Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 42 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.363.735 Seitenaufrufe in 2022



Wann wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig?


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


Knicks Geschrieben am 11 Oktober 2020



Dabei seit
11 Oktober 2020
4 Beiträge
Guten Tag allerseits,

zuerst einmal vielen Dank für dieses tolle Forum!

Ich hätte eine etwas speziellere Fragen und hoffe, jemand könnte mir weiterhelfen und ein paar Anhaltspunkte geben.

Ich bin im Begriff in den nächsten Monaten eine Bestellung bei einem chinesischen Hersteller zu tätigen. Die Ware soll per Seefracht nach Deutschland kommen. Als INCOTERMs stehen DAP und FOB zur Verfügung. Aber auch DDP wurde mir vom Hersteller angeboten.

Ob ich DDP nutzen soll, dem INCOTERM, bei dem sich der Versanddienstleister des Herstellers um die Verzollung und die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer kümmert, bin ich mir noch unsicher. Zwar wäre der ganze Importverlauf so einfacher für mich, allerdings weiß ich nicht, ob beim Verzollen usw. alles richtig läuft. Und im Zweifelsfall müsste ich die Einfuhrumsatzsteuer gegebenenfalls nachzahlen, sehe ich das so richtig?

Daher favorisiere ich eher DAP. Hierbei läuft alles über meine EORI-Nummer, sodass ich die Ware selbst verzollen muss. Allerdings wird die Lieferung dennoch frei Haus bei mir ankommen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Die nächste Frage bezieht sich auf die zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer. Da ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache, kann ich die Steuer nicht als Vorsteuer geltend machen. Wie wäre das aber beim Übergang in die Regelbesteuerung zum nächsten Jahr? Ist es möglich zum Ende dieses Jahres zu bestellen UND zu bezahlen, die Einfuhrumsatzsteuer aber erst bei Lieferung im nächsten Jahr zu entrichten, wenn auch für mich, zum Glück, die Regelbesteuerung gilt?

Vielen Dank schon einmal im Voraus. Ich weiß die Hilfe wirklich zu schätzen.

CARGOFORUM PARTNER

Carsten Geschrieben am 11 Oktober 2020



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Hallo Knicks,

herzlich willkommen. Meine Frage, warum machst Du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch? Aus meiner Sicht hat die keine entscheidenen Vorteile. Was genau machst Du wenn Du etwas dazu schreiben möchtest?

Schöne Grüße
Carsten

waldorf Geschrieben am 11 Oktober 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die EUSt wird generell erst bei der Einfuhr erhoben, also mit Annahme der Zollanmeldung.

Knicks Geschrieben am 11 Oktober 2020



Dabei seit
11 Oktober 2020
4 Beiträge
Hallo Carsten,

dass die Kleinunternehmerregelung eher Nachteile als Vorteile bringt, ist mir mittlerweile auch klar. Ich bin froh, dass ich sie im nächsten Jahr los bin. Mit der Selbstständigkeit angefangen habe ich als Dienstleister im Nebenerwerb mit ausschließlich deutschen Kunden und ich wollte es mir "leichter" machen. Mit meinem heutigen Wissen hätte ich lieber darauf verzichtet.

Vor Kurzem habe ich nun mit dem Online-Handel angefangen, daher die Frage mit der Einfuhrumsatzsteuer aus China. Ich danke dir schon einmal für deine Hilfe!

Knicks Geschrieben am 11 Oktober 2020



Dabei seit
11 Oktober 2020
4 Beiträge
waldorf wrote:
Die EUSt wird generell erst bei der Einfuhr erhoben, also mit Annahme der Zollanmeldung.

Vielen Dank waldorf, das hört sich doch gut an.

Weißt du, ob die Zollanmeldung generell immer erst mit dem Übergang nach Deutschland stattfindet oder bereits nachdem die Ware das Werk in China verlassen hat?

waldorf Geschrieben am 12 Oktober 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Zollanmeldung kann nur bei Ankunft hier abgegeben werden. Die physische Vorführung beim Zoll, die sog. Gestellung ist Voraussetzung.

Knicks Geschrieben am 12 Oktober 2020



Dabei seit
11 Oktober 2020
4 Beiträge
waldorf wrote:
Die Zollanmeldung kann nur bei Ankunft hier abgegeben werden. Die physische Vorführung beim Zoll, die sog. Gestellung ist Voraussetzung.

Vielen Dank! Das hilft mir wirklich weiter.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich