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Export Schweizer Kunde-RG und Warenempfänger unterschiedlich


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


BOS1889 Geschrieben am 25 August 2020



Dabei seit
25 August 2020
2 Beiträge
Guten Tag liebe Kolleginnen/Kollegen,

wir haben einen Export in die Schweiz, bei dem sich nun eine zolltechnische Frage stellt.

Der Kunde X kommt aus der Schweiz. Dieser bestellt das Material bei uns in Deutschland für einen seiner Kunden ebenso in der Schweiz ansässig zur Direktlieferung.
Der Warenempfänger Y erhält somit die Ware physisch.
Incoterm ist DAP Warenempfänger Y.

Zollpapiere werden von uns erstellt.
MRN ist auf Warenempfänger Y ausgestellt. Anmelder sind wir.
Beiteiligungsverhältnis: Anmelder ist Ausführer.
EUR1 ebenso auf Warenempfänger Y.

Handelsrechnung ist aber von uns auf Kunden X in der Schweiz als Rechnungsadresse ausgestellt. Nicht auf den eigentlichen Warenempfänger, dieser ist nur als Lieferanschrift vermerkt.
Ist der Vorgang in Ordnung ?

Oder muss die finale Handelsrechnung von dem Kunden X ausgestellt auf den Warenempfänger Y genommen werden und die Zollanmeldung in direkter Vertretung mit EORI Nummer von Kunde X übernommen werden ?

Denke es spielt zollwerttechnisch eine Rolle, da die finale Handelsrechnung vom Kunden X an den Warenempfänger Y höher ist als unsere Rechnung an den Kunden X ?

Kann hier jemand bitte weiterhelfen und seine Erfahrungen teilen?

Vielen Dank

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 25 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

die Abgabe der Ausfuhranmeldung in "zollrechtlicher Vertretung" des Auftraggebers wird nicht möglich sein, da sich dieser ebenfalls im Drittland - hier CH - befindet. Zollrechtlicher Anmelder und Ausführer müssen EU-ansässig sein. Somit tretet ihr in die Rolle des Ausführers, wodurch kein Vertretungsverhältnis mehr möglich ist.
Ihr müsst die Ausfuhranmeldung ganz normal abgegeben mit der Standard-Beteiligtenkonstellation.

Zum Thema Rechnung. Im Regelfall wird bei solchen Dreiecksgeschäften eine Proforma-Rechnung des Auftraggebers bereitgestellt, die dann der Versender der Sendung beifügt - auf dieser Basis erfolgt die Importabwicklung im Drittland. Nicht zuletzt soll der Endkunde selten die Preise sehen, die mit eurem Auftraggeber vereinbart sind.

Die Ausfuhranmeldung hingegen wird auf Basis eurer Rechnung erstellt, welche ihr an euren Auftraggeber erstellt - denn das ist die Verknüpfung des ABD's zum internen Geschäftsvorgang.

Exactor Geschrieben am 26 August 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Zum EUR. 1: Das Feld für den Empfänger ist ken Pflichtfeld, kann also einfach unausgefüllt bleiben.

BOS1889 Geschrieben am 27 August 2020



Dabei seit
25 August 2020
2 Beiträge
Hallo Chev,

besten Dank für die sehr schnelle Antwort.

In Ordnung. Ausfuhranmeldung erfolgt mit unserer Rechnung und wird bei der Zollstelle beim Export vorgelegt.

Somit kann oder muss der Import mit Rechnung vom Auftraggeber zum Endkunden erstellt werden ?
Oder kann dieser auch mit unserer Handelsrechnung an den Auftraggeber erfolgen ?
(Angenommen Preisgestaltung darf gesehen werden.)
Somit können Export und Importrechnung abweichen ?

Vielen Dank

Chev Geschrieben am 27 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

In Ordnung. Ausfuhranmeldung erfolgt mit unserer Rechnung und wird bei der Zollstelle beim Export vorgelegt.

Eine Rechnung muss bei der Ausfuhr generell nicht vorgelegt werden.
Du meinst wahrscheinlich im Zuge EUR.1-Erstellung? Ja, da eure Rechnung mitgeben und auch die Kalkulation auf Basis eurer Preise machen.

Zitieren::

Somit kann oder muss der Import mit Rechnung vom Auftraggeber zum Endkunden erstellt werden ?

Es ist kein Muss, nur gängige Praxis.

Zitieren::

Somit können Export und Importrechnung abweichen ?

Eine "Exportrechnung" gibt es in dem Sinne nicht, da für Ausfuhrzwecke keine Rechnung erforderlich ist. Dennoch wird die Ausfuhranmeldung auf Basis der Rechnungsdaten (Preise, Incoterm, Rechnungsnr.,...) erstellt, um den Vorgang zu verknüpfen.

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