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Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


ZollPacco Geschrieben am 06 Oktober 2020



Dabei seit
04 September 2020
3 Beiträge
Hallo zusammen,

angenommen wir handeln als Zollagentur für ein deutsches Unternehmen A, welches an Endkunden in der Schweiz verkauft. Das deutsche Unternehmen wird in der Schweiz fiskalisch vertreten und verfügt somit über eine c/o Adresse.

Die Einfuhr in die Schweiz (edec Import) wird gemäß der Rechnungsstellung erstellt: Ausführer und Importeur ist Unternehmen A (Unterstellungserkl Ausland liegt vor), wir als Zollagentur sind lediglich als Spediteur in der Zollanmeldung genannt. Empfänger ist entweder die Schweizer c/o-Adresse des deutschen Unternehmens, oder der tatsächliche Schweizer Endkunde.

Nun die Frage zur Ausfuhr aus DE (ATLAS AES):
wir überlegen, ob folgende Umsetzung möglich ist, da sich unsere Prozesse dadurch sehr vereinfachen würden:
Wir melden die Ausfuhr in unserem Namen an (Beteiligtenkonstellation 0000, Anmelder sind wir, Empfänger ist die Schweizer c/o-Adresse des deutschen Unternehmens) an.

Probleme, die wir sehen:
1) Anmelder / Empfänger Konstellation in der deutschen Ausfuhr deckt sich nicht mit der in der Schweizer Einfuhr.

2) Beteiligte in der deutschen Ausfuhr stimmen nicht mit dem Handelspapier (Handelsrechnung) überein (Hier ist der Rechnungssteller das deutsche Unternehmen und der Rechnungsempfänger der Kunde in der Schweiz).

3) der Ausgangsvermerk wird am Ende auf uns ausgestellt (allerdings ja mit der Schweizer c/o-Adresse des deutschen Unternehmens als Empfänger) -> reicht es dass das deutsche Unternehmen hier als Empfänger genannt wird bzw. kann das deutsche Unternehmen diesen Ausgangsvermerk nachher z.B. bei Steuerprüfungen gebrauchen oder ist er so wertlos?

Freue mich auf Feedback! Danke im Voraus.

Liebe Grüße
Pascal

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 06 Oktober 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

nach neuerer Regelung/Anpassung des UZK darf die Eigenschaft des zollrechtlichen Ausführers in der Tat auf einen Dienstleister übertragen werden - das ging bis vor einiger Zeit nicht. Der in der EU-ansässige Ausführer musste zwangsläufig derjenige sein, welcher den Vertrag mit dem Kunden im Drittland hat. Das ist nun nicht mehr so und ihr dürftet euch daher selbst als Ausführer eintragen. Demnach wäre die Beteiligten-Konstellation 0000 meiner Meinung nach möglich. Allerdings gebt ihr diese dann komplett in eurem Namen ab und haftet entsprechend.

Was die Schweizer Einfuhr angeht - die ist ja losgelöst vom Ausfuhrprozess, darum sehe ich unter 1) kein Problem.

Zu 2): In der Ausfuhranmeldung muss immer der letzte bekannte Warenempfänger angegeben werden. Wenn das konsequent umgesetzt wird und der Warenempfänger im ABD mit dem Warenempfänger in der Rechnung übereinstimmt, sehe ich kein Problem.

Zu 3): Siehe 2 - wenn in der Ausfuhranmeldung der letzte bekannte Warenempfänger eingetragen wurde - ist der Ausgangsvermerk korrekt und kann meiner Meinung nach durch den Kunden für Steuerzwecke verwendet werden, wenn ihr ihm diesen übermittelt. Da ihr aber nicht in Vertretung für den Kunden handelt, bin ich mir nicht 100% sicher. Bei Vertretungsverhältnissen würde der AGV genügen, da die Ausfuhranmeldung im Namen des Kunden abgegeben wurde. Das ist ja hier nicht der Fall und darum kann ich es nicht genau sagen.

Bei der Abwicklung, dass ihr als Dienstleister als Ausführer auftretet, gibt es aber auch Nachteile. Denn, wenn der außenwirtschaftliche Ausführer (das bleibt der Deutsche) vom zollrechtlichen Ausführer (das seid ihr dann) abweicht, sind neuerdings Codierungen, etc. in der Ausfuhranmeldung zu setzen. Wir hatten das Thema schon ein paar mal hier im Forum.
Das würde ich mir erst nochmal genauer ansehen, damit ihr da richtig handelt.

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