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Positionswechsel Positionen Warennummern


Tarifierung einer Zolltarifnummer: Tipps und Tricks zur Tarifierung der richtigen Zolltarifnummer. Unser Forum Tarifierung Zolltarifnummer behandelt Fragen wie, was ist eine Zolltarifnummer und wozu dient sie? Wie wird eine Zolltarifnummer vergeben? Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer für meine Ware? Welche Informationen sind für die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer erforderlich? Gibt es Unterschiede bei der Verwendung von Zolltarifnummern in verschiedenen Ländern?


Zanna91 Geschrieben am 13 September 2020



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18 November 2014
179 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich besuche gerade ein IHK Seminar und die Grundprinzipien habe ich verstanden, glaube (hoffe?) ich. :)

Aber bei dem Teil "Arbeiten mit der Liste WuP hapert es noch.

Wer kann mir mit einfachen Worten erklären, wann ein Positionswechsel vorliegt.

Danke!

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waldorf Geschrieben am 14 September 2020



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wenn sich die Warenposition eines Vormaterials nach Be- oder Verarbeitung ändert, zB aus Leder wird ein Schuh: Leder 4104 -> Schuh 6403

Erzi4 Geschrieben am 14 September 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Zanna,

die ersten vier Ziffern einer Zolltarifnummer heißen Position. Die Ursprungsregel Positionswechsel bedeutet, dass bei der Herstellung einer Ware alle Vormaterialien, die aus einem Drittland stammen oder für die keine gültige Lieferantenerklärung vorliegt, in eine andere Zolltarifposition gehören müssen als die hergestellte Ware.

Beispiel: ein Brillenetui aus Silber wird in die Zolltarifposition 7113 eingereiht. Die Position 7113 lautet "Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen". Die Ursprungsregel für die Schweiz für Waren des Kapitels 71 lautet "Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware." Für das Brillenetui aus Silber dürfen also keine Teile verwendet werden, die auch in die Position 7113 eingereiht werden, wenn diese Teile selbst keine Ursprungswaren sind. Angenommen, die Deckel des Etuis aus Silber werden aus den USA importiert. Alle anderen Teile sind aus der EU. Da die Deckel aus Silber selbst schon in die Position 7113 gehören, ist die Ursprungsregel nicht erfüllt und für das fertige Brillenetui darf bei der Ausfuhr in die Schweiz kein Präferenznachweis ausgestellt werden.

Saludos
Erzi4

Zanna91 Geschrieben am 27 September 2020



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Vielen Dank für die schnelle und effektive Antwort aber ich stehe irgendwie voll auf dem Schlauch.

Z.B:

Beschläge für elektrische Leitungen müssen in die CH exportiert werden

Stabstahl (VoU) Pos. 7222
Maschine USA Kap 84
Elektrischer Strom Pos. 2716

Beschläge für elektrische Leitungen 7326

1- Die Beschläge des HS Position 7326 sind in der Verarbeitungsliste nicht namentlich gennant:

Warenbezeichnung: Waren aus Eisen oder Stahl, ausgenommen: - Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware

Sollte in dem Fall ein Positionswechseln erfolgen? Richtig? (Da sich die Position der eingesetzten Vormaterialien mit der Position des hergestellten Erzeugnisses in mindestes eine Zahl unterscheidet)

Wie soll ich jetzt nun verfahren?

Vielen Dank!! :)

waldorf Geschrieben am 27 September 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Maschine, die für die Herstellung benutzt wird sowie der elektrische Strom, mit dem diese betrieben wird, spielt keine Rolle.
Es geht nur um die Vormaterialien, die be- oder verarbeitet werden und in deinem Erzeugnis aufgehen. Diese Vormaterialien sind normalerweise Teil der Stückliste. Das ist m.E. nur der Stabstahl aus 7222. Wenn daraus eine Ware aus 7226 wird, liegt ein ursprungsbegründender Positionswechsel vor. Ich setze mal voraus, dass die genannten Positionen/Warennummern richtig sind.

Zanna91 Geschrieben am 29 September 2020



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18 November 2014
179 Beiträge
Hallo waldorf,

Vielen Dank für dein Feedback.

Angenommen wir haben jetzt durch die Verabeitung des Stabstahls einen Positionssprung des Vormateriales.
Aus dem Auskunftsdatenbank (WuP online) kann ich folgendes entnehmen:
"Herstellen aus Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206, 7218 oder 7224"

Wie kann ich fesstellen, dass die Beschläge die Ursprungseigenschaft der EU erworben haben oder nicht?

Vielen Dank nochmal!! :)

NAVARA Geschrieben am 29 September 2020



Dabei seit
10 Februar 2010
46 Beiträge
Du musst einfach nur die Listenregel zur hergestellten Ware beachten, in Deinem Beispiel für die HS-Pos. 7326 in die Schweiz:

"Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware"

Diese Regel hast Du laut Deinem Beispiel mit Stabstahl (VoU) Pos. 7222 erfüllt. Die Listenregel zur HS-Pos. 7222 braucht Dich dabei nicht zu interessieren.

Zanna91 Geschrieben am 30 September 2020



Dabei seit
18 November 2014
179 Beiträge
Super! Danke!

Zanna91 Geschrieben am 14 November 2020



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18 November 2014
179 Beiträge
Hallo zusammen,

da habe ich ein weiterer Fall.

In der EU werden Aluminiumprofile, die eine Zerteilung und eine Oberflächenbehandlung durchgeführt wird.

Aluminiumprofile (VoU)
Pos. 7604
Wert: 100 Euro

-------> Erzeugnis: Zerteilung, Oberflächenbehandlung: Aluminiumprofile: Pos. 7604, Ab-Werk-Preis: 1100 Euro.

Darf ich das Erzeugnis als EU in die CH exportieren?

Aus der Auskunftsdatenbank kann ich folgendes entnehmen:

Herstellen
— aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware

und

— bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet



Kann mir jemand behilflich sein?

Vielen Dank im Voraus.

waldorf Geschrieben am 15 November 2020



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich empfehle, Dich mit deinen Fragen an deine IHK zu wenden. Da werden Sie (kompetent) geholfen (-:

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