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T1 Gestellung
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Chrisxx3 |
Geschrieben am 07 September 2020
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Dabei seit 01 August 2020 4 Beiträge
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Hallo,
bin gerade dabei mich mit dem Thema T1(Unionsversandverfahren) auseinanderzusetzen, habe dabei folgende Frage:
z.B wird eine T1 in Hamburg erstellt, Maschinenteile sollen exportiert werden.
Aussengrenze ist z.B Antwerpen
Wie verhält es sich mit der Gestellung als zugelassener Empfänger? Muss man mit der T1 Ware zum Zollamt nach Antwerpen oder kann man sich die Fahrt zum Zollamt mit den Entsprechenden Genehmigungen auch sparen und alles online bzw über eine Zollsoftware abwickeln? Finde im Internet dazu keine klare Aussage.
Danke im Voraus
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waldorf |
Geschrieben am 07 September 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der zugelassene Empfänger (ZE) macht nur Sinn, wenn du Ware mit T1 erhältst. Statt wie im Normalfall bei deinem zuständigen Zollamt zu gestellen, kannst du die Ware direkt bei dir anliefern lassen. Für den Versand ab deinem Lager gibt es den Zugelassenen Versender (ZV), mit der du T1-Ware direkt, also ohne Gestellung beim Zoll, versenden kannst. Bei einer Ausfuhr wird die T1 immer beim Ausgang aus der EU an der sog. Ausgangszollstelle, erledigt. Dazu gibt es keine vereinfachende Alternative. Das ganze Verfahren muss zwingend elektronisch angemeldet werden, in DE über ATLAS.
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Chrisxx3 |
Geschrieben am 08 September 2020
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Dabei seit 01 August 2020 4 Beiträge
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Moin,
sehr gut, vielen Dank.
Also um die T1 zu beenden muss man IMMER physisch zur Zollstelle?
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TheDispatcher |
Geschrieben am 08 September 2020
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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als ZE ( Zugelassener Empfänger ) eben nicht
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Erzi4 |
Geschrieben am 08 September 2020
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Dabei seit 02 Dezember 2008 481 Beiträge
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TheDispatcher wrote: |
als ZE ( Zugelassener Empfänger ) eben nicht |
Die eigentliche Frage bezog sich allerdings auf eine Ausfuhr aus der EU. Das Konzept des ZE funktioniert hier tatsächlich nicht. Bei Ausfuhren kann immer nur die Ausgangszollstelle das Versandverfahren beenden und dafür müssen die Waren auch bei der Ausgangszollstelle gestellt werden...
Saludos
Erzi4
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