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Präferenz im Dreiecksgeschäft
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
DomeniqueMerle |
Geschrieben am 06 November 2020
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Dabei seit 06 November 2020 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgender Fall:
DE produzierendes Unternehmen
US Auftraggeber von DE
CA Endverwender
Geldfluss
CA => US => DE
Warenfluss
DE => CA
Präferenzkalkulation
Abkommen zwischen EU und CA
maßgebender Wert = Preis zwischen DE und USA
Soweit ok, aber nun meine Frage:
Ist es ok eine Rechnung "for customs purpose" für den Import in CA auszustellen mit Ursprungserklärung und Preis zwischen US und CA?
Grundlage für die Kalkulation ist da der Preis zwischen DE und US (angenommen 80.000), auf der Import-Rechnung würde dann jedoch der Preis zwischen US und CA auftauchen....
Vielen Dank.
Gurß
Domenique
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CARGOFORUM PARTNER
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Stuttgarter |
Geschrieben am 06 November 2020
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Dabei seit 05 September 2019 46 Beiträge
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Hallo,
Voraussetzung 1: Ihr seid REX
Voraussetzung 2: Die Waren haben den präferenziellen EU-Ursprung für Kanada
Ich denke, der richtige Weg wäre, die für Kanada vorgesehene Ursprungserklärung (sofern Ihr REX seid und den Ursprung entsprechend nachweisen könnt) auf dem Lieferschein anzudrucken.
Ich denke, dass der Importeur in Kanada dann auf Basis der Rechnung des US-Amerikaners und Eures Lieferscheins die Ware mit dem präferenziellen EU-Zollsatz einführen kann, sofern hier eine Zuordnung zwischen gelieferter Ware und berechneter Ware möglich ist.
Einen anderen Weg sehe ich tatsächlich nicht.
Viele Grüße!
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DomeniqueMerle |
Geschrieben am 06 November 2020
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Dabei seit 06 November 2020 3 Beiträge
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Hallo,
beide Voraussetzungen sind erfüllt.
Aber so oder so würde die Präferenz auf den Rechnungspreis des US-Amerikaners gewährt werden, obwohl die Grundlage der Präferenzkalkulation der Rechnungspreis des DE wäre!?
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Stuttgarter |
Geschrieben am 06 November 2020
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Dabei seit 05 September 2019 46 Beiträge
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Hallo,
das ist richtig und auch absolut üblich. Wenn Du zum Beispiel bei Handelsware auf Basis der LE Deines (deutschen) Lieferanten den präferentiellen EU-Ursprung der Ware bestätigst, ist die Kalkulation auch auf Basis seines EXW-Preises an Euch ermittelt worden. Die Präferenz dürft Ihr dann entsprechend weitergeben, und zwar unabhängig von Eurem Verkaufspreis.
Grüße
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DomeniqueMerle |
Geschrieben am 06 November 2020
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Dabei seit 06 November 2020 3 Beiträge
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Chev |
Geschrieben am 08 November 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo,
ich setze hier mal direkt an, denn ich hätte zum Kanada-Abkommen eine Frage.
Für Waren der Position 8421, erscheint in der Be-/Verarbeitungsliste folgende Regel in Spalte 3 (Spalte 4 ist leer):
Wechsel aus einer anderen Position oder
Wechsel innerhalb einer dieser Positionen, auch bei einem Wechsel aus einer anderen Position, sofern der Wert der in derselben Position wie das Enderzeugnis eingereihten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft 50 Prozent des Transaktionswerts oder des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet
Ich arbeite nun schon einige Jahre mit Präferenzen und komme mit den Listenregeln eigentlich immer gut klar. Was "Positionswechsel/Tarifsprung" bedeutet, weiß ich alles.
Ich würde dennoch gerne wissen, wie ihr o. g. Regel verstehen würdet, ich bekomme es zurzeit noch nicht auf den Schirm, was hier nun sein muss bzw. kann - Positionswechsel erforderlich ja/nein/vielleicht????
Und was ist der "Transaktionswert"??
Diese Verkomplizierung und Sonderfälle, vor allem die neueren Abkommen betreffend inkl. REX-System sind einfach nicht mehr hilfreich. Für einige Länder ist es mittlerweile aufgrund erschwerter Regeln kaum noch möglich, ohne Spezialwissen Präferenzen rechtssicher zu kalkulieren., siehe z. B. auch das Abkommen mit Japan. Das hilft alles nicht mehr wirklich.
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