da in der Rechnungssumme von 120k € kaum Vormaterial, sondern hauptsächlich Lohntstunden enthaltens sind wäre eine entsprechende Präferenzkalkulation auch schnell durchgeführt.

Chev Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Nach 8 Jahren würde ich das nicht mehr tun. Das Prinzip der "unmittelbaren Beförderung" setzt, wie der Name schon sagt, eine unmittelbare und direkte Beförderung voraus. Eine Beförderung, die 8 Jahre andauert, ist keine unmittelbare Beförderung. Ihr habt die Maschine bereits geliefert und verkauft, dieses vor 8 Jahren. Eine nachträgliche Präferenz wäre meiner Meinung nach ggf. nur möglich, wenn die Ware damals nach Korea geliefert worden wäre.

Hättet ihr die Maschine in eurer Verfügung gelagert und diese würde heute erst verkauft werden, dann dürftet ihr die Präferenz ausstellen - auch, wenn die Maschine bereits 8 Jahre alt ist.

Darum wäre ich hier vorsichtig.

Ronaldinho1980 Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
01 März 2018
17 Beiträge
Hallo Chev,

verstehe ich es richtig, dass du auch für die Modernisierung keine Präferenz ausstelen würdest?

waldorf Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich würde die erstlieferung völlig vernachlässigen und nur auf die aktuelle Sendung abstellen.

Chev Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
waldorf wrote:
Ich würde die erstlieferung völlig vernachlässigen und nur auf die aktuelle Sendung abstellen.

Wenn das geht. Ich habe immer noch Bauchschmerzen damit, dass die Maschine bereits vor 8 Jahren an den Kunden verkauft und bereits geliefert wurde. Dass dieser die Ware in D belassen hat, ist unerheblich. Verkauft und geliefert wurde vor 8 Jahren.
Im Prinzip wird jetzt "nur" eine Bearbeitung einer bereits gelieferten Ware übernommen. Dass die Ware D nicht verlassen hat, ist mehr oder weniger ein großer Zufall. Davon würde ich mich aber nicht täuschen lassen. Es wäre zu einfach, nun einfach Präferenzen auszustellen.


Ronaldinho1980 wrote:

Hallo Chev,

verstehe ich es richtig, dass du auch für die Modernisierung keine Präferenz ausstelen würdest?

Die Modernisierung an sich kann meines Erachtens nicht kalkuliert werden, denn diese stellt kein eigenständiges Erzeugnis dar. Um Präferenzen gegen eine Listenregel zu Prüfen, benötige ich ein Erzeugnis. Dies ist die Maschine im Ganzen.

Wenn die Maschine zurückgekauft wird (Gutschrift) und dann eine neue, saubere Rechnung über 620.000 EUR ausgestellt wird, sieht die Sachlage meines Erachtens etwas besser aus.

Erzi4 Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Der Chev ist mit seinen Bedenken im Hinblick auf die "unmittelbare" Beförderung auf dem Holzweg. Dieses Grundprinzip greift in dem vorliegenden Fall nicht, da die Maschine die EU noch nie verlassen hat. Dass Du die Maschine an einen Ausländer verkauft hast, ist hier schlicht irrelevant. Mein Ratschlag, dass Du eine rückwirkende LE an den deutschen Abnehmer ausstellst und dieser dann eine neue LE an Dich, ist aber auch hinfällig, da es ja wohl nie einen deutschen Abnehmer gegeben hat.

Ich stelle mir zwar gerade die Frage, wer sich für 500 TEUR eine Maschine kauft und sie dann acht Jahre einlagert (vermutlich auch zu entsprechenden Kosten)? Aber das nur nebenbei.

Ich bin hier auch waldorfs Meinung, dass Du den ersten Verkauf zunächst ignorierst und eine Präferenzkalkulation auf Basis der vorhandenen Daten zu der ersten Produktion und der Modernisierung durchführst. Ist diese positiv, kannst Du m.E. eine UE ausstellen. Diese würde ich aber nicht auf die Rechnung, sondern auf den Lieferschein drucken, da die Rechnung ja nur den Betrag der Modernisierung enthält. So sollte in Korea deutlich werden, dass sich die UE auf die Maschine insgesamt bezieht.

Wenn die Maschine die letzten acht Jahre tatsächlich nur gelagert und nie benutzt wurde, kannst Du Dir vom Lagerhalter auch noch eine entsprechende Erklärung ausstellen lassen. Das sollte im Prüffall den Zoll als Beleg, dass nicht manipuliert wurde, zufrieden stellen. Das ist zwar in keinem Gesetz geregelt, aber Dein Fall ist ja wirklich nicht normal...

Saludos
Erzi4

Chev Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

Es existiert kein deutscher Abnehmer :-)

Nochmal: Die Maschine wurde vor 8 Jahren an einen Koreaner verkauft. Dieser hat die Maschine 8 Jahre lang in D stehen und scheinbar lagern lassen. Nun möchte der Koreaner die Maschine nach einer Modernisierung beim Hersteller nach Korea exportiert bekommen. Da die Maschine aber bereits vor 8 Jahren an den Koreaner verkauft und geliefert wurde, dürfen nach den präferenziellen Grundsätzen zum heutigen Zeitpunkt keine Präferenzen mehr ausgestellt werden, da die Lieferung bereits vor 8 Jahren erfolgte und nicht zum Abnehmer im Drittland gelangt ist. Für die Ausstellung von Präferenzen ist vorgesehen, dass die Ware auf direktem und unmittelbarem Wege (nach dem Verkauf / Versand) so zeitnah wie möglich ins präferenzberechtigte Drittland gelangt. Dies ist hier nicht erfolgt, darum bleibe ich bei meiner Aussage.

Erzi4 wrote:

Ich stelle mir zwar gerade die Frage, wer sich für 500 TEUR eine Maschine kauft und sie dann acht Jahre einlagert (vermutlich auch zu entsprechenden Kosten)? Aber das nur nebenbei.

Allein aus diesem Grund würde ich keine Präferenzen mehr ausstellen. Die gleiche Frage wird auch ein Prüfer haben, wenn er sieht, dass eine Präferenz 8 Jahre nach dem Verkauf der Ware ausgestellt wird.

Erzi4 Geschrieben am 11 August 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Und ich auch nochmal: Es fand bislang nie eine Ausfuhr statt! Es gab präferenzrechtlich keine Beförderung, die unmittelbar hätte erfolgen müssen. Es ist egal, dass der Käufer ein Ausländer ist, es handelt sich dennoch um einen inländischen Verkauf (bei Lieferung an ein deutsches Lager, wenn die Firma es richtig gemacht hat, auch mit Umsatzsteuer fakturiert). Dieser wirkt sich präferenzrechtlich nicht aus! Das Territorialitätsprinzip wurde auch nicht verletzt, die Maschine war ja nie in einem Drittland. Erst jetzt gelangt die Maschine (unmittelbar) von Deutschland nach Südkorea.

Es gibt absolut keinen Grund, warum der erste Verkauf per se die Präferenz kaputt machen sollte. Dass sich die Maschine handelsrechtlich seit acht Jahren im Eigentum des Koreaners befindet, interessiert im Präferenzrecht auch niemanden. Präferenzrechtlicher Ausführer ist nach Artikel 37 Nr. 20 UZK-DA "eine Person, die die Waren ... in ein begünstigtes Land ausführt und den Ursprung der Waren nachweisen kann, unabhängig davon, ob sie Hersteller ist oder die Ausfuhrförmlichkeiten selbst durchführt oder nicht".

Mit den besten Grüßen
Erzi4

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich