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Verschlankung des Ausfuhrprozesses als Zolldienstleister
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
ZollPacco |
Geschrieben am 10 Oktober 2020
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Dabei seit 04 September 2020 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir versuchen gerade unseren Prozess zu verschlanken, um ihn skalierbarer zu machen. Wer zu irgendeinem Punkt eine Idee / Lösung / Anmerkung hat, gerne kommentieren! Jede Idee hilft weiter :-)
Aktuell passiert folgendes:
Wir sind eine deutsche Zollagentur. Unsere deutschen Kunden melden uns elektronisch Pakete an, diese werden in unserem ERP für den Zoll übersetzt. Je Kunde von uns wird eine zweistufige Ausfuhranmeldung erstellt.
Nach Ankunft der Pakete bei uns in Konstanz verbringen wir sie in die Schweiz. Für die Ausfuhr fahren wir zuerst zur Ausfuhrzollstelle, anschließend zur Ausgangszollstelle (aufgrund des zweistufigen Verfahrens).
Zweistufiges Verfahren nutzen wir nur, weil wir damit die Warenwerte nicht prüfen müssen und immer auf der sicheren Seite sind. Grundsätzlich wäre es aber möglich unser System dahingehend zu programmieren dass es den Warenwert der Sendung prüft und wir dann per mündlicher Anmeldung (<1000€) bzw einstufige Ausfuhr (<3000€) anmelden.
Unsere Ideen und Probleme:
1) Es wäre für uns viel einfacher, nur eine einzige Ausfuhranmeldung, gesammelt für alle unsere Kunden zu erstellen.
D.h. wir möchten mit einer Ausfuhranmeldung mehrere Ausführer abwickeln. Die Lösungsidee hierfür war, dass wir als zollrechtlicher Ausführer auftreten, und die Codierung 3LLK deklarieren (zollrechtl. Ausführer unterscheidet sich von außenwirtsch. Ausführer). Das Problem: 3LLK lässt sich nur in der ersten Position angeben, und gilt dann über alle Positionen hinweg. Somit ist nur ein aussenwirtsch. Ausführer möglich. Ist jemandem eine Möglichkeit bekannt, dieses Problem zu lösen? Oder weiß jemand ob von Zollseite geplant ist, 3LLK zeitnah dahingehend auszuweiten, dass es für jede Position einzeln zu pflegen ist?
2) Zugelassener Ausführer werden: Da wir selbst ja nie der Ausführer, sondern immer nur der Vertreter sind, bringt uns diese Bewilligung / Zollvereinfachung nichts, oder? Gibt es etwas ähnliches für Zollagenturen, was uns helfen könnte?
3) Ladeort: unsere Kunden sitzen in ganz Deutschland. Beim zweistufigen Verfahren ist die Ausfuhrzollstelle ja immer die Zollstelle am Sitz unseres Kunden. Da wir die Ausfuhranmeldung aber künftig erst versenden wollen, sobald die Pakete wirklich bei uns in Konstanz sind, ist es für uns zwingend notwendig als Ausfuhrzollstelle Konstanz-Güterbahnhof zu deklarieren. Gibt es hier eine Lösung? Einen Lagervertrag können wir theoretisch nicht schließen, da wir faktisch ja nichts lagern. Wir sind nur ein Umschlagslager, bei uns wird nur umgelabelt (Schweizer Postlabel wird angebracht). Mündliche Ausfuhranmeldung bzw Anmeldung zum einstufigen Verfahren würde das Problem lösen, da Gestellung dann immer direkt an der Ausgangszollstelle. Allerdings gibt es auch Kunden die täglich Waren über 3000€ mit uns exportieren, dh wir sind hier auf die zweistufige Ausfuhr angewiesen.
Idee: Wir könnten hier mit 3LLK arbeiten und
als zollrechtlicher Ausführer auftreten - da wäre die Frage: ist die Ausfuhrzollstelle am Sitz des ZOLLRECHTLICHEN oder am Sitz des AUSSENWIRTSCHAFTLICHEN Ausführers zudtändig?
Übersehe ich generell etwas? hat jemand eine gute Lösung?
4) Generell Ideen welche uns vlt. unbekannten Zollregelungen wir nutzen könnten, um alles effizienter abzuwickeln?
Freue mich auf euren Input :-)
Schönes Wochenende!
Pascal
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 12 Oktober 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Das ist ein komplexes Thema. Ich würde da auf jeden Fall externe Hilfe für die Zoll- und VAT-Fragen hinzuziehen. Wie sieht es mit der Rückwarenabfertigung von Retouren aus? Da brauchst du auch eine eindeutige Referenz zur Ausfuhranmeldung.
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