Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 73 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.742.097 Seitenaufrufe in 2022



MRN Erstellung Drittland, Empfänger anderes Drittland


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


cjparo Geschrieben am 02 November 2020



Dabei seit
02 November 2020
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Unser Kunde aus der Türkei hat in Deutschland Ware gekauft, welche durch uns in den Sudan transportiert werden soll.

Kunde in Deutschland hat die Ausfuhranmeldung aber mit Kunde Türkei erstellt, da er nichts davon weiss, dass es direkt in den Sudan geht.

Bestehen hier zollrechtlich irgendwelche Probleme, oder können wir die Ausfuhraneldung trotzdem nutzen, da es ja sowieso ein "drittland" ist?

Müssen wir den Deutschen Verkäufer entsprechend informieren, dass das ABD geändert werden muss?

Besten Dank

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 02 November 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn man dem Deutschen keine "positive Kenntnisnahme" nachhalten kann, dann hat er im Prinzip nichts falsch gemacht.
Es sieht ja tatsächlich so aus, als würde es der Türke dem Deutschen verschweigen, dass die Ware final/direkt in den Sudan soll. Gegen den Sudan liegen Embargomaßnahmen vor und wer weiß, was der Türke da mit dem Sudaner ausgehandelt hat und wer das überhaupt ist (hat ja keiner geprüft / Sanktions-listen, etc.).

Wenn ich es richtig verstehe, seid ihr ein Spediteur, der für den Türken handelt? Wie lauten eure internen Compliance-Regelungen? Wenn das ABD nicht korrekt ist, meldet ihr euch dann beim jew. Ersteller? Könnt ihr vom Zoll-/Außenwirtschaftsrecht her eine Mitschuld bzw. sogar Hauptschuld bekommen, wenn ihr die Ware in ein anderes Land, vor allem Embargoland, als in das Land verbringt, welches im ABD angegeben wurde? Diese Fragen würde ich intern klären.

Meines Erachtens läuft es aber schon darauf hinaus, dass ihr den Versender kontaktiert. Ich denke, die wollen auch wissen, wenn sich plötzlich an dem Geschäft etwas ändert. Der Deutsche ist zwar kein Frachtzahler und es könnte ihm im Prinzip egal sein, was ab der Verladung der Ware passiert, aber er tritt als Ausführer auf und hat somit die Exportkontrolle sicherzustellen bzw. haftet dafür - nicht etwa der Türke, denn der ist nicht EU-ansässig.

cjparo Geschrieben am 03 November 2020



Dabei seit
02 November 2020
2 Beiträge
Guten Morgen,

erstmal danke für die Rückmeldung, aber mir ging es nicht um Compliance, Moral, Schuld etc, sondern tatsächlich lediglich darum, ob es dem Zoll "egal" sein kann, für welches Drittland die MRN aufgemacht ist.

Natürlich müssen und werden wir als Spediteur alle Embargos etc prüfen, bevor wir die Ware ausfliegen.

Es ist nur die Frage, ob es generell ein Problem darstellt oder eher nicht? Da bin ich mir selbst nicht ganz sicher, und bevor einer der Kunden hier besser informiert ist als ich, wollte ich hier mal nachfragen :-)

Chev Geschrieben am 03 November 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Um es einfach zu beschreiben: In einer Ausfuhranmeldung muss der letzte bekannte Warenempfänger angegeben werden. Der Deutsche hat darin den Türken hinterlegt, da der Türke ihm die Bestimmung Sudan nicht mitgeteilt hat. Da die Ware aber direkt in den Sudan befördert wird, ist das ABD meiner Meinung nach falsch und muss korrigiert werden.

Für einen solchen Vorgang gibt es kein Patentrezept.

Natürlich könntet ihr versuchen, die Sendung mit dem vorh. ABD "durchzubringen". Meiner Meinung nach habt ihr dann aber falsch gehandelt und seid mit im Boot - darum der Hinweis auf eure internen Regelungen / Risikoabschätzung.

Exactor Geschrieben am 09 November 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
cjparo wrote:
Guten Morgen,

erstmal danke für die Rückmeldung, aber mir ging es nicht um Compliance, Moral, Schuld etc, sondern tatsächlich lediglich darum, ob es dem Zoll "egal" sein kann, für welches Drittland die MRN aufgemacht ist.

Natürlich müssen und werden wir als Spediteur alle Embargos etc prüfen, bevor wir die Ware ausfliegen.

Es ist nur die Frage, ob es generell ein Problem darstellt oder eher nicht? Da bin ich mir selbst nicht ganz sicher, und bevor einer der Kunden hier besser informiert ist als ich, wollte ich hier mal nachfragen :-)

Wenn die Ware entgegen den Embargo-Bestimmungen in den Sudan verbracht werden soll kann es dem Zoll auf keinen Fall "egal" sein. Wird gegen keine zollrechtliche Vorschrift (im speziellen hier das Embargo) verstoßen, bringt es aber niemandem etwas, dass noch nachträglich korrigieren zu lassen. Möglich wäre es aber - falsche oder unvollständige Angaben in der Zollanmeldung, denn als Empfänger ist immer der letzte bekannte Empfänger einzutragen und kein Zwischenhändler.

Chev Geschrieben am 09 November 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Wenn die Ware entgegen den Embargo-Bestimmungen in den Sudan verbracht werden soll kann es dem Zoll auf keinen Fall "egal" sein.

Die Zollanmeldung und deren Überlassung schützt allerdings auch nicht vor dem Verstoß.
Das Ausfuhrzollamt wird nur die Standardprüfungen auf Richtigkeit und Plausibilität der Ausfuhranmeldung prüfen, ggf. Codierungen.
Sprich: Wer glaubt, er verstoße bei Vorliegen einer vom Zollamt überlassenen Ausfuhranmeldung nie gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben, der liegt falsch. Der Verstoß / Nicht-Verstoß ist nicht von der Überlassung abhängig, sondern davon, ob der Ausführer die exportkontrollseitigen Vorschriften zu diesem Vorgang korrekt eingehalten hat.

Allerdings ist es meiner Meinung nach noch schlimmer, keine oder eine unrichtige Zollanmeldung hinsichtlich des Empfängers / Empfängerlandes abzugeben - aber eher zollrechtlich und nicht außenwirtschaftsrechtlich gesehen.
Wie gesagt, die Ausfuhrzollstelle kann nicht das BAFA ersetzen.

Wessi123 Geschrieben am 10 November 2020



Dabei seit
06 November 2020
14 Beiträge
Chev wrote:
Um es einfach zu beschreiben: In einer Ausfuhranmeldung muss der letzte bekannte Warenempfänger angegeben werden. .


Sehe ich absolut genauso. Aber gibt es da einen entsprechenden Text zu der dies von Offizieller Seite hervorhebt?
Steht es in der Atlas VA ?

Exactor Geschrieben am 10 November 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Wessi123 wrote:
Chev wrote:
Um es einfach zu beschreiben: In einer Ausfuhranmeldung muss der letzte bekannte Warenempfänger angegeben werden. .


Sehe ich absolut genauso. Aber gibt es da einen entsprechenden Text zu der dies von Offizieller Seite hervorhebt?
Steht es in der Atlas VA ?


Merkblatt zu Zollanmeldung - ganz nützlich. (Feld 8 - Empfänger)

www.zoll.de/SharedDocs...le&v=7

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich