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Theoretisch unendlich Kabotage?


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Transporter83 Geschrieben am 04 September 2020



Dabei seit
04 September 2020
1 Beiträge
Hallo zusammen,

zunächst einmal ein Lob für dieses Forum und Eure Hilfsbereitschaft. Ich lese hier seit längerem mit aber heute habe ich mal eine eigene Frage.

Wir haben uns heute im Büro über die Kabotage-Regelungen innerhalb der EU unterhalten.

Ich denke jeder kennt die 3 in 7 Regel, wonach ein Frachtführer 3 Transporte innerhalb von 7 Tagen in einem fremden EU-Land durchführen darf.

Dabei sind einige Fragen aufgetaucht die wir diskutiert haben und keiner wusste so richtig die Antwort. Auch das Internet was ich jetzt seit über 3 Stunden durchforste, hat mir noch keine eindeutigen Antworten liefern können, daher seid ihr meine letzte Hoffnung. :-)

Folgendes Beispiel:

Ein deutscher Frachtführer führt einen Initial-Transport von Deutschland nach Spanien durch. Im Anschluss macht er 3 Kabotage-Fahrten innerhalb von Spanien.

1. Frage:
Darf er nach den Kabotage-Transporten wieder eine Sendung für Frankreich laden? (hier waren wir alle der Meinung, das er das darf)

2. Frage:
Falls ja, darf er nach der vollständigen Entladung in Frankreich nun dort wieder 3 Kabotagetransporte durchführen?

3. Frage:
Falls ja, dürfte er nun wieder in Frankreich für Spanien laden und dann anschließend wieder 3 Transporte durchführen.

Man könnte die Frage auch zusammenfassen: Ist diese unendliche Kabotage aktuell möglich? In der EU-Verordnung 1072/2009 habe ich dazu nichts gefunden. Da steht nur, dass 3 in 7 erlaubt sind. Aber nicht ob das wieder von neu gilt wenn ich in das nächste Land (beladen) fahre.

Danke Euch vorab.

Viele Grüße
Transporter83

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 07 September 2020



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Moin Transporter83,

gute Frage ;-)

Der deutsche Unternehmer müsste eine Gemeinschaftslizenz haben und jeweils im Anschluss an die Kabotage im Staat, in den der initiale grenzüberschreitende Transport stattgefunden hat, wieder einen grenzüberschreitenden Transport in einen anderen Mitgliedsstaat durchführen, um auch dort wieder Kabotage durchführen zu können. Wohl dem, der solche Aufträge hat und sich die Organisation antun möchte. Das traue ich nur den großen Speditionen zu, mit Niederlassungen in all diesen Mitgliedsländern, aber das war ja nicht deine Frage...

Ich war mir erst ganz sicher, das es eine Regelung geben muss, dass der Unternehmer nach der 3/7 Regel erst wieder zurück in seinen Heimatstaat muss, habe aber nichts entsprechendes gefunden. Theoretisch erscheint es mir also auch möglich unbegrenzt Kabotage durchzuführen. Vielleicht meldet sich hier ja noch jemand, der es sicher weiss...

Beim weiteren 'Forschen' bin ich in der von dir bereits zitierten VERORDNUNG (EG) Nr. 1072/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs über den folgenden Absatz in der Präamble (15) gestolpert: "sie (Anm: Die Kabotage) sollte nicht untersagt werden, sofern sie nicht dergestalt durchgeführt wird, dass dadurch eine dauerhafte oder ununterbrochene Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat entsteht. Im Hinblick auf die Durchsetzung dieser Forderung sollten die Häufigkeit der Kabotagebeförderungen und der Zeitraum, in dem sie durchgeführt werden können, klarer bestimmt werden."

Gruss
MagNet-99

Bastardo001 Geschrieben am 09 Oktober 2020



Dabei seit
15 Januar 2009
11 Beiträge
Meiner Meinung nach ist die Zulässig! Die Geschichte mit der Rückkehr ins Zulassungsland sollte erst mit dem Mobilitätspakt bzw. dem Fahrtenschreiber neu kommen.

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