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T1 Gestellung


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Chrisxx3 Geschrieben am 07 September 2020



Dabei seit
01 August 2020
4 Beiträge
Hallo,

bin gerade dabei mich mit dem Thema T1(Unionsversandverfahren) auseinanderzusetzen, habe dabei folgende Frage:

z.B wird eine T1 in Hamburg erstellt, Maschinenteile sollen exportiert werden.
Aussengrenze ist z.B Antwerpen

Wie verhält es sich mit der Gestellung als zugelassener Empfänger? Muss man mit der T1 Ware zum Zollamt nach Antwerpen oder kann man sich die Fahrt zum Zollamt mit den Entsprechenden Genehmigungen auch sparen und alles online bzw über eine Zollsoftware abwickeln? Finde im Internet dazu keine klare Aussage.

Danke im Voraus

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waldorf Geschrieben am 07 September 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Der zugelassene Empfänger (ZE) macht nur Sinn, wenn du Ware mit T1 erhältst. Statt wie im Normalfall bei deinem zuständigen Zollamt zu gestellen, kannst du die Ware direkt bei dir anliefern lassen. Für den Versand ab deinem Lager gibt es den Zugelassenen Versender (ZV), mit der du T1-Ware direkt, also ohne Gestellung beim Zoll, versenden kannst. Bei einer Ausfuhr wird die T1 immer beim Ausgang aus der EU an der sog. Ausgangszollstelle, erledigt. Dazu gibt es keine vereinfachende Alternative. Das ganze Verfahren muss zwingend elektronisch angemeldet werden, in DE über ATLAS.

Chrisxx3 Geschrieben am 08 September 2020



Dabei seit
01 August 2020
4 Beiträge
Moin,
sehr gut, vielen Dank.
Also um die T1 zu beenden muss man IMMER physisch zur Zollstelle?

TheDispatcher Geschrieben am 08 September 2020



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
als ZE ( Zugelassener Empfänger ) eben nicht

Erzi4 Geschrieben am 08 September 2020



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02 Dezember 2008
481 Beiträge
TheDispatcher wrote:
als ZE ( Zugelassener Empfänger ) eben nicht

Die eigentliche Frage bezog sich allerdings auf eine Ausfuhr aus der EU. Das Konzept des ZE funktioniert hier tatsächlich nicht. Bei Ausfuhren kann immer nur die Ausgangszollstelle das Versandverfahren beenden und dafür müssen die Waren auch bei der Ausgangszollstelle gestellt werden...

Saludos
Erzi4

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